Vorsicht Fahrraddiebe – wie ein gutes Schloss den Drahtesel schützt

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Wer sich bei dem schönen Sommerwetter entscheidet, statt des Autos das Rad zu benutzen, sollte es gerade in den deutschen Großstädten vor allem gut sichern. Fast 330.000 Räder wurden laut aktueller Studie eines Verbraucherportals im vergangenen Jahr entwendet.

 

Seit Jahren sind die meisten Diebstähle in Münster zu verzeichnen – doch auch die Räder in ostdeutschen Städte wie Leipzig, Magdeburg, Cottbus oder Dresden sind bei den Langfingern besonders beliebt.

 

Besonders gern werden die Drahtesel stibitzt, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gesichert sind. Das lässt sich bereits verhindern, indem man das Rad korrekt anschließt: Am besten ist es an einem Fahrradständer aufgehoben, der selbst festverschraubt ist und an welchem man den Fahrradrahmen mit sichern kann. Das verhindert immerhin, dass das Rad einfach weggetragen werden kann.

 

Ein gutes Schloss hält den Dieb auf

 

Spiralschlösser, dünne Drähte oder auch Ketten mit Vorhängeschloss sind eine vergleichsweise günstige Variante. Doch so einfach wie man es sich mitunter beim Kauf des Schlosses macht, hat es auch der Dieb: Diese Varianten lassen sich schnell aufknipsen oder aufsägen. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster.

 

Doch ist ein Fahrradschloss stets nur so gut, wie seine schwächste Stelle. Die Materialqualität von Schlosskörper und -zylinder müssen stimmen, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).  Hat ein Schloss die beste Stahlqualität, aber einen leicht überwindbaren Schließzylinder nützt dies wenig. Drehscheibenzylinder bieten dabei den besten Schutz: Mit dem Schlüssel müssen die Scheiben mit den Scheiben in die korrekte Stellung gebracht werden. Das ist für den Dieb nur mit einem komplizierten Werkzeug notwendig, dass nur für einen Schlosstyp pro Hersteller funktioniert. Der Schlosszylinder sollte tief im Schlosskörper sitzen – desto mehr Herausforderung ist es, überhaupt mit einem Werkzeug bis dorthin zu gelangen. Etwa zehn Prozent des Kaufpreises sollte man in ein gutes Fahrradschloss investieren, rät der ADFC.

 

Gerade nachts sollten die Fahrräder angeschlossen in einem Keller oder in der Garage untergebracht werden. Sollte trotz allem das Rad gestohlen werden, lässt sich zumindest der finanzielle Schaden eindämmen. Hausratversicherer bieten meist eine Fahrradversicherung mit an, doch es gibt auch Policen eigens für das Fahrrad am Markt.

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de