Verbraucherschutz: Produktinformationsblätter für hochriskante Finanzanlagen oft ungenügend

Categories: News
No Comments

Viele Geldanleger haben während der Finanzkrise Geld verloren, weil ihnen hochriskante Produkte empfohlen wurden. Seit dem Juni 2012 hat deshalb der Gesetzgeber festgelegt, dass Anbieter von Produkten wie etwa geschlossenen Fonds ihre Kunden mit einem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) über die Risiken der Anlage aufklären müssen. Die Zeitschrift Finanztest stellt aber in ihrer aktuellen Ausgabe derartigen Informationsblättern ein schlechtes Zeugnis aus.

 

Ob Beteiligungsmodelle für Windräder, Bürotürme oder Schiffe: Manche Vermögensanlagen sind hoch riskant. Dazu gehören etwa geschlossene Investmentfonds oder bestimmte Beteiligungsinstrumente, die nicht an der Börse gehandelt werden. Seit Juni 2012 müssen die Anbieter solcher Finanzinstrumente ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aushändigen, das über Risiken von Kapitalanlagen aufklärt.

 

Aber in der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest kommen Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass diese Informationsblätter oftmals nicht den Ansprüchen genügen. So würden manche Anbieter etwa nicht einmal die aktuellen Versionen dieser Kurzinformationen auf ihrer Webseite bereit halten, obwohl der Gesetzgeber genau dies vorschreibt. Auch inhaltlich weisen viele Informationen Mängel auf. „Zum Teil waren sie unverständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds“, berichtet die Stiftung Warentest. Mit anderen Worten: Der Kunde könne aus vielen Dokumenten nicht wirklich erfahren, ob die Finanzanlage etwas taugt oder nicht.

 

Soll man deshalb aber auf eine Geldanlage verzichten? Hier ist zu beachten, dass die Inflation, die derzeit etwa 2 Prozent pro Jahr beträgt, langfristig zu einem Wertverlust des gesparten Geldes führt. Schlaues Investment kann hier Abhilfe schaffen. Allerdings bestätigt die Studie von Finanztest eine alte Faustregel der Geldanlage, nämlich dass Anleger tatsächlich nur in Finanzprodukte investieren sollten, deren Funktionsweise sie durchschauen und verstehen. Auch empfiehlt es sich, ausreichend Zeit in die Wahl der richtigen Anlageformen zu investieren, statt überhastet und voreilig einen Vertrag abzuschließen. Ob eine Riester-Rente, eine klassische Lebensversicherung, eine fondsbasierte Lebensversicherung oder ein Banksparplan – für jeden Anlagetyp findet sich ein passendes Produkt. Auch für jene, die das Risiko scheuen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen!

 

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de