„Kalte Progression“ – Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht

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Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einem Gesetzesvorschlag, mit welchem der Effekt der „kalten Progression“ abgebaut werden sollte, nicht zu. In der aktuellen Plenarsitzung des Bundestages wurde nun ein Gesetz zur weiteren Aushandlung dieser Tarife diskutiert, kam jedoch nicht zum Abschluss, da sich Länder und Bundesregierung auf die konkreten Beträge weiterhin einigen müssen. Was genau meint eigentlich die „kalte Progression“ und welche Auswirkungen hat sie auf den Verbraucher?

„Progression“ bedeutet übersetzt etwa das Fortschreiten, das Ansteigen. In Bezug auf die Einkommenssteuer versteht man darunter die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Wenn sich das Einkommen erhöht, dann nimmt genauso der Anteil zu, der als Steuer an den Staat abzuführen ist. Diese Steuerprogression ermöglicht, dass Besserverdienende auch anteilig mehr Steuern zahlen.

Doch der Anteil, der vom Einkommen versteuert wird, muss zusammen mit der Lohnerhöhung an die Inflation angepasst werden. Wenn der Bruttolohn erhöht wird und der abzuführende Steuersatz nicht angepasst wird, haben die Verbraucher ein höheres Einkommen, rutschen damit in eine höhere Steuerklasse und müssen zugleich einen höheren Anteil an Steuern zahlen. Dies führt insgesamt zu weniger Geld in der Tasche des Verbrauchers, da sie im Verhältnis mehr Steuern für „dasselbe“ Einkommen zahlen müssen und die Inflation nicht ausgleichen können. Diesen Effekt nennt man „kalte Progression“ oder auch „heimliche Steuererhöhung“.

Der Gesetzgeber ist angehalten, durch stetige Überprüfung und Anpassung des Einkommenssteuertarifes genau solche versteckten Zusatzsteuerzahlungen zu vermeiden.
Dazu wird stetig der sogenannte „Grundfreibetrag“ überprüft. Dieser bezeichnet jenen Anteil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er orientiert sich am vom Sozialrecht geforderten Mindestbedarf (Existenzminimum) und fließt in die Tarifberechnungen mit ein. Steigen die sozialen Lebenshaltungskosten, passt der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag an. Seit dem Jahre 2000 wurde dieser Grundfreibetrag beispielsweise sechsmal erhöht.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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