Eine Wirbelerkrankung bedeutete für einen 35jährigen Busfahrer das Aus. Vom einen auf den anderen Tag konnte er seine Arbeit im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr ausüben. Kurz zuvor hatte er wegen seiner Scheidung seine Berufsunfähgikeitsversicherung aufgelöst. Ein tragischer Fall, der jedoch vor Augen führt, wie wichtig diese Versicherung sein kann.
Der Berufsunfähige hat zwar eine Rehabilitation von seiner Krankenkasse erhalten, doch dadurch ist keine Besserung eingetreten. Er erhält nun Sozialhilfe – sein Lebensstandard hat sich dadurch stark verändert. Der Betroffene hätte sich in diesen Stunden seine Versicherung sicherlich zurück gewünscht. Eine ist besser als keine – doch wichtig ist vor Vertragsabschluss, dass man sich zuvor informiert und Gedanken um die eigene Lebenslage und die gewünschten Leistungen macht!
Ausschlaggebendes für die Tarifwahl
Hilfreich kann es sein, sich zu fragen, welcher Bedarf im Falle der Berufsunfähigkeit sowohl heute als auch zukünftig finanziell abgesichert sein müsste – welche Leistungen sind gar existentiell? Die BU-Versicherung sollte man dann nach seinem Tätigkeitsfeld und möglichen Gesundheitsrisiken im Beruf wählen.
Selbstverständlich ist der Gesundheitszustand bei Abschluss relevant. Mögliche Vorerkrankungen versichern nicht alle Anbieter mit – hier ist eine gründliche Recherche oder Beratung nötig. Bei der Wahl eines Anbieters sollte man das Preis-Leistungsverhältnis stets gut abwägen. Mehr Gewicht als der Preis hat die Frage, ob der Versicherer im Fall des Falles zahlt: Sich hier den Leistungskatalog des jeweiligen Tarifes genau anzusehen, ist ein unbedingtes Muss. Orientieren kann man sich an der Leistungsquote des Versicherers, denn diese bildet das Verhältnis zwischen anerkannten und beantragten Leistungen ab. Werte über 80% zeichnen gute Versicherer aus.
Wenn eine BU, dann auch eine, die zahlt!
Auf einige Details sollte man beim Abschluss unbedingt achten! Werden beispielsweise auch sechs bis 18-monatige Prognosezeiträume mit einbezogen, in denen eine mögliche Unfähigkeit ermessen wird, oder zahlt der Versicherer nur bei andauernder Berufsunfähigkeit? Nur im ersten Fall erhält der Versicherungsnehmer eine Überbrückungsleistung, wenn er nach längerer Zeit doch wieder in seinen Beruf einsteigen kann. Auch eine mehrmonatige Unterbrechung des Erwerbslebens bedeutet oftmals ein großes finanzielles Risiko!
Weiterhin sollte man sich fragen, ob jene Ärzte, welche die Gesundheitsprüfung und Feststellung einer Berufsunfähigkeit vornehmen, unabhängig sind oder gar vom Versicherer gestellt werden. Auch auf die „abstrakte Verweisung“ sollte in Versicherungsverträgen geachtet werden – ist sie Bestandteil des Vertrages, dann kann die Versicherung ihre Leistung verweigern, wenn statt des aktuellen Berufes eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt werden kann. Deshalb sollten BU-Verträge auf die abstrakte Verweisung verzichten.