Zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen

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Diverse Ultraschalluntersuchungen, alternative Heilverfahren, Krebsfrüherkennungstests – einiges zahlt die Krankenkasse – alles jedoch nicht. Das, was über die gesetzliche Zahlungspflicht der Kassen hinaus geht, nennt man im Gesundheitswesen die „individuellen Gesundheitsleistungen“. „IGel“ lautet das schöne Kurzwort und kann ebenso stachelig wie nützlich sein.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Behandlungskosten für Erkrankungen zu tragen, einige vorbeugende Maßnahmen sind eingeschlossen. Allerdings wird von ihnen nicht alles gezahlt, was der Gesundheitsvorsorge und -behandlung dient.

So übernehmen sie keine Kosten für Leistungen, die zur „individuellen Lebensgestaltung“ dienen. Dies betrifft beispielsweise Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten oder vorbeugende Untersuchungen vor privaten Auslandsaufenthalten. Ähnliches gilt für Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich noch ungeklärt ist, wie Akupunktur, oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Viele der nicht übernommenen Leistungen lassen sich dem Bereich der Vorsorge- und Service-Medizin zuordnen.

Sind IGeL-Leistungen zweckmäßig?

Strittig ist stets, wann eine individuelle Zusatzbehandlung sinnvoll ist oder nicht. Soll der Patient eine derartige Leistung aus eigener Tasche zahlen, wenn sie ein Arzt empfiehlt? Da es sich grundsätzlich um eine Behandlung handelt, deren medizinische Notwendigkeit von den gesetzlichen Kassen nicht anerkannt wird, kann man als Patient schnell auf den Gedanken kommen, dass der behandelnde Arzt nur etwas dazuverdienen will.

Doch tatsächlich sind diese Zusatzleistungen oftmals auch in ihrer Wirksamkeit individuell verschieden – und können daher durchaus von Nutzen sein. Verbraucherschützer, die gesetzlichen Krankenkassen sowie auch die Bundesärztekammer raten daher, zur Orientierung eine einfache „Checkliste“ zu nutzen, anhand derer man prüfen kann, inwieweit die IGeL-Leistung ihre Berechtigung hat. Fragen wie „Bin ich von meinem Arzt sachlich, ohne Drängen und anpreisende Werbung informiert worden?“ sollte der Patient positiv beantworten können. Auf der Homepage der Bundesärztekammer sowie bei Verbraucherschutzverbänden lassen sich derartige Checklisten unter dem Stichwort „Individuelle Gesundheitsleistungen“ finden.

Ausführliche Beratung und Kostenvereinbarungen

Selbstverständlich sollte der Arzt seinen Patienten über den konkreten Nutzen der Behandlung aufklären, sachlich die Risiken benennen und die Leistungen ausführlich schildern. Genügend Zeit zur Abwägung für oder gegen die Behandlung sollte beim Arzt des Vertrauens ebenfalls kein Problem darstellen.Der Arzt ist aber auch nicht befugt, die Zusatzleistung ohne ihr Einverständnis durchzuführen bzw. in Rechnung zu stellen. Die Honorarvereinbarung benötigt ihre Unterschrift. Dabei sind Pauschal- oder Erfolgshonorare grundsätzlich unzulässig. Noch mehr Sicherheit bietet ein Kostenvoranschlag.

Es gibt oft gute und schlechte Gründe, weshalb eine Leistung mitunter nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird – über diese sollte der Arzt sie informieren, aber auch die Krankenkasse kann hier weiterhelfen. Gerade im Bereich der Vorsorge etwa werden Untersuchungen nur bei begründetem Verdacht von den gesetzlichen Kassen getragen. Private Krankenkassen können individuelle Verträge und Policen beinhalten. Hier gilt allerdings auch: je mehr Zusatz, desto höher sind oft die Kosten.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de