Damit ein Unfall kein finanzieller Beinbruch wird

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Jährlich kommen in Deutschland etwa etwa neun Millionen Menschen zu Schaden. Nicht wenige verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen

Doch nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei ist das Risiko, aufgrund eines plötzlichen Ereignisses in eine finanzielle Schieflage zu geraten, durchaus nicht zu unterschätzen – fast jeder dritte Unfall ereignet sich zuhause, etwa jeder vierte passiert in der Freizeit bei Spiel und bei Sport. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind jedoch nur Unfälle auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg abgesichert. So lohnt es sich, über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken: die Versicherung zahlt eine vorab vereinbarte Summe, wenn ein Versicherter infolge eines plötzlich von außen wirkenden Ereignisses auf seinen Körper eine körperliche Beeinträchtigung erleidet.

Spezielle Tarife für Senioren

In der älteren Bevölkerung ist die Zahl jener, die sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern, sogar noch geringer als im Bevölkerungsschnitt – nur jeder Vierte zwischen 61 und 70 Jahren besitzt einen solchen Vertrag. Gerade für ältere Menschen sind die Folgen eines Unfalls oftmals schwerwiegender als für jüngere Menschen, erholt sich der Körper doch langsamer von Verletzungen. Die Versicherungsanbieter haben für unsere rüstigen Senioren spezielle Tarife im Angebot, die mit vielfachen Zusatzleistungen punkten können – ein täglicher Menüservice, Wohnungsreinigung oder Wäscheservice seien nur als Beispiel genannt. Wichtig ist hinsichtlich der Seniorentarife darauf zu achten, ob die Zusatzleistungen vom Versicherer auch bezahlt oder nur vermittelt werden und auf welchen Zeitraum die Leistung beschränkt ist. Hier weisen die Angebote große Unterschiede auf.

Zusatzleistungen für Familien

Auch für Familien lohnt es sich im Versicherungsvertrag nachzulesen, welche Leistungen angeboten werden und welche nicht. Denn es gibt auch hier große Unterschiede in den Vertragswerken. So ist in einigen Verträgen garantiert, dass die Kinderbetreuung über einen gewissen Zeitraum organisiert und bezahlt wird, wenn ein Elternteil zu Schaden kommt. Ähnlich wie bei den Seniorentarifen werden auch für Kinder Einkaufshilfen und Menüservices angeboten. Manche Anbieter zahlen auch im begrenzten Rahmen Nachhilfestunden, wenn das Kind infolge eines Unfalls längere Zeit in der Schule ausfällt. Rooming-In-Leistungen garantieren, dass die Eltern ihr Kind besuchen können, wenn es infolge einer Verletzung im Krankenhaus liegt.

Folgeschäden durch Infektionen

Einige Versicherer schließen auch Krankheiten durch Insektenstiche und Infektionen in ihre Versicherung ein. Damit besteht bei Borreliose (Zecke), Meningitis, Gelbfieber, Tollwut und anderen Krankheiten Versicherungsschutz. Die Versicherer sollten dann auch noch leisten, wenn Unfallereignis (Zeckenbiss) und Diagnose zeitlich weit auseinander liegen. Denn oftmals treten Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auf.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de