Gerüchte und Wahrheiten zur Rente

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Zukünftige Rentnergenerationen haben Zweifel daran, dass die sich auf die gesetzliche Rente verlassen können. Wohin die Entwicklung geht, obliegt der Politik. Aber auch was generelle Aspekte der Rente angeht, sind sich viele Deutsche unsicher. Es gibt so einige Irrtümer, die über die Rente im Umlauf sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diese aufgegriffen und kommentiert. Hier ein kleiner
Überblick:


Männer haben keinen Anspruch auf Witwerrente.

Gleichberechtigung ist hier das Stichwort. 1986 wurde das Hinterbliebenenrecht
reformiert. Seitdem sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners hat die/der Hinterbliebene Rentenanspruch, wenn der Verstorbene bereits eine Rente erhalten hat oder die Mindestversicherungszeit eingehalten wurde. Aber dem vierten Monat kann allerdings das Einkommen des anderen auf die Witwenrente angerechnet werden.

Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre geklebt habe.

Diese Aussage ist falsch. Seit 1984 ist für den Rentenanspruch ab 65 Jahren nur eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erforderlich. Nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden dabei angerechnet.

Alle müssen jetzt bis 67 Jahren arbeiten.

Für alle, die vor 1964 geboren wurden, gilt diese Aussage nicht. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre stufenweise angehoben. Die
bis 1946 Geborenen trifft die Gesetzesänderung nicht.

Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden bei Erreichen der Regelaltersgrenze.

Das ist falsch. Abschläge für die Altersrente, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, gelten dauerhaft ? auch bei anschließend gezahlter Hinterbliebenenrente.

Zur Rente dürfen maximal 450 Euro hinzuverdient werden.

Wenn die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird, darf man höchstens 400,00 Euro dazuverdienen. Andernfalls wird die Rente gekürzt. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, gilt keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Altersrente des Ehepartners wird die eigene Altersrente angerechnet.

Grundsätzlich wird die Rente des Ehepartners nicht auf die eigene angerechnet. Eine Ausnahme gibt es jedoch nach dem Fremdrentengesetz, wonach eine Begrenzung des
gemeinsamen Rentenanspruchs festgelegt ist. Laut Deutsche Rentenversicherung BUND treffe dies in der Regel für Deutsche aus Osteuropa zu.

Für jedes Babyjahr gibt es Geld.

Nein, das sog. „Babygeld“ wird nur an Frauen ausgezahlt, die vor 1921 geboren wurden! Allen anderen Müttern werden Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf das Rentenkonto angerechnet. Für Kinder, die bis Ende 1991 geboren wurden, wird ein Jahr Erziehungszeit gutgeschrieben, für später Geborene drei Jahre.
Achtung: Der Rentenanspruch besteht nur, wenn man mindestens fünf Jahre versichert ist.

Die Rente kommt automatisch.

Das wäre zu schön. Für jede Leistung aus der Rentneversicherung muss der Versicherte einen Antrag stellen. Anträge zur Altersrente sollten möglichst drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.

Die Rente muss ab 2005 voll versteuert werden.

Der steuerpglichtige Anteil der Rente bleibt für alle, die schon 2004 Rente bezogen haben, dauerhaft bei 50 Prozent. Wer aber weitere Einkünfte, z. B. Zinserträge, Miet? oder
Pachteinnahmen, hat, muss u. U. dazu Steuern zahlen. Anders als bei Arbeitnehmern wird jedoch keine „Lohnsteuer“ abgerechnet, sondern zusätzliches Einkommen als „sonstige Einkünfte“ versteuert.

Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente.

Eine Rehabilitation wirkt sich nicht kürzend auf die spätere Rente aus.

Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen.

Die Auszahlung der Rentenbeiträge ist grundsätzlich nicht möglich. Zwar gibt es
Ausnahmen für gewisse Berufsgruppen mit eigenständiger Altersvorsorge, aber Selbstständige sind darin nicht eingeschlossen. Erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres können sie sich die Beiträge auszahlen lassen, wenn bis dahin keine fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de