Zukünftige Rentnergenerationen haben Zweifel daran, dass die sich auf die gesetzliche Rente verlassen können. Wohin die Entwicklung geht, obliegt der Politik. Aber auch was generelle Aspekte der Rente angeht, sind sich viele Deutsche unsicher. Es gibt so einige Irrtümer, die über die Rente im Umlauf sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diese aufgegriffen und kommentiert. Hier ein kleiner
Überblick:
Männer haben keinen Anspruch auf Witwerrente.
Gleichberechtigung ist hier das Stichwort. 1986 wurde das Hinterbliebenenrecht
reformiert. Seitdem sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners hat die/der Hinterbliebene Rentenanspruch, wenn der Verstorbene bereits eine Rente erhalten hat oder die Mindestversicherungszeit eingehalten wurde. Aber dem vierten Monat kann allerdings das Einkommen des anderen auf die Witwenrente angerechnet werden.
Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre geklebt habe.
Diese Aussage ist falsch. Seit 1984 ist für den Rentenanspruch ab 65 Jahren nur eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erforderlich. Nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden dabei angerechnet.
Alle müssen jetzt bis 67 Jahren arbeiten.
Für alle, die vor 1964 geboren wurden, gilt diese Aussage nicht. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre stufenweise angehoben. Die
bis 1946 Geborenen trifft die Gesetzesänderung nicht.
Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Das ist falsch. Abschläge für die Altersrente, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, gelten dauerhaft ? auch bei anschließend gezahlter Hinterbliebenenrente.
Zur Rente dürfen maximal 450 Euro hinzuverdient werden.
Wenn die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird, darf man höchstens 400,00 Euro dazuverdienen. Andernfalls wird die Rente gekürzt. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, gilt keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Altersrente des Ehepartners wird die eigene Altersrente angerechnet.
Grundsätzlich wird die Rente des Ehepartners nicht auf die eigene angerechnet. Eine Ausnahme gibt es jedoch nach dem Fremdrentengesetz, wonach eine Begrenzung des
gemeinsamen Rentenanspruchs festgelegt ist. Laut Deutsche Rentenversicherung BUND treffe dies in der Regel für Deutsche aus Osteuropa zu.
Für jedes Babyjahr gibt es Geld.
Nein, das sog. „Babygeld“ wird nur an Frauen ausgezahlt, die vor 1921 geboren wurden! Allen anderen Müttern werden Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf das Rentenkonto angerechnet. Für Kinder, die bis Ende 1991 geboren wurden, wird ein Jahr Erziehungszeit gutgeschrieben, für später Geborene drei Jahre.
Achtung: Der Rentenanspruch besteht nur, wenn man mindestens fünf Jahre versichert ist.
Die Rente kommt automatisch.
Das wäre zu schön. Für jede Leistung aus der Rentneversicherung muss der Versicherte einen Antrag stellen. Anträge zur Altersrente sollten möglichst drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.
Die Rente muss ab 2005 voll versteuert werden.
Der steuerpglichtige Anteil der Rente bleibt für alle, die schon 2004 Rente bezogen haben, dauerhaft bei 50 Prozent. Wer aber weitere Einkünfte, z. B. Zinserträge, Miet? oder
Pachteinnahmen, hat, muss u. U. dazu Steuern zahlen. Anders als bei Arbeitnehmern wird jedoch keine „Lohnsteuer“ abgerechnet, sondern zusätzliches Einkommen als „sonstige Einkünfte“ versteuert.
Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente.
Eine Rehabilitation wirkt sich nicht kürzend auf die spätere Rente aus.
Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen.
Die Auszahlung der Rentenbeiträge ist grundsätzlich nicht möglich. Zwar gibt es
Ausnahmen für gewisse Berufsgruppen mit eigenständiger Altersvorsorge, aber Selbstständige sind darin nicht eingeschlossen. Erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres können sie sich die Beiträge auszahlen lassen, wenn bis dahin keine fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden.