Krankenversicherung vom ProfiDie Vollversicherung, Krankenzusatzversicherung und Teilversicherung

Die „Private Krankenkasse“ ist ein Verbund aus privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.
Die Versicherungen bieten im Einzelnen sehr unterschiedliche Tarife an. Entsprechend dem grundsätzlichen Geltungsbereich der Tarife lassen sich jedoch verschiedene übergreifende Versicherungsformen unterscheiden.

Man unterscheidet die folgenden Formen Privater Krankenversicherungen:

Private Vollversicherung

Im Allgemeinen ist eine Krankenvollversicherung gemeint, wenn von einer „Privaten Krankenversicherung“ die Rede ist. Hier sind alle Krankheitskosten für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind. Um eine private Vollversicherung abschließen zu können müssen staatlich festgelegte Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Private Krankenzusatzversicherung

Hier lassen sich umfassende Leistungen privat versichern die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Chance ein Zusatzkrankenversicherung abzuschliessen, steht grundsätzlich auch allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse offen!

Private Teilversicherung

Im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr bei Beamten und Beamtenanwärtern einen Teil der Krankheitskosten (Beihilfe). Mit einer Teilversicherung lässt sich der Anteil der Krankheitskosten absichern, welcher nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird immer eine Beitragsunabhängige „Basisversorgung“ in gleichem Umfang geleistet. Sie kennt daher keine unterschiedlichen Ausprägungen.

Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung

Mitglied in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in einem Volltarif kann werden, wer nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegt. Sich privat versichern im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung ist jedoch allen versicherungspflichtigen Personen möglich.

 

Generell können die folgenden Personen in die Private Krankenversicherung wechseln:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
  • Freiberufler (Sonderregeln für freiberufliche Künstler und Journalisten!)
  • Studenten (Befreiung von Versicherungspflicht in GKV möglich)
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbständige

Achtung: Seit dem 02.02.2007 muss das Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern drei Jahre hintereinander die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten haben, bevor ein Wechsel in die Private Krankenkasse möglich ist! Auch wenn aktuell durch die FDP und CDU/CSU eine erneute Absenkung auf nur ein Jahr diskutiert wird, gilt nach wie vor diese Regelung.

 

Die Versicherungspflichtgrenzen für die Jahre 2005-2008:
2010 49.950 €
2009 48.600 €
2008 48.150 €
2007 47.700 €
2006 47.250 €
2005 46.800 €

 

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Studenten können weiterhin umgehend in die Private Krankenkasse wechseln.