Niemand möchte schließlich ewig arbeiten.
Warum betriebliche Altersversorgung?
Übrigens: Alle Beschäftigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Sie müssen allerdings dazu bereit sein, einen Teil ihres Lohnes in die Betriebsrente einzuzahlen. Gibt der Arbeitgeber noch etwas hinzu, umso besser.
Seit Anfang 2018 werden Betriebsrenten zudem stärker gefördert. So können etwa Arbeitnehmer nun steuerfrei mehr in ihre Betriebsrente einzahlen. Zudem bekommen Geringverdiener einen staatlichen Zuschuss, wenn ihr Arbeitgeber mindestens 240 Euro pro Jahr für sie in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt.
Beratungstermine gibt es per Telefon.