Welche Versicherungen sind für mein Elektrofahrzeug vorgeschrieben, welche sind sinnvoll? Und mit welcher Förderung kann ich rechnen? Die Antworten im Überblick.
Corona hat auch vor dem Automarkt nicht Halt gemacht. Im vergangenen Jahr wurden 20 Prozent weniger Autos neu zugelassen als 2019. Die Statistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) verzeichnet im Krisenjahr jedoch einen bemerkenswerten Trend. Pkw mit reinem Elektroantrieb legten bei den Neuzulassungen mit 206 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Die E-Mobilität, so das KBA, sei „in der Mitte der mobilen Gesellschaft angekommen“. Auf dieser Seite finden E-Autofahrer alles, was sie rund um die Kfz-Versicherung der Stromer wissen müssen.
Elektroautos unterliegen – wie Benziner und Diesel auch – der Versicherungspflicht. Heißt: Ohne Versicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Zwingend notwendig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt für die Schäden am fremden Fahrzeug auf, für weitere Sachschäden wie etwa an Gebäuden und für Personenschäden.
Teil- und Vollkaskoversicherung sind optional. Eine Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.
Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist der Akku. Geht dieser kaputt, wird es teuer. Gut zu wissen für Autofahrer: Der Akku ist als Fahrzeugteil in die Kaskoversicherung eingeschlossen. Drei Konstellationen für den Versicherungsschutz sind denkbar:
Es spielt in der Kaskoversicherung für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Fahrzeug handelt. Bei einem Leasingfahrzeug verlangt der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Der Akku ist dann zum Beispiel bei Unfällen oder einem Diebstahl versichert. Ohne eine Kaskoversicherung müsste der Verbraucher jeglichen Schaden am Auto dem Leasinggeber aus eigener Tasche ersetzen.
Wenige Autohersteller bieten auch die Möglichkeit an, nur den Akku zu leasen. Häufig gibt der Hersteller eine Gewährleistung auf die Funktionstüchtigkeit – aber nicht auf Schäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände. Auch in dieser Konstellation ist deshalb eine Kaskoversicherung notwendig, wenn E-Auto-Fahrer den teuren Akku nicht selbst ersetzen wollen. Wurde nur der Akku geleast und das Fahrzeug gekauft, steht die Entschädigung für den Akku dem Leasinggeber zu.
Aufgrund der höheren Anschaffungskosten ist eine Vollkaskoversicherung für neue Elektroautos sinnvoll. Darüber sind selbstverständlich auch Schäden am Akku abgedeckt.
Ist der Akku über die Kasko versichert, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an: Welche Schäden genau sind darin abgedeckt? So können Akkus – je nach Kfz-Versicherer und Tarif – zum Beispiel gegen folgende Schäden versichert werden:
Manche Versicherer übernehmen nach einem Totalschaden die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus, sofern der Autohersteller, der hier eigentlich in der Pflicht ist, die Entsorgungskosten nicht übernimmt.
Autofahrer sollten bei der Wahl ihrer Kaskoversicherung darauf achten, ob im Schadensfall der Neu- oder der Zeitwert des Akkus ersetzt wird.
Die Versicherung eines E-Autos muss nicht zwangsläufig teurer sein als für einen Benziner oder Diesel. Prinzipiell gilt: Für die Kalkulation der Prämien durch die Versicherer spielt die Antriebstechnik keine Rolle. Wie bei herkömmlichen Modellen auch berechnet sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach der Typ- und Regionalklasse des Wagens, der jährlichen Fahrleistung, dem Schadenfreiheitsrabatt und zahlreichen weiteren Faktoren.
Bei der Typklasseneinstufung ist es entscheidend, wie viele Schäden mit dem Automodell entstehen und wie teuer diese sind. Das gilt sowohl für Verbrenner als auch für E-Autos. Die Art der Motorisierung allein spielt bei der Typklasseneinstufung also keine relevante Rolle für die Kfz-Versicherung.
» Hier können Sie die Typklasse Ihres Autos herausfinden
Wechsel der Versicherung: Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto mit Verbrennungsmotor mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er seinen Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen.
Elektrisch angetriebene Autos, die spektakulär in Flammen aufgehen, sorgen regelmäßig für Aufsehen und Schlagzeilen. Die Bilder geben manchen auch Anlass zur Sorge: Brennen die E-Fahrzeuge vielleicht häufiger, schneller oder intensiver?
Fakt ist: Wenn E-Autos brennen, brennen sie anders als Benziner und Diesel. Feuerwehrleute brauchen zum Löschen sehr viel Wasser, um die Batterie zu kühlen und die chemische Reaktion zu unterbrechen. Bei Verbrennern nutzen sie meist Löschschaum. Entscheidend ist auch, dass das ausgebrannte E-Auto nach dem Löschen idealerweise in einem Wasserbad gelagert wird. Der Grund: Die Batterie kann bis zu 24 Stunden nach dem Löschen wieder aufflammen.
Fangen E-Autos nun tatsächlich häufiger Feuer? Nach Einschätzung der Autoexperten im Versicherungsverband GDV geht von Elektrofahrzeugen grundsätzlich keine höhere Brandgefahr aus als von Autos mit Verbrennungsmotoren.
Elektrofahrzeuge sollten idealerweise so konstruiert und gebaut sein, dass die Batterien – ebenso wie die Kraftstofftanks in herkömmlichen Fahrzeugen – bei Unfällen möglichst nicht beschädigt werden.
Die Schadensverläufe des GDV zeigen, dass es bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb keine großen Unterschiede gibt. Bislang können die Kfz-Versicherer keine Auffälligkeiten wie beispielsweise häufige Batteriebrände statistisch feststellen.
Elektrische Wagen werden staatlich gefördert. Reine E-Autos erhalten einen Bonus von bis zu 9.000 Euro, wenn der Listenpreis des Wagens unter 40.000 Euro liegt. Plug-In-Hybride können mit bis zu 6.750 Euro gefördert werden. Alle Details zum Förderverfahren und zur Antragsstellung finden Interessierte auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Seit Ende 2020 wird auch der Einbau privater Ladestationen, sogenannter Wallboxen, staatlich gefördert. E-Autofahrer erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) kann die Förderung beantrag werden.
Die KfW ( Kreditanstalt für Wiederaufbau ) hat Ihre Konditionen in verschiedenen Förderprogrammen gesenkt. Damit können Sie z.B. Ihre Immobilie sanieren wie z.B. neue Fenster einbauen oder auch die Heizung tauschen.
Durch die zur Zeit sehr günstigen Zinsen und der absoluten Notwendigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung hat der Erwerb von Immobilien deutlich zugenommen.
Hier sehen Sie das Ergebnis einer Befragung von 1400 Interessenten für Kaufimmobilien aus März 2014.
Quelle : Statista
Welche Gründe wären die Ihren , wenn Sie demnächst eine Immobilie erwerben würden ?