Falsch getankt ? Was Nun ?

 

 

 

Was passiert, wenn ich beim Tanken den falschen Kraftstoff einfülle? 

Schnell passiert es, dass man unkonzentriert ist und falschen Kraftstoff in das Auto füllt. Diese Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben und erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen. Je nach Art des Kraftstoffs und des Motors, für den das Auto ausgelegt ist, können unterschiedliche Probleme auftreten: Vom Motorschaden bis hin zu teuren Reparaturrechnungen ist alles möglich.

 

Wenn Sie versehentlich Diesel in einen Tank einfüllen, kann das zu inneren Schäden führen. Benziner sind nicht für die Verbrennung von Dieselkraftstoff ausgelegt, so dass der Motor beschädigt wird. In diesem Fall ist es wichtig, den Motor gar nicht erst zu starten und einen Kfz-Profi zu Rate zu ziehen. Das Entleeren der Leitungen sollte unbedingt von einem Fachmann durchgeführt und nicht auf eigene Faust versucht werden.

 

Die Verwendung von Benzin in einem Dieselmotor ist teils noch schädlicher für das Auto. Benzin entzündet sich schneller als Diesel, was zu Fehlzündungen, Klopfen und möglicherweise dauerhaften Schäden am Motor führt. Moderne Dieselmotoren sind besonders sensibel gegenüber Benzin. Wenn Sie feststellen, dass Sie Benzin in einen Dieselmotor gefüllt haben, müssen Sie den Motor so schnell wie möglich abstellen und einen Kfz-Experten zurate ziehen. Am besten ist es natürlich, wenn der Motor gar nicht erst gestartet wird.

Neben Kraftstoffverwechslungen kann auch die Verwendung von Kraftstoff mit einer niedrigeren Oktanzahl, als Ihr Fahrzeug benötigt, zu Fehlfunktionen und Überhitzung des Motors führen. Wenn Sie also versehentlich die falsche Oktanzahl tanken, kann das gravierende Schäden verursachen. Um diese Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die Oktanzahl des Kraftstoffs zu kennen, den das eigene Fahrzeug benötigt.

 

Ist falsches Betanken versichert?  

Nein, in der Regel nicht.

 

Wenn das Auto mit dem falschen Kraftstoff befüllt wird, fällt das unter die Rubrik Betriebsschäden.

Nach den Bedingungen der Autoversicherer werden in der Vollkaskoversicherung nur Schäden am versicherten Fahrzeug ersetzt, die auf einen Unfall des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Voraussetzung ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Schäden, die aus dem versicherten Fahrzeug heraus entstehen, gemeint sind sogenannte Betriebsschäden, sind in der Regel nicht versichert.

 

Prüfen Sie aber unbedingt Ihre Versicherungspolice und sprechen mit Ihrem Vermittler.

 

Einige Policen übernehmen einen Teil der Kosten etwa für das Abschleppen oder eine Tankentleerung.

 

( z.B. mit dem Schutzbrief bei einigen Versicherern )

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich mein Auto falsch betankt habe? 

Wenn Sie an der Tankstelle den falschen Kraftstoff in Ihr Auto gefüllt haben, dürfen Sie auf keinen Fall den Motor starten oder den Schlüssel ins Zündschloss stecken. Legen Sie stattdessen den Leerlauf oder bei Automatikmodellen die Neutralstellung ein und bitten Sie um Hilfe, um das Auto an einen sicheren Ort zu schieben. Rufen Sie dann einen Abschleppwagen und lassen sie sich zu einer Fach- oder qualifizierten Werkstatt fahren. Wie groß der Schaden ist, hängt unter anderem davon ab, wie viel Kraftstoff eingefüllt wurde und ob er im Motor zirkuliert hat. Deshalb ist es am besten, wenn der Motor erst gar nicht gestartet wird.

 

Wie vermeide ich eine Falschbetankung? 

Seien Sie beim Tanken besonders vorsichtig, überprüfen Sie die Kraftstoffsorte und stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Zapfsäule verwenden.

Damit können im Vorfeld Ärger und hohe Kosten im Zusammenhang mit Falschbetankung vermieden werden.

 

#fragdenKnut

 

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Oder schreiben Sie an :

 

frag@den-Knut.de

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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