Fahrrad

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So viele Fahrradunfälle gibt es in Deutschland

Die gute Nachricht vorneweg: Die Zahl der getöteten Fahrradfahrer ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Bei den Fahrradunfällen insgesamt gibt es jedoch keinen Anlass zur Entwarnung.

Die Deutschen lieben ihr Zweirad. Statistisch betrachtet gibt es in Deutschland etwa so viele Räder wie Einwohner. Der Zweirad-Industrieverband (ZIV) geht davon aus, dass es 2021 rund 81 Millionen Räder, E-Bikes eingeschlossen, in Deutschland gab.

 

Betrachtet man die Anzahl der Räder in Deutschland in den vergangenen 10 Jahren, lässt sich festhalten: Die Pandemie hat der umweltfreundlichen Fortbewegung mit dem Zweirad einen zusätzlichen Schub verpasst. Der Trend, dass die Anzahl der Räder in Deutschland kontinuierlich steigt, war jedoch bereits vor der Pandemie zu beobachten.

 

Wie viele Fahrradunfälle gibt es auf Deutschlands Straßen?

Laut Statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2021 rund 85.000 Fahrradunfälle. Auf nichtmotorisierten Fahrrädern verunglückten 68.000 Radfahrer. Auf Pedelecs bzw. E-Bikes waren es 17.000. Der Trend zu Fahrrädern mit Elektromotor lässt sich auch in den Unfallstatistiken ablesen. Während die Zahl der Verunglückten auf normalen Rädern zwischen 2014 und 2021 um 12 Prozent gesunken ist, hat sie sich bei den verunglückten E-Bike-Fahrern fast verachtfacht (von 2.223 im Jahr 2014 auf 17.045 im Jahr 2021).

 

Gut zu wissen: Wer darf auf dem Radweg fahren?

Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören S-Pedelecs (45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.

 

Wie viele tödliche Unfälle gibt es?

Ein ähnliches Muster wie bei den Unfällen findet sich auch bei den getöteten Radfahrern. Auf Pedelecs starben 131 Menschen – ein deutliches Plus gegenüber 2014. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl getöteter Radfahrer auf normalen Zweirädern von 357 auf 241.

 

„Bezogen auf 1 000 Pedelecunfälle mit Personenschaden kamen im Jahr 2021 7,6 Fahrerinnen und Fahrer ums Leben, bei einem nichtmotorisierten Fahrrad waren es 3,5 Getötete“, erläutert das Statistische Bundesamt. Dies hänge auch mit dem Alter der Verunglückten zusammen. Verletzte oder getötete E-Bike-Fahrer waren im Schnitt 55 Jahre alt. Die Verunglückten auf nichtmotorisierten Fahrrädern waren mit 41 Jahren wesentlich jünger. Kommt es zu einem schweren Unfall, ist die Wahrscheinlichkeit bei älteren Fahrradfahrern größer, sich zu verletzten oder gar ums Leben zu kommen.

 

So schützen Sie sich bei Fahrradunfällen

Ein Fahrrad, das schon länger nicht mehr genutzt wurde, sollte vor der ersten Fahrt auf seine Verkehrssicherheit geprüft werden. Funktionieren die Bremsen, sind Risse im Rahmen oder im Lack vorhanden, sind metallische Teile durchgerostet? Am besten ist es, eine Liste anzufertigen, ob und welche Teile ersetzt werden müssen.

 

Was sind typische Verletzungen nach einem Fahrradunfall?

Experten in der Versicherungswirtschaft beobachten nicht nur einen Anstieg von Fahrrad- und E-Bike-Unfällen. Die Folgen eines Unfalls sind in den letzten Jahren auch schwerer geworden. Demnach sind schwere Verletzungen bei Radfahrern häufig an Schultern, Armen und Beinen zu beobachten.

 

Zahlen der deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie aus dem Jahr 2016 zeigen, dass Verletzungen an Armen und Beinen bei Fahrradunfällen besonders häufig auftreten (PDF). Sie machen 60 Prozent aller körperlichen Schäden aus. Die Bandbreite der Unfallfolgen reicht von oberflächlichen Verletzungen wie kleineren Schürfwunden, Hämatomen und Prellungen über Knochenbrüche an Handgelenken, Unterarmen und Beinen bis hin zu Beckenbrüchen, insbesondere bei älteren Menschen. Bei lebensbedrohlichen oder tödlichen Fahrradunfällen war jedoch immer der Kopf die am schwersten verletzte Körperregion.

 

Was macht ein Fahrrad verkehrssicher?

Reichen Vorder- und Rücklicht sowie eine Klingel aus? Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) erklärt, was zwingend zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört und gibt Tipps für Eltern, wie Kinderfahrräder ausgestattet sein sollten.

 

Bei Unfällen schützt die private Unfallversicherung

Trotz aller Vorsichts- und Schutzmaßnahmen kann es dennoch zu Unfällen kommen. In diesen Fällen hilft die private Unfallversicherung. Sie leistet, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen schützt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

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Registernummern im Vermittlerregister:

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de