Schlüssel verloren –
Diese Versicherungen helfen
Kleines Missgeschick, großer Schaden: Wer den Wohnungsschlüssel verliert und das Haus anschließend eine neue Schließanlage benötigt, für den wird es in der Regel teuer. Um den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, können sich Mieter dagegen versichern.
Ein Schockmoment: Die Eingangstür kann nicht aufgeschlossen werden, weil der Schlüssel weg ist. Was nun?
Schlüsselverlust als Mieter
Unterstützung bietet hier die private Haftpflichtversicherung: Denn verlorene oder abgebrochene Schlüssel können von Mietern mithilfe einer Haftpflicht abgesichert werden. Dazu muss allerdings der Schlüsselverlust ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Im Fachjargon ist häufig von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede, die man zum Beispiel vom Vermieter bekommen hat.
„Hat der Versicherte den Schlüssel verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage“, erklärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk. Je nach Vertrag und Tarif kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt oder eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart worden sein.
Auch wenn der Gesamtschlüssel für die Mietwohnung verloren geht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten und den Einsatz von neuen Schlössern.
Schlüsselverlust als Eigentümer
Verlieren Sie als Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung den privaten Schlüssel, sieht es anders aus. Denn hier handelt es sich nicht um einen Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, sondern um Ihren eigenen Schaden. Deshalb ist das nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Um auch diesen Fall abzusichern, sollten Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einen Wohnungs- und Hausschutzbrief abschließen. Dann sind auch eigene Schlüssel inbegriffen.
Wie sieht es aus, wenn ich den Büroschlüssel verliere?
Neben verlorenen Haus- und Wohnungsschlüsseln kann auch der Verlust von geschäftlich genutzten Schlüsseln, Codekarten oder Generalschlüsseln in der privaten Haftpflicht durch einen besonderen Einschluss mitversichert werden. Entscheidend ist hier die Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass auch „fremde betriebliche Schlüssel“ abgedeckt sind. Dann besteht für berufliche Schlüssel Versicherungsschutz und der entstandene Schaden wird übernommen.
Gut zu wissen: Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?
Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.
Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung
- die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
- die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
- bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.
Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind (“passiver Rechtsschutz“). Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.
Ist der Verlust meines Autoschlüssels auch über die Haftpflicht versichert?
Die besonderen Einschlüsse für einen Schlüsselverlust in der Haftpflichtversicherung umfassen in der Regel nicht den verlorenen Autoschlüssel. Muss ein Autoschloss ausgetauscht werden, kann dies im Rahmen der Kfz-Versicherung erfolgen. Wichtig ist, dass etwaige Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort verwahrt werden, um einen Autodiebstahl zu vermeiden.
Was übernimmt die private Haftpflicht ebenfalls nicht?
Neben Autoschlüsseln und privaten Schlüsseln für das Eigenheim beziehungsweise die Eigentumswohnung sind auch verlorene Schlüssel zu beweglichen Gegenständen, Tresoren und Schließfächern im Rahmen des besonderen Einschlusses nicht versichert.
Tipp: Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen oder sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob über Ihre private Haftpflicht ein Schlüsselverlust versichert ist – und wenn ja, ob nur private oder auch berufliche Schlüssel versichert sind, wenn diese verloren gehen.
Checkliste: Wenn Sie Ihre Schlüssel versichern wollen
- Bis zu welcher Höhe wird der Schlüsselverlust von der Versicherung übernommen?
- Welche Kosten übernimmt der Versicherer im Einzelnen?
- Sind auch dienstliche Schlüssel versichert?
- Verlangt der Versicherer im Schadensfall eine Selbstbeteiligung?
Was ist, wenn nach dem Schlüsselverlust eingebrochen wird?
Im schlimmsten Fall wird der verlorene oder gestohlene Schlüssel missbraucht, um in das Gebäude einzubrechen. Kommt es zu einem Einbruch, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die Folgeschäden des Verlusts, also der Einbruch, sind nämlich nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei privaten Wohnungen und Häusern erfolgt dies im Rahmen der Hausratversicherung. Bei geschäftlich genutzten Räumen ist der Abschluss einer Inhaltsversicherung notwendig.
Ich habe mich ausgesperrt. Ist das auch versichert?
Wer sich ausgesperrt hat, für den kann es sehr teuer werden. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief leistet in dieser Situation schnelle Hilfe, weiß GDV-Experte Zunk: „Der Versicherer kümmert sich darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt ihn auch.“ Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise überteuerten und nicht seriösen Schlüsseldienst zu geraten und auf eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Wird das Schloss beim Öffnen beschädigt, übernimmt der Schutzbriefversicherer auch die Kosten für ein provisorisches Schloss.
Wie gehe ich nach einem Schlüsselverlust vor?
- Ist der Schlüssel eindeutig zuzuordnen, weil er mit einem Adressaufkleber versehen ist, informieren Sie unverzüglich die Polizei. Wenn er aufgrund eines Diebstahl gestohlen wurde, erstatten Sie zusätzlich Anzeige. Mithilfe der Polizei kann das Gebäude anschließend gesichert werden.
- Ist der Schlüssel nicht zuzuordnen, fragen Sie bei öffentlichen Fundbüros oder bei Nahverkehrsverbünden nach. Mit Glück wurde er dort abgegeben.
- Infomieren Sie zudem den Vermieter oder die Hausverwaltung, dass Sie den Schlüssel verloren haben.
- Im Idealfall haben Sie bei Nachbarn einen Ersatzschlüssel hinterlegt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Schlüsseldienst rufen. Achten Sie darauf, dass Sie vorab einen Festpreis inklusive Anfahrtskosten vereinbaren, ansonsten könnten sehr hohe Kosten entstehen. Besser ist es, wenn sie einen Haus- und Wohnungsschutzbrief besitzen. Mit diesem erhalten Sie schnelle Hilfe, denn hier benachrichtigt und bezahlt die Versicherung einen Schlüsseldienst.
- Zudem sollten Sie im Mietvertrag nachsehen, wie im Fall eines Schlüsselverlusts vorgegangen wird und wer die Kosten im Schadensfall übernimmt. Sie oder der Vermieter?
- Muss ein neuer Schlüssel angefertigt, eine komplette Schließanlage ausgetauscht oder ein neues Schloss eingebaut werden, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden und ob es sich um einen versicherten Schaden handelt.
#superdollwichtig