Pannenhilfe fürs Rad

Pannenhilfe fürs Rad

 

 

Was leistet ein Fahrradschutzbrief?

Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder auf einer Radtour – ärgerlich, wenn eine Panne passiert und eine schnelle Reparatur nicht möglich ist. Mit einem Schutzbrief sind Radfahrer auf der sicheren Seite – dank der Pannenhilfe vom Versicherer.

Mit den frühlingshafteren Temperaturen steigen wieder mehr Menschen aufs Rad oder E-Bike – sei es für den täglichen Arbeitsweg oder für Touren in der Freizeit. Kommt es dabei zu einer Panne oder einem Unfall, bietet der Fahrradschutzbrief eine Art Mobilitätsgarantie und sorgt dafür, dass Radfahrer nicht am Pannenort festsitzen – ähnlich einem Schutzbrief fürs Auto. Wer mit dem Rad in Urlaub fährt oder längere Strecken etwa mit dem E-Bike pendelt, für den sind die Leistungen des Fahrradschutzbriefs besonders relevant.

Welche Leistungen bietet ein Fahrradschutzbrief?

Nach einer Panne rufen liegengebliebene Fahrradfahrer in der Regel die Hotline des Fahrrad-Schutzbriefs an. Der Schutzbriefversicherer schickt daraufhin die Pannenhilfe an den Schadensort. Können die Versicherten die Pannenhilfe selbst in die Hand nehmen, übernehmen viele Verträge auch die Kosten dafür. Gleiches gilt für die Bergung sowie den Abtransport des beschädigten Rads vom Pannenort. Weitere Leistungen des Schutzbriefs sind der Weiter- oder Rückfahrservice oder ein Ersatzrad. Geht es nach einer Panne über Nacht nicht mehr weiter, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Übernachtung.

 

Wie kann ich einen Fahrradschutzbrief abschließen?

Angeboten wird der Fahrradschutzbrief als Single-Tarif oder Familien-Tarif häufig schon für niedrige zweistellige Beträge im Jahr. Je nach Anbieter können Fahrrad-Schutzbriefe alleine abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten den Schutzbrief in Verbindung mit einer Fahrradversicherung an. Deren Leistungen umfasst auch die Kostenerstattung bei Schäden etwa durch Vandalismus, Unfälle, Verschleiß oder nach einem Diebstahl.

 

Im vergangenen Jahr sind die Leistungen der Versicherer für gestohlene Fahrräder mit 140 Millionen Euro auf einen historischen Höchststand geklettert. Insgesamt wurden 140.000 versicherte Fahrräder gestohlen, rund 15.000 mehr als im Jahr zuvor. Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.

 

Wie kann ich mein Fahrrad gegen Diebstahl versichern?

Fahrräder können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Standardmäßig sind Fahrräder versichert, wenn sie bei einem Einbruch z.B. aus dem Keller geklaut werden. Wenn die Hausratversicherung zusätzlich die sogenannte Fahrradklausel beinhaltet, ist das Fahrrad auch gegen Diebstahl auf der Straße versichert. Dann kommt die Versicherung für den Fahrraddiebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.

 

Nach einem Fahrraddiebstahl erstattet die Hausratversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet.

 

Auch Studierende können vom Schutz der Hausratversicherung profitieren. So wie WG-Zimmer noch von der elterlichen Hausratversicherung abgedeckt werden, ist auch das Fahrrad von Studierenden darüber versichert.

 

Was nicht versichert ist

Grundsätzlich sind die Versicherungsnehmenden selbst und alle berechtigten Fahrende des versicherten Fahrrads oder E-Bikes (auch Pedelec genannt) über den Schutzbrief versichert. Auch Anhänger und Gepäck sind in aller Regel mitversichert. Nicht versichert sind hingegen Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden, gleiches gilt für zulassungs- bzw. versicherungspflichtige Fahrräder. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz des Fahrrad-Schutzbriefs sind regelmäßige Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden und Schäden, die bei einem Radrennen oder Geschicklichkeitsprüfungen entstehen.

 

Gut zu wissen

Falls Sie bei einem Fahrradunfall von jemandem geschädigt werden, leistet die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Private Unfallversicherung sichert Unfallfolgen ab

Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Auch beim Fahrradfahren kann es zu schweren Unfällen mit oftmals anhaltenden gesundheitlichen oder finanziellen Folgen kommen: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.

 

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de