Garantiezins

Garantiezins

 

 

Das müssen Versi­cherungskunden wissen

 

Was ist der Garantiezins, wie wirkt er sich auf meine Lebens- bzw. Rentenversicherung aus und wie hoch ist er aktuell – der Überblick für Versicherungskunden.

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins ist ein Teil der Gesamtverzinsung von kapitalbildenden Renten– und Lebensversicherungen. Er steht bei der klassischen Variante zu Vertragsbeginn fest und gilt für die gesamte Laufzeit der Lebens- oder Rentenversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer Jahr für Jahr mindestens diesen Zins der Kundin bzw. dem Kunden auf das Angesparte gutschreibt. Wichtig zu wissen: Der Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil. Das ist der Teil des Beitrags, der nach Abzug der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und – im Fall von Lebensversicherungen – für den Todesfall- und Hinterbliebenenschutz verbleibt.

Haben alle Lebens- und Rentenversicherungen einen Garantiezins?

Nein. Eine wachsende Rolle spielen Renten- und Lebensversicherungen mit modifizierten Garantien. Bei diesen Produkten wird ein bestimmter Euro-Betrag – etwa die Summe oder ein Teil der eingezahlten Beiträge – zum Vertragsablauf oder Rentenbeginn fest zugesagt, aber keine konstante jährliche Verzinsung. Dadurch steigt die Anlagefreiheit und der Versicherer kann die Kundengelder rentabler anlegen. Rund 65 Prozent der neu abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen entfallen auf Produkte mit modifizierten Garantien.

 

Der Garantiezins ist ein typisches Merkmal klassischer Renten- und Lebensversicherungen. Daneben gibt es noch fondsgebundene Versicherungen, bei denen die Ablaufleistung zum Ende des Vertrages vom Börsenverlauf abhängt – beziehungsweise dem zugrunde liegenden Anlageprodukt, etwa einem Fonds. Großer Beliebtheit erfreuen sich Hybridprodukte mit modifizierten Garantien. Sie legen die Gelder in Kombination klassisch und fondsgebunden an.

 

Eine Garantieverzinsung fehlt auch bei der Risikolebensversicherung. Der Grund ist einfach: Diese Produkte dienen der Absicherung der Hinterbliebenen bei Tod der versicherten Person. Ein ergänzender Vermögensaufbau zur Altersvorsorge findet nicht statt. Dafür sind die Beiträge deutlich niedriger als bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

 

Was ist der Unterschied zwischen Garantiezins und Höchstrechnungszins?

Die Anbieter von klassischen Renten- oder Lebensversicherungen können den Garantiezins nicht nach Belieben selbst bestimmen. Seine Höhe wird indirekt durch den sogenannten Höchstrechnungszins begrenzt. Dieser wird vom Bundesfinanzministerium festlegt – auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie geben jährlich unabhängig voneinander eine Einschätzung ab, wie hoch dieser Zins maximal sein sollte. In der Vergangenheit haben die Versicherer die gesetzliche Obergrenze für ihre Verträge in der Regel übernommen. Daher werden Höchstrechnungszins und Garantiezins oft synonym verwendet.

 

In den letzten Jahren fragen Kunden vermehrt Produkte mit Garantien unterhalb des Niveaus des derzeit gültigen Höchstrechnungszinses nach. Diese haben ein höheres Renditepotential.

 

Wie hat sich der Höchstrechnungszins entwickelt?

Der Höchstrechnungszins ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Lag er in den 1990er-Jahren in der Spitze noch bei vier Prozent, wurde er zuletzt ab 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Diese Entwicklung ist wesentlich auf den Rückgang des allgemeinen Zinsniveaus bei festverzinslichen Anleihen wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen in diesem Zeitraum zurückzuführen. Diese Anlageklassen haben den größten Anteil im Anlageportfolio der Lebensversicherer und Rentenversicherer.

 

Welche Folgen hat eine Änderung des Höchstrechnungszinses?

Bestehende Verträge sind von einer Änderung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen: Die zum Abschluss der Versicherung versprochene Mindestverzinsung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Wer zum Beispiel 2011 eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen hat, erhält den damals vereinbarten Zins von 2,25 Prozent auch heute noch auf seinen Sparanteil gutgeschrieben. Lediglich neu abgeschlossene Verträge sind von der Absenkung betroffen.

 

Ist der Garantiezins gleichbedeutend mit der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung?

Nein. Er ist im ungünstigsten Fall die Untergrenze. Die gesamte Rendite einer Lebens- bzw. Rentenversicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: neben dem garantierten Zinssatz oder der modifizierten Garantie gibt es im Normalfall noch Überschüsse. Überschüsse entstehen,

 

  • wenn Versicherer mit ihren Kapitalanlagen höhere Erträge erwirtschaften als für den Garantiezins notwendig sind (Kapitalanlageüberschuss),
  • wenn der Versicherer sparsam wirtschaftet und geringere Kosten anfallen als ursprünglich kalkuliert (Kostenüberschuss)
  • oder wenn sich die Sterblichkeit aus Sicht des Versichertenkollektivs günstiger entwickelt als bei Vertragsabschluss kalkuliert (Risikoüberschuss).

Garantiezins und Überschussbeteiligung ergeben die Gesamtverzinsung des Produkts. Die durchschnittliche Gesamtverzinsung einschließlich sonstiger Gewinnanteile in der privaten Rentenversicherung bei Bewertungsreserven gleich Null (ohne endfällige Beteiligung an den Bewertungsreserven) ist in der folgenden Grafik abgebildet.

 

 

Anders als der garantierte Zinssatz ist die Höhe der Überschüsse zu Vertragsbeginn jedoch nicht sicher. Die deutschen Lebensversicherer sind aber gesetzlich verpflichtet, die Beiträge ihrer Kunden vorsichtig zu kalkulieren, so dass Überschüsse in aller Regel zu erwarten sind. Im langjährigen Mittel geben die Lebensversicherer mehr als 95 Prozent der Kapitalerträge, Risiko- und Kostenüberschüsse an die Versichertengemeinschaft weiter.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de