Familien

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Die 7 wichtigsten Versicherungen für Familien

Mit der Geburt des ersten Kindes sollten Eltern ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Mit der neuen Lebenssituation ändert sich auch der Vorsorgebedarf. So gehen junge Familien vor.

 

 

  1. Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss für Jedermann

Auf der Liste der wichtigen Versicherungen steht die Privathaftpflicht ganz oben. Der Grund: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen – im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt.

 

Wer Nachwuchs bekommt, für den ist der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung sinnvoll. Darüber sind auch die Schäden versichert, die der Nachwuchs verursacht. Junge Familien sollten daher ihre bestehende Versicherung überprüfen und sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um die Haftpflichtversicherung an die neue Lebenssituation anzupassen.

 

Kinder sind über die elterliche Privathaftpflicht bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung versichert, also beispielsweise bis zum Abschluss einer Lehre oder einem Studium. Danach brauchen sie eine eigene private Haftpflichtversicherung.

 

Eltern haften für ihre Kinder? Nicht unbedingt!

Wichtig zu wissen für Familien: Kinder haften nicht automatisch, wenn sie etwa Möbel von Freunden oder etwa das Auto des Nachbarn beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Hier müssen also auch nicht die Erziehungsberechtigten für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung.

 

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

 

Wann Minderjährige haften und wann nicht

  • Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften.
  • Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
  • Sonderfall Straßenverkehr:Hier muss der Nachwuchs erst ab zehn Jahren haften.

 

  1. Die Risikolebensversicherung: Absicherung im Todesfall

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, sollte der Versicherte versterben. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen einen beim Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Besonders für Familien, die nur einen Hauptverdiener haben, ist diese Art der Absicherung sinnvoll. Denn fällt der Hauptverdiener aus, steht die Familie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin, wenn sie keine anderen Einkommensquellen hat.

 

Mit der Todesfallsumme können etwa die Lebenshaltungskosten oder auch die Ausbildung weiter bezahlt werden. Wer zum Beispiel für den Hausbau ein höheres Darlehen aufgenommen hat, für den kommt ebenfalls eine Risikolebensversicherung in Frage. Sollte der Versicherte sterben, können die Hinterbliebenen das Darlehen mit der Todesfallsumme zurückzahlen. Die Familie läuft somit nicht in das Risiko, die Schulden nicht begleichen zu können.

 

Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Bruttojahresgehälter betragen zuzüglich bereits eingegangener Verpflichtungen (Kredite, etc.). Bei einer Risikolebensversicherung kann schon mit günstigen monatlichen Beiträgen ein hoher finanzieller Schutz aufgebaut werden. Sie gibt es bereits für unter 100 Euro im Jahr. Prinzipiell gilt für die allermeisten Verträge: Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus. Im Versicherungsfall, also dem Tod der versicherten Person, sind die Leistungen einkommenssteuerfrei.

 

  1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Arbeiten unmöglich geworden ist

Eine wichtige Versicherung für Arbeitnehmer ist heutzutage die Berufsunfähigkeitsversicherung. Fällt das Einkommen eines Elternteils aufgrund von Berufsunfähigkeit aus, kann es für die Familie schnell klamm im Geldbeutel werden. Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine zusätzliche Versicherung nicht herum, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung häufig nicht ausreichen.

 

Den Einkommensverlust gleicht diese Versicherung durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus und verschafft der Familie mehr finanziellen Spielraum. Die Rentenzahlung kann bis zum Eintritt in die Altersrente vereinbart werden. Auf diese Weise sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung den gewohnten Lebensstandard.

 

Bei der Höhe der monatlichen Leistungen sollten sich Verbraucher an ihrem Nettogehalt orientieren. In der Regel gilt: Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 75-80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Verbraucher darüber nachdenken, ob eine sogenannte Dynamik sinnvoll sein könnte. Das bedeutet, dass die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung und damit auch die Rentenansprüche automatisch während der Laufzeit erhöht werden. Der Vorteil dabei: Die Berufsunfähigkeitsrente wird dadurch nicht durch die Inflation entwertet und die Erhöhungen erfolgen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Statistisch gesehen wird derzeit jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Psychische Erkrankungen sind aktuell der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit.

 

Versicherungen an Lebenssituation anpassen

Jede neue Lebenssituation bringt in der Regel auch einen entsprechenden Vorsorgebedarf mit sich. Deshalb ist es unbedingt notwendig, bereits abgeschlossene Versicherungen an die neue Lebenssituation anpassen. Das kann auch finanzielle Vorteile mit sich bringen, wenn etwa die staatliche Riester-Förderung nach einer Geburt steigt. Solche neuen Lebenssituationen sind etwa

 

Unser Tipp: Suchen Sie in solchen Fällen die persönliche Beratung! Sprechen Sie mit ihrem Versicherer oder Vermittler, ob die bestehenden Versicherungen angepasst werden müssen.

  1. Die private Unfallversicherung: 24/7 geschützt

Kleine Kinder sind aktiv und toben herum, kurzum: das Normalste der Welt. Damit sind sie auch dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt, sowohl außer- als auch innerhalb der eigenen vier Wände. 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern ereignen sich zu Hause.

 

Hat das Kind bleibende Schäden nach einen Unfall, zum Beispiel eine Behinderung, leistet die Kinder-Unfallversicherung. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses. Damit wird der Unfall, meist schon tragisch genug, nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.

 

Wie sich Eltern gegen Unfälle versichern können

Auch für Eltern kann der Schutz der privaten Unfallversicherung sinnvoll sein. Denn ein Unfall kann im schlimmsten Fall die Existenz der ganzen Familie bedrohen. Für Eltern hat eine Unfallversicherung folgende Vorteile:

 

  • Berufstätige Elternsind – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – auch in der Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Elterngenießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistance-Leistungender privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

 

Prinzipiell erbringt eine private Unfallversicherung diese Leistungen:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistungen
  • Bergungskosten
  • kosmetische Operationen

 

Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krankheiten

Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann der Nachwuchs zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Diese Versicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden.

  1. Altersvorsorge: Rechtzeitig ans Morgen denken

Altersvorsorge ist meist sehr individuell und wenig generalisierbar. Den einen goldenen Weg gibt es nicht. Entscheidend ist, dass sich Familien rechtzeitig mit der Frage auseinandersetzen: Wie wollen wir im Alter leben und wie finanzieren wir das? Hier kommen zwei Beispiele, wie das gelingen kann:

Die betriebliche Altersversorgung ist in den vergangenen Jahren attraktiver geworden. Neu ist, dass der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen muss, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

 

Ebenfalls von Vorteil ist die Entgeltumwandlung bereits aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch die Reduzierung des Bruttoentgelts.

 

Tipp: Altersvorsorge ist eine individuelle und komplexe Angelegenheit. Suchen Sie sich deshalb eine fachkundige Beratung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.

 

  1. Die Wohngebäudeversicherung: Für Hausbesitzer

Eine Wohngebäudeversicherung schützt die vier Wände, in denen die Familie wohnt. Für Hausbesitzer ist dieser Schutz bei möglicherweise existenzbedrohenden Schäden zwingend notwendig und absolut sinnvoll. Würde das Eigenheim beispielsweise bei einem Brand zerstört, könnten Hausbesitzer wohl nur in den seltensten Fällen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Wohngebäudeversicherung deckt folgende Risiken ab:

 

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

 

Wer seine eigenen vier Wände etwa gegen Hochwasser oder Starkregen versichern möchte, für den ist der erweiterte Naturgefahrenschutz („Elementarschadenversicherung„) sinnvoll. Die Elementarschadenversicherung ist ein zusätzlicher Baustein in der Wohngebäude-Police. Diese deckt die Risiken etwa durch Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck ab. Die Elementardeckung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung.

 

  1. Die Hausratversicherung

Last but not least darf die Hausratversicherung auf der Liste der wichtigsten Versicherungen keinesfalls fehlen. Der Versicherungsschutz umfasst das komplette Inventar eines Hauses oder einer Wohnung vor diesen Risiken:

 

  • Feuer
  • Einbruch/Diebstahl
  • Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser

 

Familien, die ihre Fahrräder versichern möchten, können dies in der Regel ebenfalls über die Hausratversicherung tun. Zudem ist es sinnvoll, seine Hausrat um einen Naturgefahrenschutz zu erweitern. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz für die Möbel beispielsweise bei Hochwasser oder Starkregen.

 

Übrigens: Kein Autofahrer kommt natürlich um die Pflicht herum, eine Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug abzuschließen – logisch.

 

 

Ermitteln Sie hier einfach Ihren Bedarf :

 

 

https://www.makler-maeuselein.de/bedarfsermittlung/

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de