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Mit diesen 5 Tipps verbessern Frauen ihre Rente

 

Altersarmut ist meist weiblich, denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen bei Frauen häufig niedriger aus als bei Männern. Frauen sollten deshalb aktiv ihre Altersvorsorge anpacken. Wir zeigen, wie das gelingt.

Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Der jährliche Equal Pay Day erinnert uns daran. Rechnet man nämlich den Prozentwert in Tage um, arbeiten Frauen im Jahr 2023 vom 1. Januar an 66 Tage umsonst, also bis zum 7. März. Ernüchternd ist, dass der Wert nur langsam sinkt.

 

Diesen Gender Pay Gap untersuchte das Statistische Bundesamt. Frauen erhielten 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Im langfristigen Vergleich sank der Gender Pay Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 Prozent. Nach wie vor ist der Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: Dort lag er im Jahr 2022 bei 7 Prozent, in Westdeutschland bei 19 Prozent.

 

Aus diesen aufgeführten Gründen ist eine private Altersvorsorge gerade für Frauen unvermeidbar. Etwas Positives gibt es jedoch, denn was die private Altersvorsorge angeht, machen Frauen schon sehr viel richtig wie ein Forschungsbericht des Bundesarbeitsministerium aus dem Jahr 2019 zeigt:

 

  • Sie haben häufiger eine geförderte zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen als Männer.
  • Sie zahlen häufiger Beiträge in Riester-Verträge ein.
  • Im Verhältnis zum Bruttoeinkommen wenden Frauen einen größeren Anteil für eine private oder betriebliche Vorsorge auf (Frauen: 3,9 Prozent, Männer: 3,5 Prozent).

 

Dennoch haben Frauen bei der Rente das Nachsehen gegenüber den Männern. Fachleute sprechen vom „Gender Pension Gap“. Vor allem niedrigere Einkommen, mehr Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind die Gründe dafür, dass ihre Ansprüche aus der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, und der privaten Vorsorge niedriger ausfallen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deckt die weibliche Verunsicherung beim Thema Altersvorsorge auf:

 

  • Jede zweite Frau sorgt sich um ihre Altersvorsorge.
  • Nur 32 Prozent der Frauen erwarten eine Rente ohne finanzielle Sorgen.
  • 30 Prozent legen gar nichts zusätzlich fürs Alter zurück, 15 Prozent wissen es nicht.

 

Um im Alter nicht jeden Cent zwei Mal umdrehen zu müssen, sollten Frauen ihre eigene, zusätzliche Altersvorsorge in Angriff nehmen. Dabei hilft die Beratung eines Finanzprofis – und die folgenden Tipps.

 

 

 

 

  1. Tipp: Beginnen Sie möglichst früh mit der privaten Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Wer als junge Frau zu sparen beginnen, hat den Zinseszinseffekt auf seiner Seite. Das gilt unabhängig davon, ob jemand jeden Monat kleinere oder größere Beträge spart und auf welche Art vorgesorgt wird. Wer in jungen Jahren beginnt, hat es leichter. Langfristig müssen sich Sparerinnen weniger finanziell anstrengen und kommen trotzdem auf eine angemessene Altersrente.

 

  1. Tipp: Ein Mann ist keine Altersvorsorge

Auch wenn am Traualtar oder im Standesamt etwas anderes versprochen wurde: Ehen gehen in die Brüche und zwar nicht zu knapp. Jedes Jahr lassen sich rund 150.000 Paare scheiden. Wer sich bei der Altersvorsorge allein auf seinen Mann verlässt, steht nach einer Scheidung unter Umständen finanziell schlecht da. Der gewohnte Lebensstandard ist dann in Gefahr.

 

Deshalb ist es sinnvoll, wenn Frauen auch bei der Vorsorge emanzipiert handeln und sich um ihre eigene Altersvorsorge kümmern. Finanzielle Unabhängigkeit zahlt sich auch in einer Ehe aus.

 

  1. Tipp: Rechnen Sie mit einem langen Leben

Der demografische Wandel hat für Frauen eine besondere Relevanz, denn: Ihre Lebenserwartung ist durchschnittlich höher als bei Männern. Für die Vorsorgestrategie bedeutet das: Frauen brauchen in der Regel „mehr“ Geld im Ruhestand – einfach weil sie im Schnitt länger leben. Deshalb sollten sie auf Vorsorgeprodukte setzen, die eine finanzielle Absicherung bis ans Lebensende garantieren können. Dafür kommen etwa die Riester-Rente, private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen in Frage.

 

Wer beispielsweise seine Rente eigenständig mit Fonds finanzieren möchte, braucht die entsprechende Weitsicht. Viele unterschätzen dabei, wie viel Geld ein Lebensabend kostet und – noch wichtiger – wie lange man leben wird. Ist das angesparte Geld irgendwann aufgebraucht, das Leben aber noch nicht zu Ende, müssen Rentnerinnen den Gürtel enger schnallen.

 

  1. Tipp: Förderung für Riester-Renten und betriebliche Altersvorsorge nutzen

Mit einer Riester-Rente haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf die Grundzulage (175 Euro pro Jahr) und, falls sie schon Nachwuchs haben, auf die Kinderzulage (300 Euro pro Jahr je Kind). Eine Mutter mit zwei Kindern beispielsweise bekommt so jedes Jahr 775 Euro vom Staat für ihre Rente gut geschrieben. Davon profitieren auch Arbeitnehmerinnen mit Minijob oder ohne eigenes Einkommen: Um die volle Riester-Förderung zu bekommen, reicht oft schon der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr. Langfristig verbessern die staatlichen Zulagen die Rendite der Altersvorsorge – dadurch erhöht sich die garantierte Rente im Alter.

 

Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) lohnt sich häufig für Arbeitnehmerinnen. Wer jetzt eine bAV mit Entgeltumwandlung abschließt, bekommt einen Zuschuss seines Arbeitsgebers. Die Firma muss seit 2019 15 Prozent des umgewandelten Entgelts dazugeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Ersparnis kann der Arbeitgeber somit weitergeben – zum Vorteil der Arbeitnehmerin.

 

Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (weniger als 30.900 Euro pro Jahr) ist ab 2020 deutlich verbessert worden. Gefördert werden Beiträge von bis zu 960 Euro pro Jahr, die der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Arbeitslohn an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlt.

 

  1. Tipp: Geben Sie nicht auf halber Strecke auf

Die Geburt eines Kindes, die Pflege der Eltern oder auch eine Teilzeitbeschäftigung: Es kann im Leben unterschiedliche Phasen geben, in denen weniger Geld zur Verfügung steht. Entscheidend für die Vorsorgestrategie ist deshalb, die Lebensphasen mit geringerem Einkommen nicht voll auf die Altersvorsorge durchschlagen zu lassen.

 

Frauen, die eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, sollten in dieser Situation nicht ihre bereits erworbenen Rentenansprüche leichtfertig aufgeben. Mit anderen Worten: Das Kündigen einer bestehenden privaten Altersvorsorge ist in der Regel die schlechteste Lösung und häufig ein Verlustgeschäft für die Sparerin.

 

Deutlich sinnvoller ist es, zum Beispiel die Beiträge vorübergehend zu reduzieren – Möglichkeit eins. Oder Möglichkeit zwei: Den Vertrag beitragsfrei zu stellen. So können Frauen etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Pflege von Angehörigen oder die Elternzeit flexibel überbrücken. Steht anschließend wieder mehr Geld zur Verfügung, kann die bestehende Altersvorsorge einfach weitergeführt werden. Hinzu kommt, dass dadurch erworbene Ansprüche auf Altersrenten nicht verfallen.

 

Mit welchen Produkten können Frauen vorsorgen?

 

 

Jede Arbeitnehmerin, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Am meisten lohnt es sich natürlich, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten alleine finanziert. Selbstverständlich hat nicht jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, das alleine zu stemmen. Angestellte haben dann die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorge ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben und bauen sich eine zusätzliche Rente auf (Entgeltumwandlung).

Maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) können Arbeitnehmerinnen steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds jährlich einzahlen.

 

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dieser Versicherung wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Fonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt. An der Wertentwicklung der Fonds ist er dann unmittelbar beteiligt. Daraus entstehen Chancen, aber auch Risiken durch sinkende Kurswerte/Kursverluste. Es gibt eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bei dieser Variante der privaten Altersvorsorge. Oftmals finden sich auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen (Hybridprodukte).

 

Moderne Rentenversicherungen

Rentenversicherungen der neusten Generation sind eine Reaktion auf das langjährige Niedrigzinsumfeld. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehr Renditechancen bei gleichzeitig weniger Garantien bieten. Die Rente, die Sparerinnen am Schluss erhalten werden, ist jedoch garantiert. Heutige Kunden, die sich für eine Rentenversicherung moderner Bauart entscheiden, müssen eine individuelle Richtungsentscheidung treffen:

  • Soll das Geld sicherer angelegt werden und dafür auf Rendite verzichtet werden?
  • Oder umgekehrt: Ist eine Vorsorge mit weniger Sicherheit, aber dafür höheren Renditen bevorzugt?

 

Keine einfache Frage, zumal es bei der Altersvorsorge langfristig immer um eine Menge Geld geht. Wie bei allen Formen der Vorsorge gilt auch hier: Eine professionelle Beratung ist in den allermeisten Fällen äußerst sinnvoll.

 

Die private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen bieten ihren Kunden garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Die Leistungen privater Rentenversicherungen im Überblick:

  • Lebenslange, garantierte Rente
  • Hohe Sicherheit durch garantierte Leistungen
  • Versorgung Angehöriger durch Todesfallleistungen
  • Flexible Einzahlungen (z.B. während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)

 

Riester-Verträge als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Sie wurde entwickelt, um Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der staatlichen Förderung.

Diese Versicherung bietet eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen. Bei klassischen Riester-Renten erhalten die Kunden eine zusätzliche Überschussbeteiligung. Die Sicherheit steht dabei im Vordergrund. Wer wie vereinbart spart, weiß bereits zu Vertragsbeginn, wie hoch die Rente später mindestens ausfallen wird.

Viele Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Anders als bei klassischen Riester-Rentenversicherungen werden bei diesen Angeboten Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt. Welche Rente am Ende ausgezahlt wird, hängt maßgeblich von der Fondsentwicklung am Kapitalmarkt ab. Bei guter Börsenentwicklung besteht die Möglichkeit auf zusätzliche Wertsteigerungen.

Mit Beginn der Rente müssen für jeden Kunden und jede Kundin mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Versorgung im Alter bereit stehen (Kapitalerhalt) – das garantiert der Riester-Anbieter. Ein weiterer Vorteil: Der Riester-Sparer kann sich mit dem Eintritt in die Rente 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen.

Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt von der beruflichen Situation, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Wegen der personenbezogenen Förderung ist Riester für Geringverdiener besonders sinnvoll.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de