Kinder

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Kinderinvaliditätsversicherung:

 

Worauf Eltern achten sollten

 

Werden Kinder dauerhaft invalide, kommen auf die Familie unerwartete, manchmal auch hohe Kosten zu. In dieser schwierigen Situation schützt die Kinderinvaliditätsversicherung.

 

Ein Schicksalsschlag kann alles ändern

 

Erleidet ein Kind eine Behinderung, ändert sich meist auch das Leben der gesamten Familie schlagartig. Sowohl kurz- als auch langfristig steigt die finanzielle Belastung.

Kurzfristig kann durch den erhöhten Betreuungsbedarf möglicherweise ein Elternteil nicht mehr in Vollzeit arbeiten. Dadurch fällt ein Teil des Familieneinkommens weg. Therapien und Reha-Maßnahmen, sofern die Krankenkasse diese nicht übernimmt, müssen bezahlt werden. Benötigt das Kind dauerhaft einen Rollstuhl, sind möglicherweise Umbaumaßnahmen notwendig.

Langfristige finanzielle Einbußen können etwa dadurch entstehen, dass die Invalidität eine Berufsausbildung nicht zulässt. Das Kind wird im Erwachsenenalter kein vernünftiges Einkommen erzielen können und wird auf finanzielle Unterstützung angewiesen bleiben. Ein weiterer Punkt: Durch die zusätzlichen Kosten für Pflege und Betreuung können die Eltern unter Umständen im Laufe ihres Lebens weniger Vermögen aufbauen, etwa für ihre Altersvorsorge.

Statistik: Wie viele behinderte Kinder gibt es in Deutschland?

 

Knapp 198 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt schwerbehindert. Insgesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen.

Für alle Altersklassen gilt: 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht, hat das Statistische Bundesamt festgestellt. Lediglich rund 3 Prozent der Behinderungen seien angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Knapp 1 Prozent der Behinderungen seien auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

 

Was leistet eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung kann das Kind gegen krankheits- oder unfallbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Kapitalleistung oder eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Bescheinigt das Versorgungsamt dem Kind einen bestimmten Grad der Behinderung, zahlt die Versicherung die vorab vereinbarte Leistung. Häufig wird ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vereinbart.

 

Gut zu wissen: Welche Funktion haben Versorgungsämter?

Versorgungsämter sind im Falle einer Invalidität eine wichtige Anlaufstelle. Versorgungsämter, manchmal auch Amt für soziale Angelegenheiten genannt, legen den Grad der Behinderung eines Menschen fest und stellen den Schwerbehindertenausweis aus. Welches Versorgungsamt konkret zuständig ist, hängt vom Wohnort der Familie ab. Der Familienratgeber der Aktion Mensch bietet eine Linkliste mit allen Versorgungsämtern an, sortiert nach den Bundesländern.

Kapitalleistung oder Rente oder beides – Eltern müssen wählen

Es gibt Tarife, die im Versicherungsfall eine einmalige Kapitalzahlung leisten, die bei Vertragsschluss vereinbart wird. Andere Tarife setzen auf eine monatliche Rentenzahlung, die in vielen Fällen ein Leben lang gezahlt wird. Wieder andere Tarife kombinieren Einmalzahlung und Rente. Eltern müssen sich beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung entscheiden, was sie bevorzugen. Idealerweise lassen sie sich bei dieser Frage fachkundig beraten.

 

Wie können Eltern eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen?

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen:

 

  1. als eigenständige Versicherung
  2. als Zusatzdeckung in der privaten Kinderunfallversicherung

 

Welche Variante vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Konstellation ab.

 

Tipp: Eltern sollten beim Abschluss einer Invaliditätsversicherung darauf achten, welche Krankheiten ein- und welche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Je nach Tarif kann es beispielsweise sein, dass die Kinderinvaliditätsversicherung bei psychischen Krankheiten nicht leistet. Eine kompetente Beratung eines Versicherungsexperten ist beim Abschluss deshalb äußerst ratsam.

 

Wann können Eltern diese Versicherung für ihr Kind abschließen?

Wie bei vielen Versicherungen, die biometrische Risiken absichern, gilt: Je früher, desto besser. Hintergrund: Je gesünder die zu versichernde Person, desto günstiger die Beiträge. Das gilt etwa auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Kinderinvaliditätsversicherungen können häufig wenige Wochen nach der Geburt abgeschlossen werden.
Hatte das Kind bereits einen Unfall, eine schwere angeborene Krankheit oder kommt mit einer Invalidität zur Welt, ist der Abschluss unter Umständen nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kinderinvaliditätsversicherung und einer Kinderunfallversicherung?

Unfallversicherungen, egal ob für Kinder oder Erwachsene, mildern die finanziellen Folgen von Unfällen mit dauerhaften Folgen ab. Schwere Krankheiten sind in der Kinderunfallversicherung nicht versichert. Die Kinderinvaliditätsversicherung dagegen unterscheidet nicht zwischen Krankheit und Unfall – hier ist nur der Grad der Behinderung entscheidend. Anders als eine Unfallversicherung bietet die Kinderinvaliditätsversicherung auch Schutz bei schweren Krankheiten, die die häufigste Ursache von Behinderungen sind. Dieser Schutz ist damit eine sinnvolle Ergänzung der Kinderunfallversicherung.

 

Was leistet eine Kinderunfallversicherung?

Trägt ein Kind nach einem schweren Unfall dauerhaft körperliche oder geistige Schäden davon und es ist keine Änderung des Zustandes absehbar, leistet die Kinderunfallversicherung. Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz von privaten Unfallversicherungen meist rund um die Uhr und weltweit. In der Regel bezahlen Kinderunfallversicherungen unter anderem Invaliditätsleistungen, Unfallrenten, Todesfallleistungen, Sofort- oder Übergangsleistungen und immer häufiger auch ein Reha-Management.

Warum sollten Eltern bei der Gesundheitsprüfung nicht schummeln?

Vergleichbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kinderinvaliditätsversicherung in der Regel mit einer umfangreicheren Gesundheitsprüfung verbunden. Mit den Informationen zum Gesundheitszustand oder dem Wissen über mögliche Vorerkrankungen nehmen die Versicherungen eine Risikoeinschätzung vor. Sie berechnen so genau wie möglich, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde später die vereinbarten Leistungen erhält. Unkalkulierbare Risiken dürfen sie im Interesse aller Versicherten nicht übernehmen, da diese mit ihren Beiträgen ja die Leistungen bezahlen. So funktioniert im privaten Versicherungssystem die Prämienberechnung.

 

Kommt heraus, dass der Versicherte wissentlich oder aus Versehen eine bereits diagnostizierte Krankheit oder eine ärztliche Behandlung bei Vertragsabschluss nicht angegeben hat, kann die Versicherung die Leistung mit Hinweis darauf ablehnen. Aus diesem Grund sollten alle Fragen in der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß beantwortet werden.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de