
Neuer Sparer-Pauschbetrag:
Banken erhöhen Freistellungaufträge automatisch
Gute Nachrichten für Sparer. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.601 auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare zu erhöhen. Haben Privatanleger bereits einen Freistellungsauftrag bei ihrem Geldinstitut eingereicht, um die Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer erhalten, müssen sie nichts weiter unternehmen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden Banken und Sparkassen die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen. Hat ein Sparer zum Beispiel einen Auftrag von 500 Euro dem Kreditinstitut A und 301 Euro dem Kreditinstitut B erteilt, dann wird automatisch das Kreditinstitut A den Auftrag auf 624,22 Euro erhöhen und das Kreditinstitut B auf 375,78 Euro. Der Anleger kann die neue Höhe des Sparer-Pauschbetrags ab dem 1. Januar 2023 auch anders aufteilen und seine Freistellungsaufträge entsprechend anpassen.
Sofern Sparer noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten sie dies nun tun. Damit verhindern sie, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen sowie Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren zunächst beim Finanzamt landet und in der Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen.