Hab und Gut schützen

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So schützen Sie Ihr Haus vor Einbrechern

Was hilft wirklich gegen Einbrecher? Sind Smart-Home-Lösungen eine effektive Sicherung und welche Versicherung zahlt, wenn Einbrecher doch eingedrungen sind? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einbruchschutz im Überblick.

Die beiden guten Nachrichten zuerst: Erstens gehen die Einbruchzahlen seit 2015 kontinuierlich zurück. Zweitens zahlt sich richtiger Einbruchschutz aus. Die schlechte Nachricht hingegen lautet: Laut polizeilicher Kriminalstatistik kann nur knapp jeder fünfte Wohnungseinbruch aufgeklärt werden. Einbrüche haben zudem häufig sichtbare und unsichtbare Konsequenzen. Dazu zählen die Zerstörung des Inventars auf der einen Seite sowie die psychischen Folgen eines Einbruchs, etwa Ängste oder ein permanentes Unsicherheitsgefühl im eigenen Zuhause auf der anderen Seite. Trotz sinkender Zahlen lohnt es sich also weiterhin, sich um das Thema Einbruchschutz zu kümmern.

 

Wer die Schwachstellen an Haus oder Wohnung, etwa Fenster und Türen, besonders schützt, hat ein bisschen mehr Sicherheit gewonnen. Jeder zweite Einbruchsversuch scheitert, weil die Täter nicht schnell genug ins Haus kommen. Im Folgenden klären wir, wie Hausbesitzer und Mieter sich ein sicheres Zuhause schaffen können.

 

Wie verbessere ich den Einbruchschutz an meinem Haus/meiner Wohnung?

Wer Einbrüche verhindern möchte, sollte zuerst an den Schwachstellen des Hauses ansetzen. Wirksamer Einbruchschutz ist zuallererst eine Frage der mechanischen Lösungen – nicht der elektronischen.

 

Der Großteil der Einbrecher steigt durch Eingangs- und Fenstertüren sowie normale Fenster ein – sowohl in Mehr- als auch in Einfamilienhäusern. Mechanische Sicherungen an Fenster und Türen stehen deshalb beim Einbruchschutz an erster Stelle – noch vor Alarmanlagen oder Smart-Home-Lösungen. Beide Maßnahmen können eine sinnvolle Ergänzung des mechanischen Einbruchschutzes sein. Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sind jedoch die sinnvollste Investition in die Sicherheit. Oberstes Ziel ist es schließlich, die unerwünschten Besucher möglichst von den eigenen vier Wänden fernzuhalten.

 

Durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren, die mindestens Widerstandsklasse RC 2 entsprechen, erhält man einen guten Einbruchschutz. Eine gute mechanische Lösung ist, die Fenster mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff auszurüsten. Die Sicherung mit einem abschließbaren Fenstergriff allein bietet häufig noch keinen ausreichenden Schutz.

 

Zertifizierte Alarmanlagen sind eine sinnvolle Ergänzung der Sicherungstechnik. Weitere Informationen rund um die Auswahl der richtigen Alarmanlage bietet die Initiative K-Einbruch. Ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung für den Einbruchschutz ist es, wenn Hausbesitzer Außenbereiche beleuchten oder Bewegungsmelder installieren. Beides wirkt abschreckend auf Einbrecher und bietet deshalb zusätzlichen Schutz.

 

Wie erkenne ich gute Sicherungstechnik?

Verbraucher sollten beim Kauf auf zertifizierte Technik achten. Die Qualität einbruchhemmender Türen etwa sollte von qualifizierten Institutionen überwacht werden. Trägt die Tür eines der folgenden Zeichen, können sich Hausbesitzer und Mieter auf die Qualität verlassen.

 

Verbraucher erkennen die zertifizierte Sicherungstechnik an den Logos dieser Institutionen auf den Fenster bzw. Türen. Tipp: Wer einen Fachbetrieb für den Einbau der Sicherungstechnik sucht, wird online bei K-Einbruch fündig.

 

Was nützen Smart-Home-Lösungen beim Einbruchschutz?

Elektronische Einbruchsicherungen, die in ein Smart-Home-System integriert werden können, sorgen dafür, dass potentielle Täter abgeschreckt und Bewohner gewarnt werden und somit frühzeitig die Polizei verständigt werden kann. Während die mechanischen Sicherungen die unerwünschten Besucher abhalten oder zumindest aufhalten, kann der Einbruchsversuch durch die elektronischen Maßnahmen überwacht und an die Polizei gemeldet werden.

 

Haus- bzw. Wohnungstüren und andere Eingänge sowie Fenster können mit einem Kontakt (Sensor) und einer angeschlossenen Alarmanlage gesichert werden. Der Kontakt sorgt dafür, dass eine Meldung beispielsweise auf ein Smartphone geschickt wird, sobald in Abwesenheit eine Tür oder ein Fenster geöffnet wird. Mit einer Kamera und/oder einem Bewegungsmelder kann das Zuhause zusätzlich überwacht und Einbrecher abgeschreckt werden.

 

Zudem schalten smarte Geräte elektrische Lampen, Fernseher oder Jalousien ein beziehungsweise aus und täuschen so Anwesenheit vor. Die Geräte lassen sich auf zufällige Zeitspannen programmieren oder sie sind selbst lernend und simulieren die typischen Gewohnheiten der Bewohner auch während deren Abwesenheit. Für die Täter ist so nicht ohne Weiteres zu erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht – eine zusätzliche Sicherung.

 

Das richtige Verhalten, um Einbrüche zu verhindern

  • Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren, auch wenn Sie nur kurz weg sind.
  • Gekippte Fenster sind für Einbrecher offene Fenster.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
  • Schließen Sie Ihre Wohnungstür auch bei kurzer Abwesenheit doppelt ab.
  • Keine Schlüssel draußen deponieren – Einbrecher kennen jedes Versteck.
  • Rollläden sollten nach Möglichkeit nicht tagsüber geschlossen werden. Das signalisiert den Einbrechern, dass sie abwesend sind.
  • Lassen Sie bei einer Tür mit Glasfüllung den Schlüssel nicht innen stecken.
  • Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, sondern zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie Türspion und Sperrbügel (Türspaltsperre).

Können auch Mieter ihre Wohnung mit Sicherungstechnik ausrüsten?

Ja, auch Mieter können in ihren Schutz vor Einbrüchen investieren und ihr Zuhause schützen. Sie können etwa ihre Wohnung mit besseren Schließzylindern oder Querriegelschlössern nachrüsten. Voraussetzung dafür ist allerdings das Einverständnis des Vermieters. Vor möglichen Umbauten bzw. Nachrüstungen sollten sich Mieter deshalb unbedingt mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen.

 

Wie sind Wohnungseinbrüche versichert?

Die Schäden nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

 

Bei einem Einbruchdiebstahl bekommt man vom Hausratversicherer kein Schadenprotokoll, sondern eine Stehlgutliste. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

 

Was jedoch nicht versichert werden kann, sind mögliche psychische Folgen eines Einbruchs – den Verlust der Privatsphäre inbegriffen.

 

Kann die Versicherung Leistungen kürzen, wenn in einem Mehrfamilienhaus häufig die Haustüre offen steht?

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist die Tür zur Wohnung. Wer die Tür richtig verschlossen hat, muss keine Leistungskürzungen befürchten.

 

Die allermeisten Einbrüche finden nachts statt – korrekt?

Nein, knapp die Hälfte aller Wohnungseinbrüche finden tagsüber zwischen 6 und 21 Uhr statt. Also dann, wenn die Einbrecher annehmen, dass die Opfer nicht zu Hause sind. Durch Klingeln oder Anrufen versuchen sie häufig vorab festzustellen, ob die Bewohner zu Hause sind.

 

Meine Nachbarn haben Tag und Nacht die Fenster gekippt – sogar im Urlaub. Werden dadurch Einbrecher nicht geradezu eingeladen?

Jeder Einbrecher weiß: Gekippte Fenster sind eine willkommene Einladung. In Einfamilienhäusern sind Fenster und Fenstertüren die mit Abstand häufigste Einstiegsstelle und sollten deshalb besonders geschützt werden. Nachbarn sollten in diesem Fall das Gespräch suchen und auf die erhöhte Gefahr eines Einbruchs durch die gekippten Fenster aufmerksam machen.

 

Einbruchschutz am Wintergarten: Wie funktioniert das?

Hochwertiges Sicherheitsglas ist für Wintergärten ein guter Schutz gegen Einbrecher. Ein Glasbruchmelder kann für weitere Sicherheit sorgen. Der laute Alarm schreckt häufig Einbrecher ab. Tipp: Eine weitere Möglichkeit bieten Bewegungsmelder, die den gefährdeten Bereich hell ausleuchten.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de