Unterwegs mit dem Fahrrad – Pannenhilfe bietet der neue Fahrradschutzbrief
In den vergangenen Jahren sind coronabedingt immer mehr Menschen auf das Fahrrad umgestiegen. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder auf einer Radtour – ärgerlich, wenn dann eine Panne oder ein Unfall passiert und sich das Fahrrad vor Ort nicht reparieren lässt.
Um Fahrradfahrern schnell Hilfe nach einem Unfall oder einer Panne zu bieten, hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) einen neuen Fahrradschutzbrief vorgestellt.
Angeboten wird der Fahrradschutzbrief als Single- und Familien-Police. Grundsätzlich sind die Versicherungsnehmenden selbst und alle berechtigten Fahrende des versicherten Fahrrads versichert. Auch Anhänger und Gepäck sind in aller Regel mitversichert. Nicht versichert sind hingegen Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden, gleiches gilt für zulassungs- bzw. versicherungspflichtige Fahrräder.
Die Leistungen des Fahrradschutzbriefes auf einen Blick
Der Fahrradschutzbrief greift, wenn das versicherte Fahrrad wegen einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls ausfällt. Folgende Leistungen werden angeboten:
- Organisation bzw. Kostenerstattung der Pannenhilfe
- Abtransport des beschädigten Fahrrads vom Pannenort
- Organisation und Kostenübernahme für die Bergung des Fahrrads
- Weiter- und Rückfahrt-Service
- Vermittlung eines Ersatzfahrrads
- Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Übernahme der Übernachtungskosten.
- Kostenübernahme für Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind regelmäßig Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden und Schäden, die bei einem Radrennen oder Geschicklichkeitsprüfungen entstehen.
Mehr Info zum Fahrradschutzbrief gibt es hier.
Private Unfallversicherung sichert Unfallfolgen ab
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Auch beim Fahrradfahren kann es zu schweren Unfällen mit oftmals anhaltenden gesundheitlichen oder finanziellen Folgen kommen: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.
Falls Sie bei einem Fahrradunfall von jemandem geschädigt werden, leistet die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.