Tierkrankenversicherung II

Tierkrankenversicherung II

 

Für Hunde & Katzen

 

Was leistet eine Tierkrankenversicherung?

 

 

Ob Wurmkur, Impfungen oder Kastration: Es gibt viele Behandlungen, für die Haustiere zum Arzt müssen. Mit den damit verbundenen Kosten können die Besitzer rechnen und sie einkalkulieren. Womit die Tierliebhaber jedoch weniger rechnen: Unvorhersehbare Krankheiten wie ein plötzliches Nierenversagen, Schilddrüsenunterfunktion oder ein komplizierter chirurgischer Eingriff bei ihrem Vierbeiner. Chronische Krankheiten erfordern eine lebenslange Medikation und regelmäßige ärztliche Behandlung – das gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere.

 

Versicherung schützt vor unerwarteten Operationskosten

Neben möglichen chronischen Erkrankungen kann es auch zu unerwarteten Operationen kommen. Egal ob Kreuzbandriss oder Darmverschluss: Die Tierarztrechnung nach der Behandlung oder Operation kommt bestimmt. Sind die Kosten für die Behandlung zu hoch, kann es früher oder später zu dem Gedanken kommen: Lasse ich mein Haustier behandeln oder einschläfern? Eine Krankenversicherung für den Hund oder die Katze hilft, in schwierigen Fällen keine Entscheidung aus finanziellen Gründen treffen zu müssen. Das gibt vielen Tierbesitzern ein gutes Gefühl: Mit einer Tierkrankenversicherung kann die Heilung ihres Tieres im Vordergrund stehen.

Es kommt auf die Rasse an

Stubentiger oder Freigänger? Dackel oder Schäferhund? Je nach Tier und Rasse gibt es unterschiedliche Tarifierungen in der Tierkrankenversicherung. Denn ein freilaufender Kater hat zum Beispiel ein höheres Risiko in einen Zweikampf mit einem Dachs zu geraten, als eine Katze, die nur in der Wohnung lebt. Ein 60 Kilo schwerer Bernhardiner braucht im Krankheitsfall eine höhere Medikation als ein zwei Kilo leichter Chihuahua. Tierkrankenversicherungen bieten deshalb in der Regel rassespezifische Tarife an.

 

Was leisten Tierkrankenversicherungen?

Rund-um-Schutz oder „nur“ eine Tier-OP-Versicherung? Tierbesitzer können prinzipiell zwischen zwei Arten von Tarifen wählen, um ihren Hund oder ihre Katze zu schützen: der umfassenden Tierkrankenversicherung oder einer OP-Versicherung.

Mit einem Rund-um-Schutz ist das Haustier umfangreich von der kleinen Schnittwunde in der Tatze bis hin zum Nierenausfall abgesichert. Die Versicherung schützt den Hundehalter oder Katzenliebhaber auch vor den hohen Kosten einer möglichen Operation.

Weitere typische Leistungen solcher Versicherungen sind zum Beispiel:

    • stationäre und ambulante Behandlungen
    • Operationen und anschließende Behandlungen
    • Medikamente
    • Vorsorgeleistungen wie etwa Impfungen oder Zeckenmittel
    • Auslandsschutz

 

Viele Tarife bieten zudem eine freie Tierarztwahl an. Wichtig zu wissen: Tierkrankenversicherungen erstatten keine Kosten für Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Dazu können etwa Diät- und Pflegeprodukte zählen.

 

Was kostet eine Tierarztbehandlung?

Tierärzte berechnen ihre Gebühren nach der sogenannten „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT Satz). Tierärzte müssen also die tierärztlichen Leistungen einschließlich der Preise und Preisspannen und die angewandten Arzneimittel innerhalb dieser Gebührenordnung regeln.

 

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz bei einer Untersuchung einer Katze liegt laut der Gebührenordnung zum Beispiel bei rund 9 Euro, der dreifache Satz bei rund 27 Euro. Bei der Untersuchung eines Hundes liegt der einfache Gebührensatz bei rund 14 Euro und der dreifache bei rund 40 Euro.

 

Handelt es sich beim Tierarztbesuch um einen Eilbesuch, weil der Hund beispielsweise beim Gassigehen einen Giftköder erwischt hat, dann kann dies zusätzlich noch bis zu 77 Euro kosten (dreifacher Gebührensatz), da durch die Eilbedürftigkeit der Praxisbetrieb erheblich gestört werden würde. Berücksichtigt bei der Gebührenhöhe wird immer der Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Leistung, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.

Tipps und Tricks für Tierkrankenversicherungen

Wenn es an das Versichern von Vierbeinern geht, gelten ein paar Regeln, die auch für Zweibeiner gelten.

 

Je gesünder das versicherte Tier ist, desto günstiger wirkt sich das auf den monatlichen Beitrag aus. Jüngere Tiere haben tendenziell günstigere Beiträge, ältere Tiere häufig höhere. Eine Tierversicherung früh abzuschließen lohnt sich also.

 

Wie in der privaten Krankenversicherung gehen die Tierhalter bei den Behandlungskosten zuerst in Vorleistung. Anschließend bekommen sie die Kosten von der Tierkrankenversicherung erstattet.

 

Hat das Tier Vorerkrankungen, müssen die Halter unter Umständen Gesundheitsfragen beantworten – ähnlich wie bei Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen.

 

Je nach Anbieter können Tierhalter häufig ihre Selbstbeteiligung wählen. Dafür gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Beitrag. Manchmal ist die Selbstbeteiligung auch nach Tarif gestaffelt.

 

Gut zu wissen: Haftpflichtschutz bei Haustieren

 

Wenn der Hund außer Rand und Band ist und die Inneneinrichtung der Nachbarn zerlegt, sind die Halter froh über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Hundebesitzer vor finanziellen Schäden, wenn der Hund beispielsweise plötzlich auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. In einigen Bundesländern wie in Niedersachsen, Thüringen und Berlin ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Pro Jahr übernehmen die Hundehaftpflichtversicherungen über 80.000 Schäden, die von den Vierbeinern verursacht wurden.

 

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:

 

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

 

Auch Mietsachschäden sind häufig über die Hundehaftpflicht versichert. Wenn Katzen bei den Nachbarn einen Schaden anrichten, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf.

 

Auch Pferde können krankenversichert werden

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung sind die Schäden an fremden Gegenständen oder Dritten abgesichert. Pferdehalter sollten sich jedoch auch mit anderen finanziellen Risiken auseinandersetzen, mit denen sie konfrontiert werden können. Im Folgenden stellen wir einige Versicherungen vor, deren Leistungen ebenso sinnvoll sein können.

 

Diese Tier sind sehr krankheitsanfällig. Schon ein Pferdehusten kann eine lange Behandlungsdauer und damit verbunden hohe Kosten verursachen. Die Pferdekrankenversicherung übernimmt einen Großteil der ambulanten und stationären Behandlungskosten. Muss das Tier beispielsweise nur wegen einer kleinen Wunde am Vorderlauf zum Arzt, die lokal betäubt schnell behandelt werden kann, leistet die Versicherung. Gleiches gilt bei operativen Eingriffen.

 

 Pferde-OP-Versicherung

Eine günstigere Alternative zur Pferde-Krankenversicherung ist die Pferde-OP-Versicherung, deren Leistungen jedoch weniger umfangreich sind. Die Pferde-Operationsversicherung übernimmt nur die Kosten einer Operation, die infolge eines Unfalls oder einer Krankheit durchgeführt werden müssen

 

Pferde-­Lebensversicherung

Bei Verlust und Beeinträchtigung des Tieres erstattet eine Pferdelebens­versicherung den Wert des Pferdes bis zur vereinbarten Deckungs­summe.

 

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de