Oldtimer versichern

 

 

Dar­auf müs­sen Auto-Lieb­ha­ber ach­ten

 

 

Welche Vorteile ein H-Kennzeichen bringt, wie Oldtimer-Besitzer von günstigen Beiträgen profitieren und wie klassische Fahrzeuge richtig versichert werden:

 

 

 

 

 

 

Hier sind die Antworten

 

VW Golf III, Audi 80 (B4) oder ein Mercedes 190 haben eines gemeinsam. Diese Modelle sind jetzt über 30 und damit: Oldtimer. Da momentan viele häufig verkaufte Mittelklassewagen ins Oldtimer-Alter kommen, sprechen Liebhaber automobiler Raritäten bereits von einer Oldtimer-Inflation. Fakt ist: Seit Einführung des Historien-Kennzeichens 1997 hat sich die Zahl der offiziell als Oldtimer registrierten Fahrzeuge von knapp 170.000 auf 660.000 im Jahr 2021 fast vervierfacht. Allein zwischen 2020 und 2021 kamen 66.000 „neue“ Oldtimer hinzu. Ein Ende des Trends ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Aktuell können Modelle das historische Kennzeichen bekommen, die Anfang der 1990er-Jahre produziert wurden. Damals wurden besonders langlebige Autos produziert, die hochwertig verarbeitet sind und durch eine Vollverzinkung deutlich weniger rosten als ihre Vorgänger. Die Zahl der Oldtimer auf deutschen Straßen dürfte also auch 2022 wieder kräftig wachsen.

 

Welche Autos können ein H-Kennzeichen bekommen?

 

Das H-Kennzeichen gibt es seit 1997. Es wurde eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen sind:

 

  • Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt.
  • Es ist seit der Auslieferung größtenteils unverändert und in originalem Zustand.
  • Es ist gut gepflegt und erhalten.

 

Welche Vorteile hat ein H-Kennzeichen?

 

Oldtimer werden steuerlich bevorzugt. Für sie gilt ein einheitlicher Steuer-Tarif von 191,73 Euro pro Jahr – unabhängig von Fahrzeugtyp, Hubraum oder Schadstoffausstoß. Historische Motorräder zahlen 46,02 Euro Steuern jährlich. Autos mit H-Kennzeichen dürfen ohne Katalysator unterwegs sein und können auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren.

 

Wer kann eine Oldtimer-Versicherung abschließen?

Versicherungen weichen hier von der allgemeinen Definition eines Oldtimers ab. Voraussetzung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung ist bei den meisten Versicherungen, dass der Wagen mindestens 25 Jahre alt ist, teilweise reichen auch 20 Jahre aus. Diese etwas jüngeren Modelle werden auch als Youngtimer bezeichnet. Heißt: Die offizielle Zulassung als Oldtimer – verbunden mit dem Historien-Kennzeichen – ist keine Bedingung für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung.

 

Youngtimer, die noch keine 30 Jahre alt sind, können ebenfalls von einer Oldtimer-Versicherung profitieren. Eine Oldtimer-Versicherung ist für die Youngtimer dann sinnvoll, wenn der Wert des Youngtimers den Preis für baugleiche, aber abgenutzte Modelle deutlich übersteigt.

 

Übrigens: Nicht nur Autos können als Oldtimer versichert werden. Auch Wohnmobile, Krafträder oder sogar Nutzfahrzeuge wie Traktoren lassen sich so versichern.

 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Oldtimer-Versicherung?

 

Entscheidender als das exakte Alter ist für die Oldtimer-Versicherung, dass das Fahrzeug in einem originalgetreuen und guten Zustand ist. Ausnahmen gelten etwa für Sammlerfahrzeuge oder seltene Karossen. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich privat genutzt werden, jedoch nicht als Alltagsauto. Darüber hinaus gelten in der Oldtimer-Versicherung oft weitere Einschränkungen, etwa zum Alter der Fahrer sowie der jährlichen Fahrleistung, die eine vorab definierte Grenze nicht überschreiten sollte.s ist der Unterschied zwischez-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die meist mehrere Millionen Euro beträgt. Diese Police ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

 

Wer sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder nach einem Autodiebstahl. In der Vollkaskoversicherung sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich sind über die Vollkasko Schäden am eigenen Auto versichert, etwa nach einem selbst verursachten Unfall und bei Vandalismus.

 

Welche Versicherung brauchen Oldtimer unbedingt?

 

Auch für Oldtimer gilt: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Die Haftpflichtprämien für die historischen Fahrzeuge sind in der Regel günstiger. Die Versicherungen berechnen die Beiträge dafür meist pauschal – abhängig vom Alter des Fahrzeugs. Dabei gilt: Je älter das Auto, desto niedriger ist der Beitrag. Einige Versicherer unterscheiden darüber hinaus nach der Leistung des Fahrzeugs.

 

Wie sieht es mit Teil- und Vollkasko-Versicherung aus?

 

Darum geht es den meisten Oldtimer-Besitzern: dass der eigene Wagen gegen Schäden versichert ist. Dafür brauchen sie einen Teil- oder Vollkasko-Schutz für ihren Oldtimer. Mit der Vollkasko ist der Oldtimer auch bei einem selbstverschuldeten Unfall versichert. Bei einer Oldtimer-Versicherung erstreckt sich der Deckungsumfang auf den Markt- oder Wiederbeschaffungswert. Auch die Beiträge der Kaskoversicherung orientieren sich daran. Bei den Prämien handelt es sich um häufig um Festbeträge. Ein Schadenfreiheitsrabatt kommt nicht zum Tragen. Im Schadensfall werden Versicherte also nicht in der SF-Klasse hochgestuft.

 

Um die Kaskobeiträge ermitteln zu können, verlangen die Versicherer meist ein Oldtimer-Gutachten (mehr dazu siehe unten). Es ist in jeder Hinsicht eine gute Idee, wenn Oldtimer-Fahrer den Wert ihres Fahrzeugs ermitteln lassen. Andernfalls könne es dem Versicherten im Schadenfall schwerfallen, den Wert seines Fahrzeugs zu belegen. War es nun ein wertvoller Oldtimer oder ein verschlissenes Altfahrzeug?

 

Worin unterscheidet sich eine Oldtimer-Versicherung von normalen Policen?

 

Die Beiträge werden bei Oldtimer-Versicherungen pauschal bestimmt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden sie in der Regel anhand des Fahrzeugalters ermittelt, mitunter ist zusätzlich die Leistung entscheidend. Die Beiträge für den Kaskoschutz hängen vom Markt- oder Wiederherstellungswert ab. Im Unterschied zur klassischen Kfz-Versicherung spielen in Oldtimer-Tarifen Typ- und Regionalklassen oder Schadenfreiheitsrabatte keine Rolle.eist elassenen Oldtimer auf deutschen Straßen

  1. VW Käfer
  2. Mercedes-Benz W123
  3. Mercedes-Benz R107
  4. Porsche 911
  5. Mercedes-Benz W124

Quelle: Verband der Automobilindustrie (VDA) und BBE Automotive GmbH auf Grundlage von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), 2020

 

Was ist bei Wertveränderungen zu beachten?

 

Oldtimer-Fahrer sollten den Wert ihres Oldtimers regelmäßig überprüfen und mögliche Veränderungen ihrer Kfz-Versicherung melden. Damit vermeiden sie, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht ausreicht.

 

Bei weniger wertvollen Fahrzeugen sind die Kfz-Versicherungen mit einer Selbstbewertung zufrieden. Besitzer können dafür die Entwicklung an den Preisbörsen verfolgen und Wertsteigerungen dem Kfz-Versicherer melden. Auch aktuelle Fotos ihres Oldtimers sind äußerst hilfreich, um das Fahrzeug richtig zu versichern. Bei kostbaren Modellen ist jedoch ein aktuelles Gutachten von Profis zwingend notwendig.

 

Bei teuren Modellen ist hingegen ein Kurzgutachten erforderlich, das rund 100 bis 200 Euro kostet. Entscheidend ist nicht nur die allgemeine Marktentwicklung. Auch aufwändige Reparaturen können sich wertsteigernd auswirken. Ein vollständiges Wertgutachten kostet Oldtimer-Fahrer im Schnitt etwa 300 bis 500 Euro.

Dürfen Oldtimer mit Saisonkennzeichen fahren?

 

Das H-Kennzeichen für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, lässt sich seit wenigen Jahren mit einem Saison-Kennzeichen kombinieren. Für Oldtimer muss damit nicht mehr die volle Kfz-Steuer bezahlt werden. Wer seinen Oldtimer nur eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen möchte, spart damit Steuern. Der Grund: Bei einem H-Kennzeichen mit Saisonzulassung wird die Kfz-Steuer nur noch für die angemeldeten Monate erhoben.

Welche Auswirkungen hat das Saisonkennzeichen auf den Versicherungsbeitrag?

 

Sparen können die Liebhaber historischer Fahrzeuge meist auch bei der Kfz-Versicherung, wenn sie ihren Oldtimer nur saisonal anmelden. Sie zahlen in der Regel nur für die Zeit, in der das Auto auf die Straße darf. Legen sie den Wagen über den Winter still, fällt die Prämie für die Oldtimer-Versicherung geringer aus.

 

Versichert sind die Autos dennoch meist auch in der zulassungsfreien Zeit. Oldtimerfreunde profitieren oft von der sogenannten Ruheversicherung: Haben sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, bleibt der Schutz der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung bestehen. Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Marderbissen oder Hagel und Sturm sind von der Versicherung weiterhin abgedeckt.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de