Wie kann ich mein Musikinstrument versichern?

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Geht das geliebte Instrument kaputt, kann das Hobby schnell zur finanziellen Belastung werden.

 

In diesem Fall hilft eine Musikinstrumentenversicherung.

 

Diese bietet im Schadensfall sogar weltweiten Schutz.

 

 

Laut Deutschem Musikinformationszentrum musizieren rund 14 Millionen Deutsche in ihrer Freizeit oder singen im Chor. Damit tun sie ihrer Gesundheit etwas Gutes, denn Studien belegen, dass Musik unsere Lebensfreude steigert. Für alle Musiker gibt es noch eine weitere gute Nachricht: Wer selbst ein Instrument spielt, verbessert die Gehirnleistung.

 

Doch trotz der positiven Gesundheitseffekte, gibt es einen kleinen Wermutstopfen: Denn das Hobby kann kostspielig werden. Meist ist es nämlich mit dem Kauf des Musikinstruments nicht getan. Für E-Gitarristen gehören zum Beispiel elektrische Verstärker zum essenziellen Equipment. Wird das Instrument oder das Zubehör funktionsuntüchtig, kommen zusätzliche Kosten hinzu. Eine Versicherung ist im Schadensfall hilfreich, denn Gefahren lauern überall. Sei es ein Diebstahl oder ein unbeabsichtigtes Fallenlassen des Instruments. Den emotionalen Wert etwa der geliebten Geige kann eine Versicherung nicht ersetzen, aber sie übernimmt zumindest den finanziellen Part.

 

Welche Versicherung kommt bei einem Schaden auf?

Das Musikinstrument kann über die Hausratversicherung abgesichert werden. Kommt es in dem versicherten Gebäude zu einem Brand oder wird die Wohnung aufgrund eines Rohrbruchs unter Wasser gesetzt und das Musikinstrument daraufhin unspielbar, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Ebenso, wenn etwa die Gitarre bei einem Einbruch-Diebstahl gestohlen wird. Nicht versichert ist hingegen einfacher Diebstahl. Dieser liegt vor, wenn der Täter ohne Mühe in die Wohnung gelangen kann oder das Instrument unbeobachtet auf der Terrasse liegt. Das Musikinstrument ist zudem nur zu Hause versichert und wenn es gerade nicht benutzt wird.

 

Umfassenderen Schutz als die Hausratversicherung bietet die sogenannte Musikinstrumentenversicherung. Diese Instrumentenversicherung ersetzt den Schaden bei Verlust, Beschädigung oder gar Zerstörung auch außerhalb des Wohnsitzes. Der Versicherungsschutz ist als sogenannte Allgefahren-Deckung konzipiert. Das heißt, die Instrumentenversicherung leistet nicht nur bei Transportschäden, Diebstahl oder räuberischer Erpressung. Auch Schäden am Instrument durch Elementarereignisse wie Hochwasser und Überschwemmung sind versichert.

 

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen Herstellungsfehler oder Gebrauchsspuren. Wer sein Musikinstrument auf der Bühne mutwillig zerstört, kann den Schaden bei der Versicherung ebenfalls nicht geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein klassisches Instrument wie eine Geige oder die moderne E-Gitarre handelt. Kommt es hingegen trotz sorgsamen Umgangs zu einem Schaden, greift die Musikinstrumentenversicherung.

 

Gruppenpolicen

Neben Policen für Einzelpersonen werden auch Gruppenverträge angeboten. Diese sind zum Beispiel für Orchester, Musikschulen und Vereine interessant. Damit sind alle Instrumente der Musiker automatisch versichert.

Was wird bei einem Schaden ersetzt?

Im Schadenfall wird der Versicherungswert des Musikinstruments erstattet. Ist lediglich eine Reparatur notwendig, übernimmt die Musikinstrumentenversicherung die Kosten.

 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern weltweit. Damit ist das Instrument auch auf Konzertreisen im Ausland abgesichert.

 

Abschließender Tipp

Überprüfen Sie Ihren Vertrag regelmäßig. Teure Instrumente steigen meist im Wert, sodass die Versicherungssumme erhöht werden muss. Nur mit einer Anpassung vermeiden Sie eine Unterversicherung in der Musikinstrumentenversicherung. Gerne hilft Ihnen Ihr Versicherer weiter, damit der optimale Schutz garantiert ist.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de