Noch keine Elementarschadenversicherung?

 

 

So gehen Ver­brau­cher jetzt vor

Nach der verheerenden Flutkatastrophe wächst die Nachfrage nach Elementarschadenversicherungen. Wir klären, wie Verbraucher ihr Haus oder ihre Wohnung jetzt gegen Naturgefahren versichern können.

Je extremer das Wetter, desto wichtiger der Schutz vor Naturgefahren: Die Unwetter im Juni und die Flutkatastrophe im Juli haben vielen Hausbesitzern und Mietern drastisch vor Augen geführt, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz in solch einer Situation ist.

Wer sein Hab und Gut gegen Naturgefahren versichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Sie kommt für Schäden am Haus bzw. Hausrat auf, die unter anderem durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen und Hochwasser entstehen. Wichtig zu wissen: Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen ergänzt werden. Die Wohngebäudeversicherung plus Elementarschutz kommt für die Schäden am Haus auf, über die Hausratversicherung plus Elementarschutz ist der gesamte Hausrat versichert.

 

Was gilt, wenn ich eine bestehende Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung habe?

Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte bei seinem Versicherer nach dem erweiterten Elementarschadenschutz fragen. Bei jüngeren Verträgen lässt sich der Zusatzbaustein in der Regel unkompliziert ergänzen.

 

Ältere Verträge hingegen müssen möglicherweise angepasst werden. Der Versicherer prüft den Umfang des Versicherungsschutzes der Wohngebäudeversicherung. Entspricht dieser nicht mehr den aktuellen Standards, wird der Versicherer ein neues Angebot inklusiv Elementarschadenschutz unterbreiten. Der alte bestehende Vertrag wird durch einen neuen Vertrag ersetzt. Dies könnte dazu führen, dass der neue Vertrag teurer wird. Dies liegt zum einen daran, dass dann weitere Elementarschäden mitversichert sind, zum anderen aber auch daran, dass der Umfang des Versicherungsschutzes der bisherigen Wohngebäudeversicherung erweitert wurde. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, ob er dieses Angebot annehmen möchte oder nicht. Und natürlich kann er noch weitere Angebote bei anderen Versicherungen einholen.

 

Bin ich versichert, wenn ich ein Haus kaufe?

Wer ein Wohngebäude kauft, auf den wird der für das Haus bestehende Versicherungsvertrag des Vorbesitzers per Gesetz übertragen. Das Schützt den Erwerber einer Immobilie vor einer zeitlichen Versicherungslücke. Auch hier empfiehlt sich eine Überprüfung des Versicherungsschutzes hinsichtlich der Elementargefahren und unter Umständen eine Anpassung des Versicherungsumfangs.

Was gilt, wenn ich noch keine Wohngebäude bzw. Hausratversicherung habe?

Wer ein Wohngebäude baut, sollte sich entsprechende Angebote inklusiv Elementarschadenschutz einholen. Es kann vorkommen, dass nicht gleich das erste Angebot passt oder der Versicherer kein Versicherungsangebot unterbreiten kann. Am Markt gibt es rund 90 Versicherer, die diesen Schutz anbieten, so dass man bei mehreren Versicherern nachfragen sollte. Analog gelten die Hinweise auch für den Abschluss bzw. die Erweiterung einer Hausratversicherung mit Elementarschutz. GDV

 

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de