Campingurlaub

 

 

 

So ver­si­chern Sie sich, Ihre Fami­lie und Ihr Wohn­mo­bil rich­tig

 

 

Mit den sinkenden Corona-Fallzahlen gibt es für den Camping-Tourismus kaum noch Einschränkungen. Camping ist in Corona-Zeiten eine sehr populäre und sichere Form, den Urlaub im Inland oder Ausland zu genießen. Damit die Campingreise nicht in einem finanziellen Desaster endet, ist es wichtig, sich vor der Reise gut zu informieren. Gefahren lauern überall – auch auf den Campingplätzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sorglos Ihren Campingurlaub genießen können.

 

 

Laut Statista wurden im Jahr 2020 mehr als 78.000 Reisemobile und über 28.600 Caravans zugelassen. Verglichen mit 2019 ist das ein Zuwachs von fast 18 Prozent bei den Reisemobilen. Alle Bundesländer lassen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder touristische Übernachtungen zu. Dann ist in diesen Regionen Urlaub auch auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen wieder möglich. Zwar ist das Reisen mit Wohnmobil oder Caravan eine COVID-konforme und sichere Art zu reisen; dennoch gibt es auf der Campingreise Gefahren, gegen die sich Camperinnen und Camper versichern können.

 

Versicherungsschutz für Fahrzeug und Einrichtung

Für Halter von Wohnmobilen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden Dritter. Das bedeutet: Die Versicherung kommt für die Schäden der Unfallopfer und der Mitfahrerinnen und Mitfahrer des Unfallfahrers bzw. der Unfallfahrerin bis zur vertraglich vereinbarten Mindestsumme auf.

 

Auch für Wohnmobile gibt es Kaskoversicherungen. Diese Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt es sich, eine zu haben. Kaskoversicherungen greifen bei Schäden am eigenen Wohnmobil. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Haarwild und durch Glasbruch zu Schaden kommt. Die Vollkasko bietet neben dem Versicherungsschutz der Teilkasko zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.

 

Inhaltsversicherung für Inventar

Die Kaskoversicherung greift auch bei Diebstahl. Aber nur dann, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden (wie z.B. der Bordcomputer etc.). Wenn Sie mit wertvollen Gegenständen unterwegs sind, wie E-Bikes oder hochwertigen Elektrogräten (Tablet, Laptop etc.), können Sie diese mit einer speziellen Inhaltsversicherung schützen. Die Inhaltsversicherung ist speziell auf Campingfahrzeuge zugeschnitten. Sie greift, wenn das Inventar bzw. die losen Teile im Fahrzeug durch Diebstahl, Unfall, Feuer und sogar Überschwemmungen beschädigt werden.

 

 

Brauche ich mit einer Hausratversicherung noch eine Inhaltsversicherung für mein Wohnmobil?

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruch, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung entstehen. Die Hausratversicherung enthält oft einen Baustein „Außenversicherung“. Das heißt, sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer.

 

Für Campingurlauberinnen und -urlauber wichtig zu wissen: Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Sturm oder Hagel entstehen, werden nur dann von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn sich der Schaden innerhalb von Gebäuden ereignet. Beim Zelten oder im Wohnmobil greift also die Hausratversicherung nicht. Daher ist eine Inhaltsversicherung für einen sorglosen Urlaub empfehlenswert.

 

Wie sind Unfälle im Campingurlaub versichert?

Versehentlich barfuß auf glühende Kohlen getreten, sich beim Lagerfeuer verbrannt, beim Wandern oder Fahrradfahren ausgerutscht und sich das Bein gebrochen: Das sind nur einige Beispiele für Freizeitunfälle, die beim Camping auftreten können. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt solche Freizeitunfälle nicht ab. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie hingegen gut geschützt. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

 

Auslandsreise-Krankenversicherung

Für das Campen im Ausland ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat – und dann auch nur die in Deutschland üblichen Kosten. Wer jenseits europäischer Grenzen campen möchte ist (fast) immer Selbstzahler. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise die Kosten für einen Rücktransport nur dann, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankentransport hingegen erstattet nur eine private Auslandskrankenversicherung.

01-07-2021 GDV

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de