Hundehaftpflicht:

 

 

Darum brau­chen Hun­de­hal­ter eine Ver­si­che­rung

 

Warum eine Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist und in welchen Bundesländern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

 

Auch wenn Hunde die meiste Zeit friedlich und artig sind, es gibt auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein.

 

 

 

Alle Unfallkonstellationen haben eines gemeinsam: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Ruin – das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.

 

Etwa neun Millionen Hunde leben in Deutschland, aber längst nicht alle sind versichert. Für über 3 Millionen Hunde hat Herrchen jeweils eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Pro Jahr übernehmen die Hundehaftpflichtversicherungen über 80.000 Schäden, die von den Vierbeinern verursacht wurden. Im Durchschnitt kostet so ein Schaden rund 1.000 Euro. Allerdings gibt es pro Jahr etwa 100 Unfälle, die 50.000 Euro und mehr kosten.

 

Ein Vierbeiner richtete einen enormen Wasserschaden bei den Nachbarn an, indem er den Abfluss eines Waschbeckens mit Klopapier verstopfte und den Wasserhahn aufdrehte. In diesem Fall musste der Halter nicht für den Schaden aufkommen, urteilte ein Gericht. Das sei eine unglückliche Verkettung von Umständen gewesen. (Az: 19 S 1968/99)

 

Was sind die Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung?

 

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:

 

  • Personenschäden(z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden(z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschädenals Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

 

Auch Mietsachschäden sind häufig über die Hundehaftpflicht versichert. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen.

 

Gut zu wissen: Der Schutz einer Hundehalterhaftpflicht besteht übrigens auch darin, unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten abzuwehren.

 

Sind ungewollte Deckakte versichert?

Grundsätzlich besteht über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für ungewollte Deckakte. Die Hundehaftpflicht übernimmt in diesem Fall

 

  • den Vermögensschaden für Abtreibung.
  • die Kosten für die Versorgung des Wurfs.
  • oder den Sachschaden, wenn beispielsweise die Zucht mit der Hündin durch den ungewollten Deckakt dauerhaft nicht mehr möglich ist.

 

Die Leistung der Hundehaftpflicht ist daran gebunden, dass es einen begründeten Anspruch gegen den Hundehalter des Rüden gibt. Wird der Hundehalter hingegen unbegründet in Anspruch genommen, wehrt die Hundehaftpflicht diesen ab („passiver Rechtsschutz“).

 

Halter haftet unabhängig vom eigenen Verschulden

Von einem Hund geht potentiell eine Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Tier verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schadens gar nicht anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten hat, muss er für die Schäden seines Haustiers auf jeden Fall aufkommen. Der Schutz einer Versicherung ist deshalb praktisch unverzichtbar.

 

Die Hundehalterhaftpflicht trägt die Kosten für alle Schäden, die das Tier anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung sind auch in der Hundehaftpflicht eigene Schäden nicht mitversichert. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Haustier verletzt werden – in diesem Fall muss die Hundehaftpflicht nicht zahlen. Der Grund: Rechtlich gesehen gelten Familienmitglieder in einem Haushalt nicht als Dritte, sondern werden wie der Hundehalter selbst behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung.

 

Welche Menschen haben das größte Hundebiss-Risiko?

Gibt es Faktoren, die das Risiko eine Hundebisses erhöhen? 700 Probanden befragten die Forscher der Universität Liverpool für ihre Studie, ein Viertel davon wurde in seinem Leben bereits von einem Hund gebissen. Das sind die Ergebnisse:

  • Das größte Risiko für einen Hundebiss haben die Halter selbst. Logisch, sie kommen regelmäßig nicht nur mit dem eigenen, sondern häufig auch mit fremden Hunden in Kontakt und müssen schon mal zwei kämpfende Vierbeiner trennen.
  • Geschlecht: Frauen scheinen einen besseren Draht zu den Vierbeinern zu haben. Männer werden deutlich häufiger angegriffen.
  • Psyche: Die Forscher konnten auch einen Zusammenhang zwischen der menschlichen Psyche und den Hundeattacken nachweisen. Dafür stuften die Wissenschaftler die Probanden auf einer Skala ein: Von 1 für psychisch sehr labil bis 7 für psychisch äußerst stabil. Bei den Ergebnissen zeigte sich, dass das Risiko einer Hundebisses für psychisch labile Menschen klar größer ist. Umgekehrt haben Personen, die emotional stabil sind, ein deutlich geringeres Bissrisiko.

 

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzliche Pflicht?

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: In diesen sechs Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen.

 

In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Rassen zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

 

Pferd, Katze und Nagetier: Welche Versicherung brauchen Halter?

Hunde und Pferde haben eines gemeinsam: Ihre Halter sollten für die Tiere möglichst eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, wenn sie nicht mit ihrem eigenen Vermögen für Schäden herangezogen werden wollen. Anders ist es bei Katzen, Nagetieren oder anderen zahmen Haustieren: Wenn diese Tiere etwas zerstören, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf.

 

Was gilt für exotische Tiere (Schlangen, Spinnen, etc.)?

Für Exoten wie etwa Schlange oder Echsen sollten die Besitzer eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Haben Sie eine solche Versicherung nicht, müssen sie beispielsweise Behandlungskosten für verletzte Personen aus eigener Tasche zahlen. Freunde exotischer Tiere sollten also ihren Haftpflichtversicherer kontaktieren, wenn sie sich eine Schlange, Spinne oder Echse zulegen wollen.

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Erstinformation 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de