Schneedruck und Dachlawinen

 

 

So sind die Schä­den ver­si­chert:

 

 

 

Schnee kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Vor allem Hausbesitzer in schneereichen Regionen sollten sich der Schneegefahr bewusst sein und wissen, wie diese Schäden versichert sind.

Wie sind Schäden am Gebäude durch Schneedruck versichert?

Stürzt ein Dach durch die Last des Schnees ein, leistet die Elementarschadenversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei Schäden durch Schneedruck nicht. Die Elementarschadenversicherung kann nur als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt ebenfalls vor anderen Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Mittlerweile bieten viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung gleich inklusive der Elementarschadenversicherung an.

 

Welche Gebäude haben ein höheres Schneedruckrisiko?

Häuser mit einem Flachdach sind statistisch gesehen mehr gefährdert. Einfacher Grund: Bei Steildächern kann der Schnee eher abrutschen und damit die Last für das Dach verringern.

Hausbesitzer mit steilerem Dach müssen aber trotzdem Schnee räumen, bevor es zu spät ist. Das gilt besonders, wenn sich Schnee- und Tauwetter über Wochen ablösen und sich auf dem Dach Eisplatten bilden.

 

Wie schwer ist die Schneelast?

Das Gewicht des Schnees hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Deshalb ist es auch nicht entscheidend für die Schneelast, wie hoch der Schnee auf dem Dach liegt, sondern wie er beschaffen ist. Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann im Extremfall mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen, je nach Wassergehalt und Vereisungsgrad. Grob gesagt: Je dichter der Schnee, desto schwerer wird er. Neuer, eher luftiger Pulverschnee wiegt weniger als Nassschnee. Testen Sie: Lässt sich der Schnee nicht mehr mit der flachen Hand eindrücken, wird es kritisch.

 

Ob ein Dach durch die Schneelast einstürzt oder nicht, hängt auch von seiner Form, dem Neigungswinkel sowie möglicher Aufbauten ab.

 

Wie kann ich meine Photovoltaikanlage versichern?

Diese kann ebenfalls durch den Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ in der Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Versichert sind in der Regel damit Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Die Photovoltaikanlage kann aber auch eine eigenständige Police unabhängig von der Absicherung des Hauses bekommen (>> mehr erfahren).

 

Übrigens: Auch an die Halterung von Photovoltaik-Anlagen sollten Hausbesitzer denken, diese können bei zu viel Gewicht leicht reißen.

 

Welche Versicherung greift bei Schäden durch Lawinen?

Für Gebäudeschäden durch Lawinen kommt die Elementarschadenversicherung auf, genauso wie bei den eingestürzten Dächern.

 

 

Welche Sorgfaltspflichten haben Hauseigentümer, wenn Schnee auf dem Dach liegt?

Vorbeugung ist der beste Schutz. Am besten eignen sich in schneereichen Gebieten Schneefanghaken, Schneefangbalken oder auch Schneefanggitter, die direkt auf dem Dach montiert werden. Eine weitere Möglichkeit ist auf die Gefahr von Dachlawinen durch eine ausreichende Anzahl von Warnhinweisen aufmerksam zu machen.

 

Schnee räumen auf dem Dach – oder lieber nicht?

„Das Dach sollten Hausbesitzer nicht betreten, die Unfallgefahr ist zu groß“, warnt GDV-Experte und ehrenamtlicher Feuerwehrmann Mathias Zunk. „Wenn bereits eine dicke Schneedecke drauf liegt, könnte genau das die entscheidenden paar Kilo zu viel sein, die das Dach zum Einsturz bringen.“ Soweit möglich von der Leiter aus oder aus der Dachluke heraus mit einem Besen das Dach abfegen. Wenn das nicht möglich ist, hilft die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk.

Eine Dachlawine beschädigt parkende Autos: Welche Versicherung leistet?

Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung sind Autofahrer auf der sicheren Seite, wenn ihr Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Zerstört die Dachlawine die Autoscheiben, leistet die Teilkaskoversicherung. Wer ohne Kasko-Schutz unterwegs ist, könnte Probleme bekommen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Denn dafür müsste er nachweisen können, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist – vor Gericht ein schwieriges Unterfangen.

 

Eine Dachlawine verletzt Passanten: Welchen Versicherungsschutz benötigt der Hauseigentümer?

Wer selbst in seinem Eigenheim wohnt, kann sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Wer sein Haus vermietet hat, muss für solche Schäden eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Zuständige Stellen:

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

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Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

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Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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