Urlauber sollten vor Reisebeginn aktiv werden, um Schäden im Ferienhaus ersetzt zu bekommen.
Wer anderen eine Schaden zufügt, muss dafür finanziell gerade stehen – entweder mit dem privaten Vermögen oder seine Haftpflichtversicherung. Dieser rechtliche Grundsatz gilt natürlich auch im Urlaub, sei es im Hotel im Ausland oder in der Ferienwohnung innerhalb Deutschlands.
Wenn Urlauber in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung der Mieter den entstandenen Schaden oder nicht?
Welche Versicherung zahlt für Schäden am Inventar des Ferienhauses?
Geht das Inventar des Ferienhauses zu Bruch, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Urlauber, die das Malheur verursacht haben, sollten in diesem Fall einen Blick in den eigenen Haftpflicht-Vertrag werfen. Der Grund: Geliehene oder gemietete Sachen sind nicht standardmäßig in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert. Häufig sind solche Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für Beschädigungen an der Ferienimmobilie, egal ob im In- oder Ausland, würde die private Haftpflichtversicherung der Mieter dann ebenso wenig leisten wie für die kaputte geliehene Bohrmaschine vom Nachbarn oder den hoffnungslos verschmutzten Smoking aus dem Verleih.
Allerdings bieten immer mehr Versicherer auch den Einschluss dieser Schäden bis zu einer meist vier- oder fünfstelligen Summe an. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel der Rotwein auf dem Teppich ausgelaufen ist oder der Vorhang in der gemieteten Wohnung abgerissen wurde. Vergleichbar dem Hausrat versteht man als Teil des Inventars alles, was nicht fest am Gebäude verbaut ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Teppich oder eine Couch.
Tipp: Geliehene Sachen in Haftpflichtversicherung einschließen
Mieter einer Ferienimmobilie, die auch im Urlaub auf Nummer sicher gehen wollen, sollten in ihrer Haftpflicht Schäden an geliehenen Sachen und Einrichtungen in den Versicherungsschutz einschließen. Schäden an der Einrichtung des Hotels oder Ferienhauses müssen die Mieter dann nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
Schutz der Haftpflicht regelmäßig aktualisieren
Verbraucher sollten regelmäßig den Schutz ihrer Privathaftpflicht prüfen und eventuell anpassen – das gilt nicht nur für Schäden an geliehenen Sachen. In neueren Versicherungen sind häufig mehr Risiken versichert, ohne dabei zwangsläufig teurer zu sein – ein Gespräch mit dem Vermittler oder direkt mit der Versicherung lohnt sich also. Die private Haftpflicht versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Welche Versicherung übernimmt die Schäden direkt am Ferienhaus?
Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden sind in der Haftpflichtversicherung immer eingeschlossen – egal ob es sich um die Miet- oder die Ferienwohnung handelt. Wenn also in der gemieteten Ferienwohnung eine Tür zu Bruch geht oder der teure Fußboden durch einen Wasserschaden beschädigt wird, zahlt immer die private Haftpflichtversicherung. Als Teil des Gebäudes gilt alles alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – zum Beispiel die Regenrinne, das Parkett oder die Badewanne.
Wichtig: Damit der Haftpflichtversicherer den Schaden übernehmen kann, sollten Urlauber ihn umgehend informieren.
Wie sind Schäden in der Airbnb-Ferienwohnung versichert?
Wer in eine AirBnb-Wohnung beschädigt, sollte ebenfalls eine aktuelle Haftpflichtversicherung haben, die Schäden an gemieteten Sachen abgedeckt. Die Versicherungen und Garantien, die Portale wie Airbnb in erster Linie zur Absicherung der Vermieter und ihrer Wohnung selbst anbieten, reichen häufig als Schutz nicht aus. Möchten Mieter bei diesen „Garantien“ eine Schaden melden, sind die Hürden dafür recht hoch. Niedrige Versicherungssummen kommen erschwerend hinzu. Alle Details zum Versicherungsschutz in Airbnb-Ferienwohnungen finden Sie auf dieser Seite. GdV