Maskenpflicht ab heute

 

Mir scheint es nicht so besonders sinnvoll eine Maske zu tragen, aber selbstverständlich werde ich mich der Verfügung meiner Landesregierung beugen.

 

Allerdings gibt es einiges bei der Benutzung einer Maske zu beachten, hier die empfohlene Vorgehensweise :

 

1.) Um die Maske nicht zu kontaminieren, sind vor dem Aufsetzen die Hände ordentlich, mindestens mit Wasser und Seife zu waschen. Wer seine Maske also mitnimmt und mit ungewaschenen Händen aufsetzt, kontaminiert die Maske. In der Regel wird sie allein durch den Transport bereits kontaminiert, sofern das nicht in einer sterilen Verpackung erfolgt.

 

2.) Der Schutz ist so aufzusetzen, dass er dicht mit dem Gesicht abschließt. Dabei ist die Maske nicht direkt zu berühren.

 

3.) Eigentlich sagt es ja schon der Name „Nase-Mund-Maske“. Die Maske gehört also nicht nur über den Mund gezogen, sondern natürlich auch über die Nase. Leider sind ständig Masken, vor allem bei älteren Personen, zu sehen, die unter der Nase getragen werden.

 

4.) Leider ist auch folgendes Szenario immer wieder zu beobachten: Eine Person mit Maske muss niesen, zieht die Maske runter, niest ungeschützt über den Marktplatz und zieht die Maske wieder hoch. Das ergibt natürlich keinen Sinn.

 

5.) Ist die Maske durchfeuchtet, was in der Regel spätestens nach ein paar Stunden der Fall sein wird, ist diese zu entsorgen. Und zwar in einem mit Deckel verschlossenen Mülleimer. Auf keinen Fall im Einkaufswagen liegen lassen und auch nicht einfach auf dem Boden schmeißen! Das Tragen von Masken aus sozialen Gründen zu fordern, denn Müll dann aber überall liegen zu lassen, passt irgendwie nicht ganz zusammen.

 

6.) Die Maske ist beim Tragen von außen nicht mehr zu berühren. Ansonsten wird die Maske kontaminiert.

 

7.) Überall sind Menschen zu sehen, welche die Masken zwischenzeitlich unter das Kinn ziehen, um sie später wieder aufzusetzen. Auf der Haut befinden sich selbstverständlich auch Erreger. Diese kommen nun mit der Innenseite der Maske in Berührung. Wird diese nun wieder über Mund und Nase gezogen, werden diese Erreger direkt inhaliert und kommen so an ihr gewünschtes Ziel: die Schleimhäute.

 

8.) Das Tragen einer Maske bedeutet natürlich trotzdem, dass der Abstand zwischen Menschen einzuhalten ist. Immer wieder sind Menschen mit Masken zu sehen, die nun bei einer Unterhaltung näher zusammenstehen. Entweder liegt das an einem trügerischen Sicherheitsgefühl. Oder daran, dass man sich mit Maske schlechter versteht.

 

9.) Auch das Absetzen einer Maske will gelernt sein. Sie ist beim Abziehen nicht direkt zu berühren, sondern über die Befestigungsbänder. Anschließend ist die Maske (siehe 5.) in einem möglichst geschlossenen Abfallbehälter zu entsorgen. Die Hände sind nun wieder (siehe 1.) gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.

 

Ich werde es wahrscheinlich schaffen, das meine Maske kontaminationsfrei bleibt,

 

aber wat mut , dat mut.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de