Corona: Die Versicherungs-FAQ

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Reise, Haftpflicht, Unfall:

 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Versicherungsschutz in der Corona-Krise.

 

In diesem Artikel behandeln wir unter anderem folgende Fragen:

  • Zahlt meine Reiseversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion die Reise nicht antreten kann?
  • Nachbarschaftshilfe: Welche Versicherung zahlt, wenn die Nachbarskinder in meiner Obhut verunglücken?
  • Ist eine Coronainfektion ein Fall für die private Unfallversicherung?

Informationen zu den Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen bieten sowohl der GKV-Spitzenverband als auch das Portal derprivatpatient.de des PKV-Verbands.

Reiseversicherung

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe und daher nicht reisen kann?

Ob die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung, die konkreten behördlichen Maßnahmen und die weitere Verbreitung des Virus an. Erkrankte sollten sich deshalb zur Klärung dieser Frage mit ihrem Reiseversicherer in Verbindung setzen.

Wann kann ich eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Reisende können eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren.

 

Bin ich versichert, wenn ich mich auf einer Reise mit dem Coronavirus infiziere?

Unabhängig vom Coronavirus sollte für Auslandsreisen immer eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind – und leistet, je nach einbezogenem Bedingungswerk, auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion.

 

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich wegen Kontakts zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde?

Nein, eine behördlich angeordnete Quarantäne ist von der Reiseversicherung nicht gedeckt.

 

Nachbarschaftshilfe

Welche Versicherung leistet, wenn ich auf die Kinder meiner berufstätigen Nachbarn aufpasse und denen etwas passiert?

Die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung übernimmt in dieser Situation die Behandlungskosten. War es ein schwererer Unfall und das Kind trägt bleibende Beeinträchtigungen davon, etwa eine Behinderung, hilft auch eine Kinder-Unfallversicherung weiter. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses der Familie.

 

Wenn die Nachbarskinder in meiner Wohnung etwas kaputt machen, wer kommt dafür auf?

In diesem Fall leistet die Familien-Haftpflichtversicherung Ersatz für den Schaden. Kinder sind grundsätzlich über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind.

 

Bei der Haftungsfrage spielen das Alter des Nachwuchses und die Situation, in der es den Schaden verursacht hat, eine entscheidende Rolle. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Eltern müssen dann für die Beschädigung ihrer Sprösslinge aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

 

Das Kind ist unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es

 

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

 

Ich passe auf den Hund meiner Nachbarn auf. Er zerstört mein Sofa. Ist das versichert?

Ein Fall für die Hundehalterhaftpflicht. Der Hundehalter muss prinzipiell immer für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.

 

Der Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Schäden:

 

  • Personenschäden(z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden(z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschädenals Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

 

Zahlt die private Unfallversicherung bei einer Coronainfektion?

Nach den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen für die private Unfallversicherung sind Infektionen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bezogen auf Corona gilt eine Ausnahme nur dann, wenn das Virus über eine größere Unfallverletzung oder im Rahmen einer unfallbedingten Heilmaßnahme in den Körper gelangt ist. Versicherungsschutz für die Schmier- oder Tröpfcheninfektion besteht somit nicht.

 

Manche Unfallversicherer bieten zwar erweiterten Versicherungsschutz in Einzelfällen, aber nur wenn es im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontext zu einer Schmierinfektion gekommen ist. Eine Tröpfcheninfektion ist hingegen häufig ausgeschlossen.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de