So funktioniert die Vorsorge für den Fall der Fälle

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Jeder kennt das aus dem persönlichen Umfeld, wenn Verwandte oder Bekannte sterben, ist trotz aller Trauer vieles zu regeln und zu organisieren. Das letzte, was Hinterbliebene wollen, ist, sich Sorgen ums Geld zu machen. Wer für die entstehenden Kosten vorsorgen will, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Wie diese funktioniert, erfahren Sie hier.

Je älter die Menschen werden, desto eher beschäftigen sie sich damit. Sie denken darüber nach, wie es weitergeht, wenn sie nicht mehr da sind. Dazu gehört etwa, die Vermögensverhältnisse per Testament zu regeln. Aber auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtig.

Für die Bestattungskosten vorsorgen

Desweiteren will auch für die Bestattung selbst finanziell vorgesorgt sein. Die Familie soll, so wünschen sich das die meisten, nicht die finanzielle Belastung für beispielsweise Sarg, Blumen, Trauerfeier und die langjährige Grabpflege tragen müssen. Denn das kann schnell ein paar tausend Euro verschlingen. Zwischen 6.000 und 8.000 Euro können da leicht zusammenkommen. Und die gesetzliche Krankenversicherung oder der Staat übernehmen hier längst keine Kosten mehr. Im Jahr 2004 wurde der gesetzliche Zuschuss abgeschafft. Eine Sterbegeldversicherung kann genau daher hier die richtige Möglichkeit sein, selbst vorzusorgen.

Dabei handelt es sich um eine lebenslange Versicherung auf den Todesfall, bei der eine geringere Versicherungssumme vereinbart wird. Dieses Geld soll insbesondere die Kosten decken, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, um die Hinterbliebenen nicht damit zu belasten. Oder, wenn sich keine Angehörigen darum kümmern können, eine vernünftige Beisetzung zu finanzieren.

Versicherungsbeginn mit höherem Alter üblich

Es gibt diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten der Versicherungsbedingungen. So bieten manche Versicherer Verträge mit einer lebenslangen Beitragszahlung an, während andere Angebote diese Zahlung auf das 75. oder 85. Lebensjahr begrenzen. Die Versicherungssumme wird lebenslang ausgezahlt. Bei der Todesfallsumme liegen die Anbieter meist bei 7.500 Euro. Aber deutlich weniger oder mehr sind möglich.

Zudem ist das Eintrittsalter bei dieser Lebensversicherung bewusst höher als üblich, da sich viele Menschen erst später mit diesem Thema auseinandersetzen. In jüngeren Jahren kommt der eigentlichen Absicherung der Familie eine höhere Bedeutung zu. So sind bei den Produkten der Sterbegeldversicherung 50 bis 75 Jahre nicht ungewöhnlich.

Meist keine Gesundheitsprüfung

Ein weiterer Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen ist, dass üblicherweise keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Manche Versicherer verlangen allerdings eine einfache Gesundheitserklärung – andere verzichten auf Gesundheitsfragen. In den meisten Fällen ist eine Wartezeit von 36 Monaten üblich. Aber auch 18 oder 24 Monate sind möglich. Bei einem Unfalltod jedoch ist oftmals eine sofortige Auszahlung vorgesehen. Manche zahlen dabei sogar statt der vereinbarten 7.500 Euro das Doppelte aus.

Einige Tarife garantieren die Höhe ihrer Beiträge, bei anderen ist eine Steigerung eingeplant. Die erwirtschaftete Überschussbeteiligung wird bei einigen Angeboten direkt vom Beitrag abgezogen, während sie bei anderen als Bonus mit der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Alles geregelt in Ihrem Sinne

Für die Auszahlung der Leistung aus der Sterbegeldversicherung können Sie Festlegungen treffen, sodass die Bestattung und die damit verbundenen Kosten nicht von Erbauseinandersetzungen oder der Veräußerung von Vermögensteilen abhängig ist.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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