Wichtige Versicherungen für Senioren

Schutz für Fernreisen

Für all unternehmenslustigen Ruheständler, die es in die Ferne außerhalb Deutschlands zieht, ist nach wie vor eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Mit dem Abschluss gehen sie auf Nummer sicher und können sicher sein, dass auch höhere Kosten für eine Krankheit im Ausland behandelt werden können. Damit gehört diese Absicherung auf jeden Fall zu den wichtigen Versicherungen für Senioren. Aufgrund der häufigen Bitragssteigerungen im Alter ist ein regelmäßiger Vergleich ratsam.

Krankenversicherung ist ein Muss

Unverzichtbar ist natürlich die Krankenversicherung. In Deutschland besteht seit 2009 eine Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Rentner den Status „Krankenversicherung der Rentner“. Das bedeutet, dass auf die gesetzliche Rente der Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden muss, der auch im Angestelltenverhältnis übernommen wird. Den Arbeitgeberanteil trägt die gesetzliche Rentenversicherung. Ferner werden auf Mieteinnahmen oder Zinsen bei Pflichtversicherten keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand privat krankenversichert war, kann meist nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Krankenversicherer haben allerdings in ihren Tarifen Beitragsrückstellungen für das Alter einkalkuliert. So werden mögliche Beitragsanpassungen abgemildert. Wenn alle Stricke reißen, empfiehlt sich der Wechsel in einen Basistarif, der in der Regel die gleichen Leistungen bietet wie eine gesetzliche Krankenkasse.

Die Leistungen der Unfallversicherung ändern sich

Eine Unfallversicherung ist vor allem für aktive, sportliche Senioren wichtig. Jedoch behandeln Unfallversicherer diese Kundengruppe eher schlecht, wie Stiftung Warentest herausfand. Manchmal kündigen die Versicherer die Verträge oder führen sie nur zu deutlich schlechteren Bedingungen oder zu höheren Beiträgen weiter. Ein Hinweis der Tester lautet zudem, dass Versicherte darauf achten sollen, ob bei bestehendem Versicherungsschutz ein Endalter vorgegeben ist. In diesen Fällen läuft der Vertrag dann aus und macht für Senioren wenig Sinn.

Rechtsschutzversicherung meist überflüssig

Eine Arbeitsrechtschutzversicherung macht im Rentenalter natürlich keinen Sinn mehr. Für Senioren, die noch viel mit dem Auto unterwegs sind, kann sich allerdings eine Rechtschutzversicherung für Verkehr lohnen. Bei der unvermeidlichen Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich ein prüfender Blick auf die bestehende Absicherung. Eventuell muss hier eine neue Police abgeschlossen werden. Laut Gesamtverband der Deutschen  Versicherungswirtschaft (GDV) ist bei Fahrern zwischen 24 und 67 Jahren mit einem Abschlag auf den durchschnittlichen Schadenbedarf zu rechnen. Zuschläge auf den durchschnittlichen Versicherungsbeitrag ergeben sich demnach ab einem Alter von 68.

Private Haftpflichtversicherung immer sinnvoll

Zu den weiteren sinnvollen Versicherungen gehört die private Haftpflichtversicherung. Denn auch Rentner können in eine Situation geraten, in der sie anderen einen Schaden zufügen, den sie begleichen müssen. Dafür dann die Ersparnisse angreifen zu müssen, wäre sehr ärgerlich, und könnte je nach Schaden diese auch weit übersteigen. Wichtig: Tarife, die im Haushalt lebende Kinder einschließen, sind in diesem Zusammenhang meist überflüssig. Hier können sich Anpassungen finanziell durchaus lohnen. Und wer im Alter bei den Kindern lebt, kann in deren Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Ebenfalls unverzichtbar ist die Wohngebäudeversicherung, wenn  Immobilieneigentum besteht. Wurde das Häuschen allerdings verkauft, fällt diese Absicherung weg. Eine Hausratversicherung dagegen macht für die meisten Senioren gleichermaßen Sinn. Doch, Achtung: Wenn sich der Haushalt verkleinert, sinken in der Regel auch die Prämien.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de