Gerichtskosten

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Was kos­tet ein Ver­fah­ren und wer zahlt?

Anwalt einschalten, Klage erheben, Verfahren durchhalten: Rechtsstreite sind teurer geworden. Der Staat hilft zwar denen, die es sich finanziell nicht leisten können – jedoch nur eingeschränkt. Abhilfe bietet die Rechtsschutzversicherung.

Die Vorfreude auf den Urlaub war groß. Doch am Ziel angekommen, folgte die Ernüchterung: Das Hotel lag anders als vom Reiseanbieter beworben nicht in einer ruhigen Gegend, sondern an einer stark befahrenen Straße. Als die Urlauber nach ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückfordern, stellt sich der Anbieter stur. Einen Anwalt hinzuziehen und vor Gericht klagen? Betroffene fragen sich, wie teuer ein Verfahren wird, welche Gebühren erhoben werden – und wer am Ende die ganzen Kosten übernimmt.

 

Wie berechnen sich Anwalts- und Gerichtskosten?

Grundsätzlich gilt: Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen zusammen. Die Gerichtskosten orientieren sich am Streitwert eines Verfahrens. Das gleiche gilt für die Anwaltskosten.

 

Warum sind die Kosten deutlich gestiegen?

Im Jahr 2013 kam es zu einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gerichtskosten. Hinzu kommt, dass die für die Höhe der Gebühren maßgeblichen Streitwerte sich regelmäßig durch die Inflation erhöhen. Und steigende Löhne erhöhen die Streitwerte im Arbeitsrecht.

 

Mit welchen Gebühren und Auslagen müssen Kläger rechnen?

Recht zu bekommen, kann ein Risiko sein: Ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Der Ausgang ist ungewiss. Hinzu kommt, dass Anwaltshonorare und Gerichtskosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Darauf weist Thomas Lämmrich hin, Rechtsschutzexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Nach einer Untersuchung des GDV haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2018 um 22 Prozent erhöht. Basis der Berechnungen waren jeweils rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung.

Ein zweites Beispiel: Angenommen, eine Reise hat einen Streitwert von 2400 Euro. Wer im Jahr 2018 wegen Mängeln am Urlaubsort Klage erhoben hat, muss laut GDV im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von 1747 Euro rechnen. „Das ist ein Kostenanstieg von 25 Prozent im Vergleich zu einem vergleichbaren Streitfall aus dem Jahr 2012“, sagt Lämmrich.

 

Gebühren sind gesetzlich vorgegeben

Die Gebühren für das Gericht sind im Gerichtskostengesetz (GKG) gesetzlich geregelt. Die Vergütung von Rechtsanwälten ist sogenannten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Dadurch sind die Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten zwar gut kalkulierbar. Trotzdem können die Anwalts- und Gerichtskosten auf Laufe des Verfahrens eine Höhe erreichen, die Verbraucher von einem Verfahren abhalten könnten.

 

Beispiel Dieselskandal: „Ein gerichtliches Verfahren gegen den Händler oder Hersteller eines manipulierten Diesels kann schon in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten. Dazu kommen noch eventuelle Auslagen für Sachverständigen“, erläutert Lämmrich. “Und diese können unerwartet hoch sein. In den Diesel-Fällen wissen wir, dass Gerichte Vorschüsse auf die Sachverständigenkosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro angefordert haben.“

 

Der Staat hilft nach Antrag, aber nicht vollumfänglich

Egal, um welche Art von Streitigkeiten es geht: Einkommensschwache Kläger und Beklagte können gegebenenfalls Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese muss bei Gericht beantragt werden. Sie ist abhängig von den persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Aber auch die staatliche Prozesskostenhilfe schließt nicht jedes Kostenrisiko aus. Unterliegt man etwa vor Gericht, muss man dem Prozessgegner dessen Auslagen erstatten.

 

Die Rechtsschutzversicherung springt auch bei Niederlage ein

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich schon im Vorhinein wappnen. Auch vermeintlich kleine Streitigkeiten können im Fall einer Klage schnell ins Geld gehen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben den Gerichtskosten auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt, wenn das Urteil gegen den Versicherungsnehmer ausfällt.

Gleiches gilt, wenn Auslagen für Gutachter anfallen. „Auch die Kosten eines Gutachters im Verfahren vor Gericht, die ebenfalls erheblich sein können, werden von der Versicherung übernommen“, betont Lämmrich. Viele Rechtsschutzversicherer bieten weitere Leistungen an, zum Beispiel eine anwaltliche Telefon-Rechtsberatung, die Empfehlung von Rechtsanwälten oder Mediation (siehe Kasten).

Welche Rechtsschutzversicherung man abschließen sollte hängt davon ab, wie hoch man das Risiko einschätzt, in einem bestimmten Bereich in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Lohnenswert kann etwa ein Verkehrs-, ein Arbeits-, ein Vertrags- oder ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sein, so Lämmrich. „In jedem Fall sollte man sich beraten lassen, um den passenden Versicherungsschutz abzuschließen“, lautet sein Rat.

 

Was ist Mediation?

Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten fu?r den Versicherungsnehmer u?bernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine fu?r beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders fu?r alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tu?r an Tu?r wohnen.

Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert.

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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