Zeitwert oder Neuwert – Was zahlt die Versicherung?
Ein abgedecktes Dach, eine Beule im Wagen oder der demolierte Fernseher: Alle diese Schäden können versichert sein. Doch was bekommen Geschädigte im Ernstfall von der Versicherung? Je nach Police kann sich die Leistung stark unterscheiden.
Die Höhe der Leistung richtet sich danach, in welcher Versicherungspolice der Schaden versichert ist – die fünf wichtigsten Sparten im Überblick:
1. Haftpflichtversicherung
Bei Haftpflichtversicherungen bemisst sich die Leistung am tatsächlichen Wert. Hintergrund ist das Haftungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nachdem der Geschädigte nicht schlechter gestellt werden soll als vor dem Schaden. Somit werden beschädigte Dinge, wenn möglich, repariert. Ist dies nicht möglich ist, wird der tatsächliche Wert ersetzt, den der Gegenstand vor dem Schaden hatte. Ein großer Röhrenfernseher, der vor 20 Jahren vielleicht 3.000 Mark gekostet hat, wird heute nur noch wenige Euro wert sein. Diesen tatsächlichen Wert entschädigt der Haftpflichtversicherer.
2. Kfz-Haftpflichtversicherung:
In der Kfz-Haftpflicht werden in der Regel die Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Hier gilt die Besonderheit, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Versicherer sogar Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bezahlt, um das Fahrzeug wiederherzustellen. Der Wiederbeschaffungswert ist hier der Händlerverkaufspreis: Was würde ein Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Bauart jetzt beim Händler kosten?
3. Kfz-Kaskoversicherung:
In der Kfz-Kaskoversicherung wird in der Regel auch der Wiederbeschaffungswert versichert. Es ist jedoch möglich, bei Neuwagen für eine gewisse Zeit nach dem Kauf (z.B. für 12 oder 24 Monate) zum Neuwert zu versichern. Passiert in dieser Zeit ein Unfall, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert.
4. Wohngebäudeversicherung:
In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert versichert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein neues Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz nach einem verheerenden Starkregen mit irreparablen Schäden ein komplett neues, gleichartiges, aber nach neuesten (energetischen) Standards gebautes und damit höherwertiges Haus bezahlt – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wer 1970 sein Haus für 150.000 Mark gebaut hat, wird für 75.000 Euro kein gleichwertiges Haus bauen können. Die Kosten (und damit die Leistung der Versicherung) werden dann eher bei 300.000 Euro liegen.
5. Hausratversicherung:
In der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis versichert, wenn die Sachen nicht repariert werden können, oder die Reparatur teurer wäre. Der Neuwert meint somit nicht den bei der Anschaffung bezahlten Preis, sondern was ein heute gleichartiges Gut in neuwertigem Zustand neu kosten würde. Die Versicherungsleistung für ein 20 Jahre altes Regal bemisst sich dann daran, was ein Regal gleicher Machart heute neu kosten würde.
Bei technischen Geräten wird es ein wenig schwieriger: Bei dem großen Röhrenfernseher würde der Versicherer schauen, was ein vergleichbares Gerät nach dem heutigen Stand der Technik kosten würde. Der Versicherte würde somit das Geld für einen einfachen Flachbildfernseher gleicher Größe erhalten.
Auch bei antiken Möbeln wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt: Somit wird der Versicherer über die Recherche schauen, was ein Möbelstück gleicher Art und Güte heute beim Händler kosten würde.