Warum, wann und wie lange?
Der Versicherungsschutz beginnt meist mit Vertragsabschluss. Doch manchmal müssen sich Kunden etwas gedulden. Bei welchen Versicherungen es Wartezeiten gibt und warum – ein Überblick.
Warum gibt es Wartezeiten?
Einmal angenommen, der Wetterbericht sagt tagelange schwere Niederschläge voraus. Nun schnell das Haus am Fluss noch gegen Hochwasser absichern, für die Reparatur der Flutschäden kassieren und danach gleich wieder kündigen. Was wäre, wenn das jeder so machen könnte? So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren. Versicherungen sollen unvorhersehbare Schäden ersetzen, aber nicht solche, die zum Vertragsabschluss bereits eingetreten oder zumindest absehbar waren. Deshalb gibt es in einigen Fällen eine sogenannte Karenzzeit – also eine Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift.
Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten bei bestimmten Rechtsgebieten üblich. Damit wollen die Anbieter verhindern, schon bei schwelenden Konflikten hinzugezogen zu werden. Typisch sind Wartezeiten insbesondere im Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungs-Rechtsschutz. Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.
Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.
Gibt es Wartezeiten bei Schaden- und Unfallversicherungen?
Bei Haftpflicht-, Unfall-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung gibt es solche Wartezeiten nicht. Schäden sind sofort ab Vertragsbeginn abgesichert.
Ausnahme: Wer seine Wohngebäude- oder Hausratversicherung um einen Elementarschutz gegen Starkregen und Überschwemmungen erweitern will, muss sich ebenfalls einige Zeit gedulden.
Wartezeiten gibt es ganz vereinzelt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Begriff meint aber nicht immer dasselbe (siehe Kasten).
Wartezeit ist nicht gleich Wartezeit!
Aufgepasst: Der Begriff „Wartezeit“ kann zweierlei bedeuten. Eine Wartezeit in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung meint: Tritt ein Schaden eine bestimmte Zeit nach Versicherungsbeginn ein, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht geltend machen. Das soll Missbrauch verhindern. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in der Regel aber etwas anderes gemeint: Tritt die Berufsunfähigkeit ein, kann der Kunde seine Ansprüche sofort geltend machen. Aber er muss eine vertraglich vereinbarte Zeit – zum Beispiel sechs Monate – bis zur ersten Auszahlung warten. Ausnahme: Es gibt Angebote, bei denen der Versicherer vor Vertragsabschluss auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, der Kunde kann dann innerhalb einer bestimmten Frist aber keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dann handelt es sich um eine Wartezeit ähnlich der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung.
Wie lang sind die Wartezeiten?
Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen, von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr. Das hängt grundsätzlich vom Versicherungsvertrag und dem Unternehmen ab.
Bei der Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit oft drei Monate.
Wer das Haus mit einer Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen Elementarschäden wappnet, braucht in einigen Fällen nur ein paar Wochen zu warten, es können aber auch Wartezeiten über mehrere Monate vorkommen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängen Wartezeiten sehr stark vom vereinbarten Vertrag ab: das können sechs Monate sein, in Ausnahmefällen aber auch ein bis zwei Jahre.