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3 Tipps für ein siche­res Pass­wort

12345 oder Qwertz als Passwort? Bitte nicht, die Zugänge zu Internetdiensten sollten besser geschützt werden als mit solch simplen Passwörtern. Diese drei Tipps helfen bei der Suche nach einem starken Passwort.

Mehr als eine Milliarde E-Mail-/Passwort-Kombinationen sind seit Januar frei im Internet verfügbar. Reagieren die Betroffenen des Datenlecks nicht, kann das für sie katastrophale Folgen haben. Die Hacker können etwa geheime Informationen verbreiten und die Identität des Opfers kapern – sie schließen und kündigen Verträge, lassen Waren an eine beliebige Adresse liefern und führen Freunde, Verwandte, Behörden, Arbeitgeber und Geschäftspartner in die Irre. Im Extremfall steht die finanzielle und soziale Existenz der Opfer auf dem Spiel. Der Zugang zum Postfach sollte daher deutlich besser geschützt sein als mit einem einfachen Passwort. Einen perfekten Schutz gibt es nicht, aber mit diesen Tipps machen Internetnutzer es Kriminellen schwer:

  1. Denken Sie sich laaaaaaaange Passwörter aus

Sonderzeichen und Großbuchstaben helfen nur bedingt weiter, ebenso das ständige Wechseln von Passwörtern. Wichtiger ist die Länge. Hacker „raten“ Passwörter nicht, sondern probieren mithilfe von Programmen in kurzer Zeit große Mengen möglicher Kombinationen aus. Je länger das Passwort ist, desto länger braucht auch der Computer. Ein einfaches Beispiel, das Sie bitte nicht direkt verwenden: Um „Pa$$W0rt“ zu knacken, braucht  ein herkömmlicher PC nach Auskunft der Webseite checkdeinpasswort.de gerade mal sechs Stunden, für „Pa$$W0rtHallo123“ mehrere Milliarden Jahre.

Identitätsklau und Cybermobbing: So helfen Versicherungen

Einige Rechtsschutzversicherer bieten Zusatzbausteine, die Ihnen in Fällen von Identitätsklau und Cybermobbing weiterhelfen. So können Sie beispielsweise Spezialdienstleister nutzen, die Sie alarmieren, wenn ihre Kredit- oder Kontodaten im Darknet auftauchen. Wenn Sie im Netz diffamiert werden, setzen sich die Helfer für die Löschung der Daten ein. Auch wenn ein Fremder mit Ihren Daten auf Shopping-Tour geht, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung.

Wird hingegen der Zugang zu Ihrem Mail-Postfach genutzt, um Ihren Kontakten infizierte Nachrichten zu schicken, müssen Sie eventuell für die Schäden der anderen haften. Geht die verseuchte E-Mail gar an ein Unternehmen und legt dessen IT lahm, können die Schadenersatzforderungen beträchtlich sein. In solchen Fällen hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Kosten der berechtigten Forderungen.

  1. Verwenden Sie einen Passwort-Manager

Sie können sich die vielen langen und komplizierten Passwörter nicht merken? Dann fangen Sie auf keinen Fall an, immer das gleiche oder nur ein leicht abgewandeltes Passwort einzugeben. Das macht es Hackern zu einfach: Ist das Muster einmal erkannt, können Hacker die Zugangsdaten für andere Dienste leicht erraten. Die bessere Alternative sind Passwort-Manager. Sie generieren und verwalten starke (=lange) Passwörter, die Sie sich nicht merken müssen; das übernimmt der Manager. Da die Anbieter ihre Daten in aller Regel verschlüsseln, sind die Passwörter auch gegen Hackerangriffe geschützt. Sie brauchen für alle Passwörter hingegen nur noch das „Master-Kennwort“ – das natürlich wiederum sehr sicher sein sollte.

  1. Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung

Da das E-Mail-Postfach besonders wichtig ist, sollten Sie ernsthaft eine Zwei-Faktor-Authentifizierung in Betracht ziehen. Das Verfahren kennen Sie von Ihrer Bank: Am Geldautomaten brauchen Sie ihre Giro-Karte (1. Faktor) und die PIN (2. Faktor), auch eine Überweisung beim Online-Banking funktioniert in aller Regel nur mit PIN und TAN. Den Zugang zu Ihrem Mail-Konto können Sie genauso schützen – dann bekommen Sie nach der Eingabe Ihres Passwortes zum Beispiel noch einen Code auf Ihr Smartphone geschickt. Mit dem Passwort allein können Hacker dann nichts mehr anfangen. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird mittlerweile von vielen bekannten Mail-Diensten angeboten, aber nur von den wenigsten Kunden genutzt.

Wurde Ihr Postfach gehackt? – Hier finden Sie es heraus

  • Der Service „Have I Been Pwned?“ (Pwned wird gesprochen wie „poned“) hat über 6 Milliarden Datensätze aus mehr als 300 Datenlecks gesammelt. Wenn Sie überprüfen wollen, ob auch Ihre Mail-Adresse darunter ist,  geben Sie diese einfach in der entsprechenden Suchmaske ein, das Ergebnis wird sofort angezeigt.
  • Das Hasso-Plattner-Institut bietet den „HPI Identity Leak Checker“ an. Sie können anhand ihrer E-Mailadresse prüfen, ob die Adresse in Verbindung mit anderen persönlichen Daten wie Geburtsdatum oder Adresse im Internet offengelegt wurde und missbraucht werden könnte. Anders als bei „Have I been Pwned?“ erhalten Sie das Ergebnis per Mail.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de