Tierversicherung

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Brau­chen Hund und Katze eine Kran­ken­ver­si­che­rung?

Wenn das geliebte Haustier krank wird, können die Behandlungskosten schnell explodieren. Mit einer Tierkrankenversicherung sind Herrchen und Frauchen finanziell auf der sicheren Seite.

Wurmkur, Impfungen oder Kastration: Jeder Haustierbesitzer kennt diese Behandlungen. Mit den damit verbundenen Kosten rechnen die Besitzer. Womit die Tierliebhaber jedoch weniger rechnen: Unvorhersehbare Krankheiten, wie ein plötzliches Nierenversagen, Schilddrüsenunterfunktion oder Diabetes. Solche chronischen Erkrankungen erfordern eine lebenslange Medikation und regelmäßige Arztbesuche – das gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere.

Unerwartete Operationen des Haustiers gehen ins Geld

Neben möglichen chronischen Erkrankungen kann es auch zu unerwarteten Operationen kommen.  Egal ob Kreuzbandriss oder Darmverschluss: Die Tierarztrechnung nach der Operation kommt bestimmt. Werden die Kosten zu hoch, kann es früher oder später zu dem Gedanken kommen: Lasse ich mein Tier behandeln oder einschläfern? Eine Tierkrankenversicherung hilft, in schwierigen Fällen keine Entscheidung aus finanziellen Gründen treffen zu müssen. Denn die Heilung des Tieres sollte im Vordergrund stehen.

Gut zu wissen: Haftpflichtschutz bei Haustieren

Wenn der Hund außer Rand und Band ist und die Inneneinrichtung der Nachbarn zerlegt, sind die Halter froh über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt Hundebesitzer vor finanziellen Schäden, wenn der Hund beispielsweise plötzlich auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. In einigen Bundesländern wie in Niedersachsen, Thüringen und Berlin ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht.

Wenn Katzen bei den Nachbarn einen Schaden anrichten, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf.

Tierkrankenversicherung: Es kommt auf die Rasse an

Stubentiger oder Freigänger? Dackel oder Schäferhund? Je nach Tier und Rasse gibt es unterschiedliche Tarifierungen. Ein freilaufender Kater hat ein höheres Risiko in einen Zweikampf mit einem Dachs zu geraten, als eine Katze, die nur in der Wohnung lebt. Ein 60 Kilo schwerer Bernhardiner braucht im Krankheitsfall eine höhere Medikation als ein zwei Kilo leichter Chihuahua. Die Versicherung bietet aus diesen Gründen rassespezifische Tarife an.

Rund-um-Schutz oder „nur“ die Operationskosten versichern?

Tierbesitzer können prinzipiell zwischen zwei Arten von Tierkrankenversicherungen entscheiden:

Mit einem Rund-um-Schutz ist das Tier umfangreich von der kleinen Schnittwunde in der Tatze bis hin zum Nierenausfall abgesichert – inklusive aller Operationen, die eventuell anfallen.

Ein Operationskostenschutz hingegen deckt ausschließlich die Kosten einer möglichen Operation inklusive Nachbehandlung ab, beispielsweise bei einem Kreuzbandriss, einem Darmverschluss, einer Magendrehung oder bei Frakturen. „Normale“ Behandlungskosten, etwa wegen eines Vireneffekts oder internistische Vorsorgeuntersuchung, werden von dem Operationskostenschutz dagegen nicht übernommen. Auch hier spielt die Rasse des Haustieres eine entscheidende Rolle, denn sowohl die Anästhesie als auch die Nachbehandlung sind je nach Tier unterschiedlich. Die Höhe der Medikation wird ebenfalls individuell eingestellt.

Was kostet eigentlich eine Tierarztbehandlung?

Tierärzte berechnen ihre Gebühren nach der sogenannten „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT). Tierärzte müssen also die tierärztlichen Leistungen einschließlich der Preise und Preisspannen und die angewandten Arzneimittel innerhalb dieser Gebührenordnung regeln.

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz bei einer Untersuchung einer Katze liegt laut der Gebührenordnung zum Beispiel bei rund 9 Euro, der dreifache Satz bei rund 27 Euro. Bei der Untersuchung des Hundes liegt der einfache Gebührensatz bei rund 14 Euro und der dreifache bei rund 40 Euro.

Handelt es sich beim Tierarztbesuch um einen Eilbesuch, weil der Hund beispielsweise beim Gassigehen einen Giftköder erwischt hat, dann kann dies zusätzlich noch bis zu 77 Euro kosten (dreifacher Gebührensatz), da durch die Eilbedürftigkeit der Praxisbetrieb erheblich gestört werden würde. Berücksichtigt bei der Gebührenhöhe wird immer der Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Leistung, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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