Jahr für Jahr zahlen deutsche Versicherer rund 30 Mio. EUR für Feuerschäden in der Silvesternacht. Das geht aus einer Schätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hervor. Doch wer richtig mit Feuerwerk umgeht, kann das Risiko reduzieren.
Für Ihre Sicherheit
Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag von 18 bis 7 Uhr dürfen die Raketen und Kracher gezündet werden. Zudem ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Tieren sowie Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung amtlich zugelassen sein.
Raketen sollten nie aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Starten Sie Feuerwerkskörper immer vom Boden und nicht vom Balkon aus und werfen Sie sie nicht von oben herunter. Raketen und Knaller dürfen zudem nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Hierzu ist stets die Windrichtung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollten Kinder niemals Raketen oder Böller zünden.
Explodiert ein Feuerwerkskörper nicht, darf er auf keinen Fall aufgehoben oder gar erneut angezündet werden. Es könnte dabei zu schweren Verletzungen durch eine Spätzündung kommen. Zuschauer sollten auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Damit sich kein Feuerwerk in die Wohnung verirrt, ist es ratsam, Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Welche Versicherung hilft?
Gelangt doch eine Rakete in die Wohnung und kommt es zum Brand, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden an Einrichtungsgegenständen, Kleidung und sogar Weihnachtsgeschenken. Auch Schäden durch Löschwasser sind mitversichert. Richtet ein explodierender Feuerwerkskörper am Gebäude einen Schaden an, springt die Gebäudeversicherung ein. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die Teilkaskoversicherung des Kfz-Besitzers. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus, sollten Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige zu ermitteln ist.
Verursacht ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper fahrlässig einen Schaden, muss er selbst dafür haften. Hat dieser jedoch eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt sie in der Regel die Kosten. Verletzt sich jemand beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern, bezahlt die Krankenversicherung die Heilbehandlungskosten. Trägt der Verletzte einen dauerhaften Schaden davon, erhält er Leistungen aus einer bestehenden privaten Unfallversicherung. Wer sich jedoch mit einem selbst gebastelten Knaller verletzt, riskiert nicht nur seinen Unfallversicherungsschutz, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.