Mit Selbstbeteiligung den Beitrag senken

Mit einer Selbstbeteiligung können Sparfüchse bei vielen Versicherungen sparen. So haben Verbraucher die Chance bei Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, privater Krankenversicherung und Co. oft deutlich am monatlichen Beitrag zu schrauben.

 

Pünktlich zum Jahresbeginn zahlen viele Deutsche mit einem Schlag alle ihre Versicherungen. Mit der jährlichen Zahlungsweise sparen Versicherte so ein paar Prozent der Versicherungsprämie. Doch am Beitrag für Versicherungen können Verbraucher auch mit einer anderen Option sparen: Mit einem Selbstbehalt oder einer Selbstbeteiligung.

 

Die Idee hinter einer Selbstbeteiligung ist ganz einfach. Der Kunde trägt den Schaden bis zur vereinbarten Summe der Selbstbeteiligung. Dadurch sinkt der monatliche Beitrag. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist der Beitrag. Tritt also in einem Jahr kein Schaden ein, spart der Versicherte viel Geld. Dadurch können sich Versicherte oft eine bessere Absicherung zu einem vernünftigen Preis leisten.

 

Den meisten Deutschen ist der Begriff der Selbstbeteiligung aus der Kfz-Versicherung bekannt. Speziell in der Voll- und Teilkaskoversicherung wird diese oft genutzt um den Beitrag zu senken. Dabei hat der Versicherte die Möglichkeit über verschieden hohe Selbstbeteiligungskombinationen die Versicherungsprämie erheblich zu reduzieren.

 

Mit Selbstbeteiligung 30 Prozent in der Kaskoversicherung sparen

 

Treten nun kleinere Schadenfälle auf, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen, muss der Versicherte die Rechnungen aus eigener Tasche zahlen. Doch auch das kann sich durchaus lohnen. Denn bei kleineren Schäden kann die Beitragsersparnis deutlich höher sein, als der bezahlte Schaden. Mittels Selbstbeteiligung sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent keine Seltenheit. Das entspricht oft einigen hundert Euro. Eine Befragung des Vergleichsportals toptarif.de ergab, dass 99 Prozent der Vollkasko- und 87 Prozent der Teilkasko-Verträge eine Selbstbeteiligung besitzen.

 

Doch nicht nur in der Kfz-Versicherung spielt der Selbstbehalt eine Rolle. Auch in der privaten Krankenversicherung können mittels Selbstbehalt große Summen gespart werden. Dies ist zum Beispiel beim Selbstbehalt für Medikamente oder bei ambulanten Behandlungen möglich. Die Versicherten Zahlen dann bis zur Höhe des Selbstbehalts die Medikamente, bzw. die ambulanten Behandlungen aus eigener Tasche, bis die Versicherung in Anspruch genommen wird.

 

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit

 

Viele privat Versicherte sammeln die Belege für die vereinbarte Selbstbehaltsparte prinzipiell bis Jahresende, um diese anschließend zusammenzurechnen und abzuwägen, ob es sich eher lohnt die Belege bei der Krankenversicherung abzurechnen. Denn hier kommt eine weitere Option für Sparfüchse ins Spiel. Mit der Beitragsrückerstattung gewähren private Krankenversicherungen ihren Versicherten ohne Schaden eine Prämie. Diese liegt je nach Versicherung bei einem oder teilweise mehreren Monatsbeiträgen und kann bei mehreren Jahren in Schadenfreiheit in Folge sogar noch steigen.

 

Diese Optionen können sich vor allem für junge und gesunde Versicherte lohnen. Denn so lassen sich die monatlichen Beiträge teilweise deutlich absenken. Weniger zu empfehlen sind die Optionen Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung für chronisch Kranke oder Familien. Auch Angestellte sollten sich genau überlegen, ob sie die Selbstbeteiligung nutzen wollen. Denn vom reduzierten Beitrag profitiert auch der Arbeitgeber. Da beide Seiten hier 50 Prozent des Beitrages übernehmen, ist es eher vernünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu setzen und weniger auf das Geld zu schauen.

 

40 Prozent Ersparnis in der Privathaftpflichtversicherung

 

Selbstbeteiligungen spielen auch in der Privathaftpflichtversicherung eine Rolle. So können Familien bereits bei einer Selbstbeteiligung von 125 Euro über 40 Prozent am Beitrag einsparen. Dennoch bleiben die teuren Schäden abgesichert.

 

Auch für Policen in der Rechtsschutzversicherung gibt es die Option der Selbstbeteiligung. Auch hier sind Beitragsersparnisse von 30 Prozent möglich. Zudem bieten einige Versicherungen eine fallende Selbstbeteiligung an. Hier sinkt der Selbstbehalt je schadensfreiem Jahr. Diese steigt wieder auf die volle Selbstbeteiligungssumme sobald die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen wird.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de