Wenn Mietnomaden Chaos stiften

Sie kommen, wohnen und zahlen nicht: Mietnomaden haben schon so manchen Wohnungseigentümer um ihr Geld gebracht. Im schlimmsten Fall hinterlassen sie Unordnung und Chaos, so dass die Wohnung grundsaniert werden muss. Mit einer Mietnomadenversicherung kann man sich gegen derartige Schäden absichern.

 

Mietnomaden sind für so manchen Hausbesitzer ein echtes Ärgernis. Sie beziehen eine Wohnung und hausen dann für Monate in dieser, ohne einen Pfennig Miete zu überweisen. Oftmals hinterlassen sie den Wohnraum in einem Zustand, der die sofortige Weitervermietung unmöglich macht. Der Müll stapelt sich bis unter die Decke, das Mobiliar ist demoliert, und erst nach einer Grundsanierung kann der Vermieter einem neuen Wohnungsnutzer die Schlüssel übergeben.

 

Wie häufig das Mietnomadentum in Deutschland auftritt, ist heftigst umstritten. Der Hausbesitzerverband  Haus und Grund schätzt die Zahl der Fälle auf über 15.000 pro Jahr, während der Deutsche Mieterbund (DMB) nur 1.000 Mietnomaden im gleichen Zeitraum zählt. Fakt ist jedoch, dass eine einziger Mietnomade enormen Schaden anrichten kann. Im Schnitt müssen Vermieter eine Schadenssumme von mindestens 10.000 Euro einplanen!

 

Eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2010 hat dabei gezeigt, dass die betroffenen Personen keineswegs vorsätzlich handeln. Oftmals sind Krankheiten, persönliche Lebenskrisen wie eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit die Ursachen dafür, dass Mieter ihr Geld nicht zahlen und die Wohnung verkommen lassen. Für den Vermieter ist ein solcher Fall dennoch ärgerlich. Aber die Versicherungswirtschaft hat sich auf das Risiko längst eingestellt.

 

Mietnomadenversicherungen und Wohngebäudeversicherungen bieten Schutz

 

Einige Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Mietausfall- oder Mietnomadenversicherungen an, mit der sich Wohnungseigentümer gegen Verluste durch Mietnomaden absichern können. Der Versicherer erstattet dabei nicht nur den Betrag, der dem Vermieter durch den Ausfall der Miete verloren geht.

 

Zu den versicherbaren Leistungen gehören je nach Tarif auch die Übernahme von Reinigungs- und Renovierungskosten, die Erstattung von Aufräumungs- und Abbrucharbeiten sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens. Auch wenn der unliebsame Mieter Mobiliar beschädigt hat, zahlen manche Anbieter hierfür eine bestimmte Schadensersatzsumme. Allerdings muss der Wohnungsbesitzer in der Regel eine hohe Selbstbeteiligung beisteuern, weil die Anbieter den Missbrauch solcher Versicherungen fürchten. Der Eigenanteil kann bis zu 20 Prozent der Schadenssumme betragen.

 

Doch nicht immer ist es notwendig, eine separate Versicherung abzuschließen, um gegen Mietausfall vorzusorgen. Denn Schutz vor zahlungsunwilligen Mietern bieten auch Wohngebäudeversicherungen. In der Regel ist für diese Leistung ein Aufpreis zu zahlen. Ersetzt wird dann der Mietausfall, wenn trotz einer Klage und der Vollstreckung des Urteils die Miete nicht eingetrieben werden kann. Aber Vorsicht: Wenn der Mieter nicht ausfindig gemacht werden kann, ist die Versicherung von jeder Leistungspflicht frei.

 

Wer Wohnungen vermietet, sollte zudem im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein. Denn oftmals mündet ein Fall von Mietnomadentum in einem langen Rechtsstreit, der nicht nur Nerven kostet, sondern auch den Geldbeutel beanspruchen kann. Hier ist gut beraten, wer sein Wohneigentum schützt. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den Versicherungsbedarf zu klären!

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de