Im beruflichen und geschäftlichen Bereich ist es üblich und erforderlich, in regelmäßigen Abständen vorhandene Wertbestände durch eine Inventur zu ermitteln. Doch diese Prozedur empfiehlt sich auch in den eigenen vier Wänden. Das heißt, auch der Hausrat gehört alle paar Jahre auf den Prüfstand, damit sich der gebotene Versicherungsschutz an den tatsächlich vorhandenen Werten orientiert.
Denn ob hochwertige Laptops, Fernseher oder Heimkinoanlagen, Schmuck, Bilder oder Teppiche – viele Besitzer werden erstaunt sein, was mitunter für ein stattliches Vermögen an Hausrat zusammen kommt. Das muss auch beim Abschluss und ggf. der Anpassung einer Hausratversicherung berücksichtigt werden. Vor allem im Falle kostspieliger Neuanschaffungen. Geschieht dies nicht, droht eine so genannte Unterversicherung. Und die kann richtig Geld kosten, wenn ein Schadensfall eintritt.
Ein Beispiel: Ein Kunde hat eine Hausratversicherung mit der Versicherungssumme 30.000 Euro abgeschlossen. Durch einen Brand wurden Güter im Wert von 10.000 Euro zerstört. Der Kunde zeigt seinem Versicherer den Schaden an, der schickt einen Gutachter. Und dieser wiederum interessiert sich für den Gesamtwert des Hausrats. In diesem Fall schätzt er ihn auf 60.000 Euro. Es bestand also eine Unterversicherung von 30.000 Euro. Was zur Folge hatte, dass der Versicherer vertragsgemäß nur die Hälfte des Schadens beglich, also 5.000 Euro. Denn der “sehr alte” Versicherungsvertrag war nicht angepasst worden und enthielt auch keine entsprechenden Klauseln einer automatischen Anpassung.
Wer sein Eigentum vor Schäden also ausreichend schützen möchte, schließt eine bestandsgerechte Hausratversicherung ab und überprüft in regelmäßigen Zeiträumen, ob der Versicherungsschutz noch wertdeckend besteht. Lassen Sie sich dazu beraten!