Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatzschutz bieten, wodurch die gesetzlichen Leistungen entweder aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird.

Eigenvorsorge statt Pflegezusatzversicherung ist genauso durch alternative Geldanlagen möglich. Wichtiger ist insbesondere bei jüngeren Personen die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Doch Zusatzversicherungen haben den Vorteil, dass sie bis zum Lebensende zahlen und „Zwangseinzahlungen“ verlangen.

  • Wahl: Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung. Pflegerentenpolicen sind nicht zielführend, weil sie die Vorsorge für den Pflegefall mit einem Sparvertrag kombinieren. Ziel ist es jedoch, das Pflegerisiko abzusichern.
  • Pflegetagegeldpolice: Der Leistungsumfang ist klar. Die Höhe des Tagegeldes wird in der Police bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagesatz gezahlt.
  • Pflegekostenpolice: Diese Police erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Die Bedingungen sind genau zu prüfen. Die finanzielle Lücke, die die Versicherung im Pflegefall füllen soll, ist schwer zu bestimmen.
  • Die Pflegekostenpolice bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Bei einer Änderung in der Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die (in der Regel negative) Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige Änderungen nicht berührt.
  • Die Form der Pflege (zu Hause oder stationär) sollte nicht Bestandteil der Versicherung sein. Niemand weiß, ob in der Zukunft die Pflege zu Hause oder stationär erforderlich ist.
  • Kündigung: Fristen: Pflegezusatzversicherung mit Dreimonatsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Pflegerente jederzeit, wobei sich in der Regel ein geringer Rückkaufswert ergibt. Natürlich keine Rückzahlung bei Pflegekosten- und Pflegetagegeldpolice.