Risikolebensversicherung – Damit Hinterbliebene wenigstens finanziell abgesichert sind

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Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich auch für junge Familien, um einander gegenseitig abzusichern. Denn wird ein Haus gebaut oder ein Kind geboren, kann es schnell den sozialen Abstieg bedeuten, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Auch Kinder lassen sich mit einer solchen Police absichern.

 

Keiner denkt gern darüber nach, was einmal passiert, wenn man nicht mehr auf der Welt ist. Und schon gar nicht, wenn das Glück an die Tür klopft und man soeben mit einem geliebten Menschen eine Familie gegründet hat. Dennoch: Wie geht es weiter, wenn eine Familie durch einen Schicksalsschlag auseinandergerissen wird? Dieser Frage sollten junge Menschen wenigstens kurz Beachtung schenken, abhängig von ihrer Lebenssituation. Denn im schlimmsten Fall droht den Hinterbliebenen eine hohe Schuldenlast.

 

Es ist ein trauriger Fakt: Vielen Familien droht wirtschaftliche Not, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Das zeigt sich zum Beispiel an der hohen Zahl von alleinerziehenden Frauen und Männern, die mit Sozialleistungen aufstocken müssen: immerhin jede(r) Dritte ist davon betroffen. Und im Schnitt zahlt die deutsche Rentenkasse nur eine Hinterbliebenen-Rente von 530 Euro im Monat aus: Wenn die Betroffenen überhaupt einen Anspruch erworben haben. Die finanziellen Sorgen gesellen sich dann zum seelischen Leid hinzu.

Hier kommt die Risikolebensversicherung (RLV) ins Spiel. Sie sichert Hinterbliebene finanziell ab. Dass diese Police auch für junge Familien schon wichtig sein kann, zeigen die finanziellen Bürden, die sich junge Paare oft aufbürden. Unter Umständen wurde ein Kredit für den Hausbau, die Wohnungseinrichtung oder das Auto aufgenommen. Auch wenn Kinder da sind, können Rechnungen oft nicht bedient werden, wenn ein Einkommen komplett wegbricht. Im Zweifel müssen die Betroffenen in eine kleinere Wohnung umziehen und einen Umzug organisieren. Um das zu vermeiden, zahlt der Lebensversicherer eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person stirbt.

 

Wichtig ist eine solche Absicherung auch für Paare und Patchwork-Familien, die ohne Trauschein zusammenleben. Denn sie erwerben in der Regel keinen Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente. Damit man eine Risiko-LV abschließen kann, müssen zuvor umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden, etwa, ob der Versicherte raucht, ein riskantes Hobby hat oder sogar Übergewicht. Hierbei ist Ehrlichkeit Trumpf, denn falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherte später seine Leistung verweigern darf. Damit keine Fehler passieren, empfiehlt es sich, dass sich Antragsteller von einem Versicherungsfachmann beraten lassen – und dieser das Beratungsgespräch genau dokumentiert.

 

Alternativ bietet sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung an. Während die Risikolebensversicherung in der Regel ein reiner Todesfallschutz für die Hinterbliebenen ist und schon für sehr niedrige Beiträge angeboten wird, bietet die etwas teurere Kapitallebensversicherung die Möglichkeit, Todesfallschutz und Geldsparen zu verbinden. Wird der Risikoschutz nicht in Anspruch genommen, zahlt der Versicherer in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt eine Rente aus, die sich am angesparten Kapital bemisst und den Versicherten auch am Anlageerfolg des Unternehmens beteiligt.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

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Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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