Neuerungen bei den Betriebsrenten 2018

Augen auf bei den Betriebsrenten! Diese werden ab dem Neujahr besser gefördert. Und gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen ab Januar 2018 noch mehr profitieren.

 

Die Betriebsrente ist in Deutschland eine wichtige Stütze für die Altersvorsorge. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge soll sie den Bundesbürgern einen auskömmlichen Lebensabend ermöglichen. Doch gerade bei den kleineren Unternehmen mit bis zu 150 Mitarbeitern gibt es hier noch Defizite. Hier profitiert nur etwa jeder vierte Arbeitnehmer von einer entsprechenden Vorsorge.

 

Dass sich dabei die Betriebsrente als Argument entpuppen kann, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, zeigt eine Studie von PriceWaterhouseCoopers: zumindest dann, wenn der Arbeitgeber etwas zuschießt. Demnach wäre eine solche Extra-Leistung für 41 Prozent der Befragten ein wichtiger Grund, das Unternehmen nicht zu wechseln. Und auch die Bundesregierung hat die Potentiale erkannt und will ab dem kommenden Jahr die betriebliche Altersvorsorge besser fördern.

 

Ein wichtiger Baustein:  Ab dem kommenden Jahr werden jene Arbeitnehmer unterstützt, die eher eine kleine Lohntüte haben und bis zu 26.400 Euro im Jahr verdienen. Zahlt der Arbeitgeber hier mindestens 240 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung, erstattet der Staat eine Förderung von 30 Prozent der Summe und maximal 144 Euro. Diese vom Chef gezahlten Extrabeiträge sind zudem steuerfrei, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert.

 

Baustein Numero Zwei: Es wird ein neuer Grundfreibetrag eingeführt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Geringverdiener müssen also weniger Sorge haben, dass ihm die Sozialämter die betriebliche Altersvorsorge wieder wegnehmen.  Dieser Grundfreibetrag beziffert sich auf 100 Euro monatlich plus zusätzliche dreißig Prozent, die diese 100 Euro Monatsrente u?bersteigen. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro).

 

Darüber hinaus entsteht zum Jahreswechsel mit dem sogenannten Tarifpartnermodell ein ganz neuer Durchführungsweg der Betriebsrente. Einigen sich die Tarifpartner gemeinsam auf eine Rente, also in der Regel Arbeitgeber und Gewerkschaften, werden die Firmen enthaftet und müssen nicht mehr für die Höhe der Renten garantieren. Aber auch Firmen, die nicht tariflich organisiert sind, können sich einem Modell anschließen. Was das alles konkret bedeutet, kann ein Beratungsgespräch klären!

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

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Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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