Wirtschaftsinstitut warnt vor Altersarmut

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin warnt aktuell vor dem Risiko steigender Altersarmut. Und besonders die Zahlen für Ostdeutschland sind drastisch. Während das Armutsrisiko bis zum Jahr 2036 im Westen von derzeit 15 auf dann 17 Prozent wachse, erhöht sich das Risiko im Osten, nur ein Alter in Armut verbringen zu können, von aktuell 21 auf dann 36 Prozent.

 

Laut der Prognose müssen mehr als ein Drittel (36 Prozent) aller Altersrentner im Osten damit rechnen, dass sie armutsgefährdet sind. Das berichtet das MDR-Magazin „Exakt“. Unter die von Armut bedrohten Rentner fällt laut DIW, wer nur 60 Prozent oder weniger der Durchschnittsrente erwarten kann. Derzeit liegt diese Grenze bei 958 Euro – bei einer Durchschnittsrente von 1.600 Euro. Im Osten sind auch deshalb mehr Menschen bedroht, weil hier nach der Wende viele Menschen brüchige Erwerbsbiographien verkraften mussten: Zeiten der Arbeitslosigkeit oder einer Neuorientierung im Job.

Die Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, selbst privat für einen auskömmlichen Lebensabend zu sorgen. Denn selbst in den alten Bundesländern muss noch knapp jeder Fünfte in Altersarmut verbringen, wenn man der DIW-Prognose folgt. Schon jetzt ist die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, recht hoch – und steigt seit Jahren. Im Dezember 2016 erhielten knapp 1,026 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

 

Grund zur Panik besteht aber nicht. Denn es gilt die Floskel: Vorsorgen ist besser als darben! Wer möglichst zeitig mit der finanziellen Vorsorge anfängt, muss auch weniger sparen, um einen auskömmlichen Lebensabend zu haben. Hier wirkt der Zinseszins-Effekt: Wird Geld verzinst, ist auch eine höhere Summe vorhanden, die wiederum verzinst werden kann. Doch auch für Senioren gibt es noch Möglichkeiten, etwas für den Lebensherbst zu tun. Als Beispiel sei eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag genannt.

 

Grundsätzlich gilt: Man sollte nicht alles Geld in eine einzige Vorsorge investieren, sondern die Risiken streuen. Denn keine Geldanlage ist gänzlich ohne Risiko. Und auch bei der gesetzlichen Rente kann man selbst als Senior noch den Hebel ansetzen, um etwas mehr monatliche Rente zu erhalten. Wer zeitiger in Rente gehen will oder muss, kann nämlich seit einer Gesetzesreform schon in einem Alter unter 50 zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen, um drohende Verluste bei vorzeitigem Ruhestand auszugleichen. Um die vielfältigen Möglichkeiten der Altersvorsorge auszuloten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch!

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de