Run-off in der Lebensversicherung – Was ist das?

No Comments

Was bedeutet Run-off in der Lebensversicherung? Darüber wurde in den letzten Tagen mehrfach berichtet, nachdem mehrere Versicherer mit einer solchen Lösung liebäugeln. Im Folgenden wird der Begriff erklärt.

 

In den letzten Wochen war in den Medien viel von einem sogenannten Run-off zu lesen, den angeblich mehrere Lebensversicherer planen. Aber was bedeutet dies? Vereinfacht kann man es so erklären: Die Versicherer zeichnen in den Tarifen, die davon betroffen sind, kein Neugeschäft mehr. Die Tarife werden nur noch weitergeführt, bis alle Verträge erfüllt sind: deshalb auch der Name Run-off, was so viel wie „auslaufen“ bedeutet. Run-off-Geschäft umfasst also das Stilllegen von Geschäftsfeldern: Oft können dadurch Verwaltungskosten gedrückt werden, weil weniger Personal und Beratung notwendig ist.

 

Wenn die eigene Lebensversicherung davon auch betroffen ist, müssen die Kunden keine Sorge haben. Denn die Versicherer sind natürlich verpflichtet, die Verträge weiterhin zu erfüllen: mit allen zugesicherten Leistungen. Genau das tun sie auch. Zudem wacht die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sehr genau drüber, dass den Verbrauchern keine Nachteile entstehen. Sie haben zum Beispiel auch weiterhin ein Recht darauf, dass ihnen ein Service im Rahmen der Verträge angeboten wird wie Telefonauskunft etc.

Manche Versicherer verkaufen ihre Bestände

 

Neu ist, dass einige Versicherer ihre Run-off-Bestände nicht selbst verwalten wollen, sondern an einen externen Dienstleister verkaufen. Auch in diesem Fall muss der Anbieter alle Pflichten gegenüber dem Kunden erfüllen, die mit dem Vertrag vereinbart wurden. So gibt es mittlerweile Versicherer auf dem europäischen Markt wie die „Heidelberger Leben“, die sich ganz auf die Abwicklung derartiger Bestände spezialisiert haben.

 

Derzeit befindet sich auf dem deutschen Leben-Markt bereits ein Volumen von 90 Milliarden Euro in der Abwicklung, berichtet die Ratingagentur Fitch anlässlich einer Studie. Und der Anteil könnte künftig noch steigen. Betroffen sind vor allem klassische Lebensversicherungen: also solche, die einen hohen Garantiezins vorsehen. „Dieser Trend ist getrieben von niedrigen Zinsen und höheren Kapitalanforderungen unter Solvency II, die die Rentabilität von traditionellen Produkten mit Zinsgarantien unter Druck setzen“, erklärt Fitch.

 

Langjährige Verträge dennoch besser halten!

 

Ist der eigene Lebensversicherungs-Vertrag betroffen und ins Run-off überführt, sollte man ihn dennoch nicht einfach abstoßen oder gar kündigen. Im Gegenteil: Gerade ältere Verträge bieten oft einen sehr attraktiven Garantiezins. Zudem sollte man sich vergewissern, dass auch der Risikoschutz wegfallen würde, wenn man den LV-Vertrag kündigt. Ein Versicherungsvermittler kann hier beratend zur Seite stehen.

 

Einen Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte man zudem gar nicht oder nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn wer einen neuen Schutz für dieses Risiko will, muss dann auch eine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und bekommt unter Umständen so leicht keinen Schutz mehr.

 

Alternative Modelle erobern den Markt

 

Darüber hinaus bieten die Lebensversicherer im Niedrigzins-Umfeld an den Kapitalmärkten neue Modelle an, die Elemente der klassischen Lebensversicherung mit alternativen Bausteinen verbinden.

 

Die Verträge verzichten in der Regel auf einen Garantiezins, versprechen aber höhere Renditechancen. Der Grund: Bei diesen Policen sind die Anbieter nicht gezwungen, das Geld der Kunden überwiegend in Staatsanleihen zu stecken. Sie können es auch in Aktienfonds, Index- und Unternehmensbeteiligungen investieren, bei denen eben mehr Rendite möglich ist. Dennoch haben die Verträge auch einen Sicherheitsbaustein: Garantiert ist in der Regel die Höhe der eingezahlten Beiträge. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Vorteile und Nachteile dieser Lebensversicherungen kennenzulernen.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de