Versichert wie ein Fußballprofi

Auch Profi-Fußballer sorgen vor! Immer mehr Profis schließen eine Invaliditäts- oder Krankentagegeldversicherung ab. Das ist auch für Freizeitsportler zu empfehlen. Denn Hobbyfußballer können sich im Gegensatz zu Bundesliga-Profis nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen, wenn das Kreuzband reißt oder eine andere schwere Verletzung eintritt.

 

Das Warten aller Fußballfans hat ein Ende: Soeben ist die Bundesliga in die neue Saison gestartet. Und gleich kam es zu einem kuriosen, wenn auch tragischen Vorfall. Der Fußballprofi Nicolai Müller vom Hamburger Sportverein hatte keine lange Freude an seinem Torjubel nach dem entscheidenden 1:0 Siegtor im Heimspiel gegen den FC Augsburg. Denn er verletzte sich bei seinem Torjubel so schwer, dass er nun sieben Monate ausfallen wird. Beim Versuch, eine doppelte Pirouette zu drehen, blieb er im Rasen hängen: Nun ist sein vorderes Kreuzband gerissen.

Doch Nicolai Müller hatte doppelt Glück in Unglück: Zumindest, wenn man seine finanzielle Situation betrachtet. Wie die „Hamburger Abendzeitung“ berichtet, wird sein Unfall beim Torjubel als Arbeitsunfall gewertet. Das heißt, der HSV zahlt dem Fußballprofi noch sechs Wochen sein Gehalt: Dann springt die Gesetzliche Unfallversicherung (VBG) ein. Sein Jahresgehalt von geschätzt 2,1 Millionen Euro kann die Unfallkasse freilich nicht auffangen. Sie zahlt maximal 6.400 Euro im Monat.

 

Auch Fußballprofis sorgen privat vor!

 

Darüber hinaus hat Nicolai Müller eine private Zusatzversicherung gegen Invalidität abgeschlossen, berichtet das Hamburger Boulevardblatt. Denn auch die Fußballprofis wissen um die Notwendigkeit einer zusätzlichen Absicherung. Natürlich haben die Stars der Liga einen Schutz, der nur indirekt mit den „normalen“ Verträgen für Privatkunden vergleichbar ist. Es handelt sich um spezielle Sportversicherungen, die über Spezialmakler vertrieben werden und auf ihre Ansprüche zugeschnitten sind.

 

Aufgrund der hohen Summen, bei denen es im Fußball-Business geht, sind gut verdienende Fußballprofis in der Regel über Lloyds of London versichert. Das ist eine Art Versicherungsmarkt in der britischen Metropole, bei dem sich mehrere Versicherer zusammenschließen können, um ein Risiko gemeinsam zu tragen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn ein möglicher Schaden so hohe Kosten erzeugen würde, dass ihn eine Versicherung allein schwer stemmen kann: etwa, wenn Sportveranstaltungen wie Fußballweltmeisterschaften gegen Terrorrisiken versichert werden sollen. Oder eben bei der Versicherung von Fußballstars.

 

Wer zahlt, wenn beim Sport was passiert?

 

Im Gegensatz zu einem Profi wie Nicolai Müller können Freizeitsportler nicht auf die Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung zählen, wenn sie sich beim Sport verletzen. Kein Wunder, zahlt diese doch nur, wenn der Unfall auf Arbeit passiert oder dem direkten Weg dorthin. Und so empfiehlt sich auch für Kreisliga- und Hobbykicker unbedingt, dem Vorbild der Profis zu folgen und zusätzlich privat vorzusorgen. Gerade der Fußball ist als Lieblingssport der Deutschen leider sehr verletzungsintensiv: Pro Jahr verletzen sich 350.000 Menschen, wenn auch meist glimpflich.

 

In der Regel zahlt eine private Unfallversicherung für Verletzungen beim Fußball. Allerdings gibt es dabei auch Hürden. Laut Definition vieler Verträge liegt ein Unfall nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt“. Wer ohne Fremdeinwirkung mit dem Fuß umknickt und sich einen komplizierten Bruch zuzieht, droht leer auszugehen, wenn nicht auch Eigenbewegungen mitversichert sind. Auf diese Leistung gilt es folglich in den Vertragsbedingungen zu achten.

 

Auch eine Krankentagegeldversicherung kann bei einer Sportverletzung weiterhelfen. Sie ersetzt den Lohnausfall, wenn man aufgrund einer Verletzung oder Krankheit längere Zeit im Job fehlen muss: Gerade für Selbstständige kann eine solche Vorsorge Gold wert sein. Eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung kann darüber hinaus helfen, wenn es im Job gar nicht mehr weitergeht. Hier gilt das Motto: Vorsorge betreiben wie ein Profi!

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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