Versicherungsschutz für Gartenfreunde

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Die Gartensaison ist im vollen Gange. Und während das Gärtnern früher eher als spießige Beschäftigung für ältere Leute galt, finden auch immer mehr junge Leute Gefallen daran, Beete anzulegen, Rasen zu mähen und Hecken zu stutzen. Schließlich schmecken Gurken und Erdbeeren am besten, wenn man sie selbst angebaut hat. Mehr als 533.000 Kleingärten bestehen derzeit allein in den 130 größten Städten Deutschlands, so hat ein Onlineportal ermittelt.

 

Wer sich einen Garten zulegt, der sollte aber auch das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Beispiel Gartenhaus: Längst steht in vielen Gärten nicht einfach eine Laube, sondern ein richtig kleines Wohnhäuschen mit Fernseher und kompletter Inneneinrichtung. Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem Grundstück des eigenen Hauses befindet, sind Nebengebäude oft nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hierfür muss unter Umständen ein Aufpreis bezahlt oder eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

Deshalb sollten Gartenbesitzer prüfen, ob und unter welchen Umständen das Gartenhäuschen im Rahmen der Wohngebäude-Police mitversichert werden kann. Hier lohnt auch ein Vergleich der Anbieter, da die Konditionen und Preise bei der Mitversicherung von Nebengebäuden variieren.  Damit Schutz besteht, sollte das Gartenhaus explizit im Vertrag aufgeführt sein!

 

Hohes Diebstahl-Risiko in Gartenanlagen

 

Besonders gefährdet sind Kleingärten auch, weil sie ein beliebtes Ziel für Langfinger sind. Beispiel Sachsen: Allein im Jahr 2015 wurden fast 11.000 Straftaten in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert, wie die Sächsische Polizei berichtet. Das mag kaum verwundern. Gerade nachts halten sich in vielen Kleingarten-Anlagen keine oder nur wenige Menschen auf, so dass Diebe hier gute Beute wittern.

 

Für Diebstahl und beschädigten Hausrat kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Aber auch hier gilt: Bewegliche Sachen oder Aufsitzrasenmäher sind in vielen Policen nicht automatisch mitversichert. Hier sollte also auch geprüft werden, ob ein Upgrade des Vertrages notwendig ist. Wichtig: Viele Versicherer schreiben zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vor, damit sie für entwendete Gegenstände aufkommen. Sie zahlen dann für Gartenmöbel zum Beispiel nur, wenn diese zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem extra Schloss gesichert waren oder sich in einer Garage befanden.

 

Schwierig wird es auch, wenn Laptop, Kamera oder Handy in der Gartenlaube aufbewahrt werden. Für solche Geräte greift der Hausrat-Schutz in der Regel gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang.

 

Wichtig kann für Gartenfreunde darüber hinaus eine Privathaftpflicht sein. Sie zahlt, wenn etwa ein morscher Baum nicht ausreichend gesichert wurde und auf das Auto des Nachbarn fällt. Hier sollte im Vertrag nachgelesen werden, ob auch für Umweltschäden Schutz besteht, etwa wenn Öl ausläuft und einen Bach verseucht. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz für den Kleingarten zu finden!

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de