Schulunfähigkeit

Was passiert, wenn ein Kind krankheitsbedingt längere Zeit nicht zur Schule gehen kann und viel Zeit und Geld in die Pflege investiert werden muss?

Dafür gibt es eine Schulunfähigkeitsversicherung.

Was ist eine Schulunfähigkeitsversicherung für Kinder?

Die meisten von uns haben Ihr Auto, Ihren Hausrat und Ihre Berufsunfähigkeit versichert. Schließlich soll im Ernstfall jemand für den finanziellen Schaden aufkommen. Doch wie sieht es mit dem Nachwuchs aus? Kinder sind zwar zum Großteil bei den Eltern mitversichert, haben aber z. B. nahezu keinen gesetzlichen Schutz für den Fall, dass sie wegen Krankheit oder Unfall die Schule länger nicht besuchen können oder ihre Ausbildung abbrechen müssen. Fallen sie für mindestens 6 Monate aus, würde eine Versicherung bei Schulunfähigkeit (SU) einspringen und die vertraglich festgelegte Rente zahlen.

Eine Schulunfähigkeitsversicherung kann Ihr Kind für Schule, Ausbildung, Studium und Beruf absichern.

Wichtiger Vorteil: Die Schulunfähigkeitsversicherung lässt sich später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln.

Das heißt, die Schulunfähigkeitsversicherung erbringt die vereinbarte Leistung auch dann, wenn später eine Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt. Weiteres Plus: Gesundheitsfragen im Kindesalter zu beantworten, ist meist kein Problem. Bei der Umstellung auf eine BU-Versicherung entfällt eine erneute Abfrage.

Welche Leistungen deckt die Schulunfähigkeitsversicherung ab?

Im Versicherungsfall gibt es eine festgelegte monatliche Schulunfähigkeitsrente – und zwar dann, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei ist der Schutz aber nicht nur auf die Schule begrenzt, sondern gilt auch bei späterer Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.

Nach der Schulzeit kann die Versicherung in einen BU-Schutz umgewandelt und nach Vollendung des 18. Lebensjahrs vom versicherten Kind selbst übernommen werden. Erneute Gesundheitsfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Versicherer achten sehr darauf, ob der Antragsteller einer riskanten Tätigkeit nachgeht oder Vorerkrankungen hat. Beide Faktoren gehen mit erhöhten Beiträgen einher oder können sogar dazu führen, dass der Antragsteller den Versicherungsschutz gar nicht erst bekommt. Anders bei der Schulunfähigkeitsversicherung: Kinder haben kaum Vorerkrankungen und üben auch noch keinen potenziell gefährlichen Beruf aus. Deshalb bekommen gerade junge Leute den BU-Schutz zu besonders niedrigen Beiträgen.

Vorteile einer „Kinder-BU“:

  • Finanzieller Schutz von der Einschulung bis zum Rentenalter
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung (kein Verweis auf einen anderen Beruf)
  • Nach der Schulzeit in einen BU-Schutz umwandelbar – ohne erneute Gesundheitsfragen
  • Monatlich garantierte Rente bei Schulunfähigkeit bzw. späterer Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
  • Vertrag kann vom Kind selbst ab dem 18. Lebensjahr übernommen werden
  • Geringe Beiträge aufgrund des niedrigen Eintrittsalters

Kinder absichern: Schulunfähigkeitsversicherung ist nicht immer die beste Lösung.

Sitzt ein Kind zum Beispiel nach einem Unfall im Rollstuhl, kann es trotzdem am Schulunterricht teilnehmen. In diesem Fall würde die Schulunfähigkeitsversicherung nicht leisten. Hier wäre eine Kinderunfallversicherung eine sinnvollere Alternativen zur Absicherung des Kindes.

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Registernummern im Vermittlerregister:

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Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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